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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 18.1920

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Heft 3
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Kunstausstellungen
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Auktionsnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.4750#0149

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humanistischen Kultur. Darin ist er sehr deutsch, Er
ist es auch insofern, als er vor allem eine Schwarzweiss-
natur ist, die sich mit dem Werkzeug des Radierers
hesser abfindet als mit Pinsel und Farben, und als seine
Einbildungskraft sich gern literarisch anregen lässr.
Ohne aber dadurch ihre malerische Freiheit zu verlieren.
Fs ist bezeichnend für die heimliche Romantik Mesecks,
dass er Radierungen zur „Penthesilea", zum „Prome-
theus", zum „Faust", zum „Heinrich von Ofterdingen"
oder zu Werken Grabbes gemacht hat, dass die Titel

seiner Blätter auf einen Menschen weisen, der das Leben
poetisch begrübelt, der als Künstler auszudrücken sucht,
was ihm Leiden verursacht und zugleich doch auch er-
greift. Er ist nicht eben sehr sicher, vieles bleibt im
Ungefähr, aber seine Form ist nie unwahr. Er zieht
eine kühle Reizlosigkeit dem Blendenden vor, wenn er
sich entscheiden muss. Seine Blätter haben Haltung
trotz der absichtsvollen Rhythmik, sie haben Bedeutung
über die Bedeutung hinaus, die in der Gesinnung liegt.

K. Sch.

GUSTAV COURBET, BAUMSTAMM

DIESES BILD (47X29GM) WAR AUSGESTELLT IN CASPERS KUNSTSALON, BERLIN UND IST DORT VOR EINIGER

ZEIT GESTOHLEN WORDEN

UKTIONSNACHRICHTEN

Dresdener Dubletten.
Steigerung bei Lepke. 7.

Ver-
und

8. Oktober 1919.
Die Generaldirekrion der
Sächsichen Staats-Sammlungen
für Kunst und Wissenschaft haben, im Einverständnis
mit dem sächsischenLandtag, eine Anzahl von Dubletten
aus der Porzellansammlung, dem Historischen Museum
und der Waffensammlung (Gewehrgalerie) in Auktion
gegeben. Drei und eine viertel Million betrug der
Erlös aus den 75 1 Nummern. Zwar ist es bedauerlich,
dass von den grossen historischen Porzellanen, den
grossen Tieren zum Beispiel, und von den Meissener
Inkunabeln die übrigen deutschen Museen nichts be-

kommen haben und es wäre prinzipiell zu fragen, ob
nicht in Zukunft, wenn deutsche öffentliche Sammlungen
Dubletten von solcher Bedeutung abgeben, den
Schwesterinstituten an andren Orten eine Art Vor-
kaufsrecht eingeräumt werden müsste , der Gerechtig-
keit wegen, und um einer Abwanderung deutschen
Kunstbesitzes ins Ausland vorzubeugen. Aber abge-
sehen davon darf man sich freuen, dass hiermit die
Bresche in die Rigorosität der staatlichen Sammlungs-
verwaltung gelegt wurde. Was aus Dresden abgestossen
wurde, war, wenn es auch dem juristischen Begriff
Dublette nicht immer genau entsprach, doch vollkommen
entbehrlich. Eins indessen ist zu hoffen: dass die
drei und eine viertel Millionen Mark den sächsischen

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