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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 13.1915

DOI issue:
Heft 11
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Kunstausstellungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4714#0563

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VAX SLKVOGT, MÄNNER IM KAHN
AUSGESTELLT BEI KR1TZ GURLITT, BERLIN

einer solchen aufgefordert worden und wusste überhaupt
nicht, was in Dresden für Darmstadt gearbeitet wurde.

Es ist ferner nicht wahr, dass ich einen Teil des
Materials in Dresden besorgt oder bereitgestellt habe.
Sondern Dr. Lossnitzer suchte in meiner Abwesenheit
von Dresden (ich war damals oft verreist) das Material
aus der Sammlung Friedrich August II. aus, machte
eine Liste und schickte sie nach Darmstadt. Dort wurde
sie übertragen und mit einem Gesuch von Professor
Biermann (um die Erlaubnis der Entleihung) an mich
geschickt als den Direktor der Sammlung Friedrich
Augusts II. Ich habe dieses Gesuch und die Liste
pflichtgemäss dem Prinzen Johann Georg, dem Besitzer
der Sammlung, eingereicht und das Gesuch befürwortet,
so wie es die Dienstpflicht jedes Direktors gewesen
wäre. Meine ganze Thätigkeit beschränkt sich also auf
den dienstlichen Verkehr (Befürwortung eines Gesuches)
zwischen meiner vorgesetzten Behörde und mir.

Was endlich Heinemanns Erklärung anlangt, so wird
ja der Inhalt meiner Fussnote durch Professor Biermanns
Äusserung garnicht berührt, nämlich der Vorwurf der
Prospektversendung unter offizieller Marke. Durch
diese Form der Versendung hat Professor Biermann für
sein Werk eine irreführende Reklame gemacht. Man
musste meinen, dieses sei die offizielle Ausstellungs-
publikation, was eben nicht der Fall war. Im übrigen

meine ich, dass, wenn ein Ausstellungsvorstand, eine
Kommission da ist, nur diese das Recht hat, offizielle
Publikationen dieser Ausstellung herauszugeben und
dass ein einzelnes Mitglied das Recht hierzu nicht hat.
Die Brüder Heinemann, die mit in der Kommission
sassen, brauchten nicht mitzuarbeiten an dem Werk,
aber sie mussten, wenn es offiziell sein sollte in corpore
das Werk mit ihrem Namen mit decken. Daraufkommt
es an; auf nichts anderes, und alles andere gehört nicht
zur Sache."

Endlich erwidern die Kommerzienräte Hermann
und Theobald Heinemann auf das was sie betrifft in der
Erklärung Professor Biermanns:

„Die obige Behauptung desHerrnProfessorBiermann
bezüglich des in seinem Besitz befindlichen, nach ihm
auf des Marees getauften Bildes ist unwahr, da dasselbe
durch gemeinschaftlichen Beschluss der Herren Dr.
Feulner, Kommerzienrat Th. Heinemann, Professor
Uhde-Bernays und Dr. Westendorp gegen Professor
Biermann als für die Ausstellung absolut minderwertig
und nicht von des Marees stammend abgelehnt und
zurückgestellt worden ist. Über die „guten Gründe",
die Herrn Professor Biermann zur Wiederaufnahme
dieses oder anderer Bilder veranlasst haben, ist ja von
Herrn Direktor Waldmann gesprochen worden.

Wie der Vergleich des offiziellen Ausstellungskata-

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