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Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik — 17.1903

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Abney, William de Wiveleslie: Zulässige Fehler bei Negativen im Dreifarbendruck
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Urban, Wilhelm: Aus der Praxis der forensischen Photographie
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https://doi.org/10.11588/diglit.41327#0296

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282

Aus der Praxis der forensischen Photographie.

leidet. Ein reines Blau erscheint bei der Verdünnung mit
Weiß rötlicher als es sein dürfte. Daher hat, wenn ein blauer
Himmel porträtiert wird, ein verdünntes Blau die Wirkung,
daß es denselben wärmer erscheinen läßt, als er sein sollte.
Es ist nicht schwierig, durch Versuche festzustellen, daß
die gelben und orangen Töne immer korrekt sein müssen.
Dies wird ausgeführt, indem man die Tiefe der Farbsubstanz
verändert, welche zur Färbung des Abzugs und der gelben
Films dient. Man muß sich jedoch vor Augen halten, daß
bei diesem Prozeß eine Zunahme des Farbstoffes des Abzuges,
um ein eigentliches Orange jenseits desjenigen zu erzielen,
welches gegeben würde, wenn die Negative absolut korrekt
wären, den Farbenton der übrigen Farben verändert und
einen allgemeinen Eindruck von zu viel Blau und zu viel
Rot in dem Bilde hervorrufen kann. Dasselbe gilt für das
Gelb. Es ist sehr leicht, einen Eindruck von zu großer
Gelbheit in einem Transparentbild hervorzurufen, und in
einzelnen Bildern ist dies tatsächlich der Fall.
Es läßt sich mit Sicherheit sagen, daß die Grenzen für
den Farbenton, welche im ersten Teil dieses Aufsatzes an-
gegeben wurden, auch für diesen Prozeß Geltung haben.
Eine um 5 Prozent inkorrekte Exposition ist die äußerste
Grenze, welche zulässig ist, wenn man eine Wiedergabe er-
halten will, die für das Auge richtig erscheint.
Es ist nicht zu viel gesagt, daß die Mehrheit der Negative,
welche zu Kopierzwecken mittels dieses Prozesses verwendet
sind, über diese Grenzen hinaus falsch bestimmt sind, und
wahrscheinlich sind viele, welche diesen Prozeß probiert haben,
mit etwas zufrieden gewesen, was sie für „ziemlich nahe“
hielten. Man kann nicht genug den Grundsatz wiederholen,
zu „messen, messen, messen.“

Aus der Praxis der forensischen Photographie.
Von Wilhelm Urban in München.
Zu den mancherlei Spezialfächern der wissenschaftlich
angewandten Photographie gehört auch die forensische Photo-
graphie. Sie gibt heute der Kriminalistik ein wichtiges, ja
ofthin unentbehrliches Hilfsmittel ab, und in so mancher Ge-
richtsverhandlung ist sie berufen, den entscheidenden Spruch
herbeizuführen.
Abgesehen von den Fällen, wo sie als reines Reproduktions-
mittel auftritt, wie dies beispielsweise bei der photographischen
 
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