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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 29.1931

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Heft 8
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Gronau, Georg: Kunstwissenschaft und Expertise, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7610#0354

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HENRI DU TOULOUSE-LAUTREC, DREI KRAUEN. PINSELZEICHNUNG

SAMMLUNG JOHN L. SENIOR, CHICAGO. MIT F.RI.AI'HNIS DER D. I). A. VERKAUFT DURCH DIE REINHARDT-GALLERIES

„KUNSTWISSENSCHAFT UN D EXPERTISE"

Zu dem unter diesem Titel im V.Heft, Seite 210 ff., ver-
öffentlichten Aufsatz von Prof. H. Beenken wünscht der
Angegriffene, Dr. Georg Gronau, sich zu äußern. Wir geben
sowohl ihm wie H. Beenken hier Gelegenheit dazu.

Beweisen wird es sich schwerlich lassen, daß händlerische
Interessen ein Kunsturteil entscheidend beeinflußt haben.
Doch muß der Verdacht einer solchen — wenn auch nicht

immer ins Bewußtsein dringenden — Beeinflussung ent-
stehen, wenn der Expert finanzielle Vorteile von der durch
seine Gutachten bewirkten Preissteigerung hat. Wesentlich
scheint es uns, daß der Streit um die Expertise hier in das
Gebiet der wissenschaftlichen Publikation hineingetragen
wird.

Die Redaktion

Durch mein Buch über Giovanni Bellini, in dem die
Beobachtungen vieler Jahre niedergelegt sind, glaubte
ich ein gewisses Anrecht auf Dank und Anerkennung seitens
derer, die ein solches Buch zuerst angeht, erworben zu
haben. Die im fünften Heft dieser Zeitschrift unter obigem
Titel erschienene Besprechung des a. o. Professors Dr. Beenken
beweist mir, wie sehr ich mich in dieser Annahme getäuscht
habe.

Würde es sich dabei um eine einfache Besprechung
handeln, so würde ich wahrscheinlich mir und anderen eine
Erwiderung ersparen; jedoch macht der Ton, den der Leipziger
Dozent anzuschlagen für richtig gefunden hat, es mir zur
unwillkommenen Pflicht, ihm zu antworten.

In früheren Jahren oder Jahrzehnten galt es als selbst-
verständlich, daß, wer die Anzeige eines wissenschaftlichen
Buches in Druck gab, in irgendeiner Form erwiesen hatte

oder erweisen konnte, daß er von dem einschlägigen
Gebiet etwas verstand. Dies scheint nunmehr anders ge-
worden zu sein. Niemand wird herauszufinden vermögen,
welche wissenschaftlichen Leistungen Dr. Beenken das Recht
geben, über schwierige Fragen der italienischen Kunstge-
schichte mitzureden; das hindert ihn freilich nicht, nach
rechts und links Zensuren zu erteilen, wie dies u. a. ein
letzthin erschienenes Elaborat dieses Herrn bekundet: Zeitschr.
f. bild. Kunst, Heft 11). Die Überheblichkeit, mit der hier
Urteile vorgebracht werden, steht im umgekehrten Verhältnis
zu der fachlichen Kenntnis, auf der sie basieren.

In dem speziellen Fall, der mein Bellini-Buch angeht,
darf ich ihn selbst als Zeugen seiner Nichtkennerschaft an-
rufen. Es würde übrigens dieses ausdrücklichen Selbst-Zeug-
nisses nicht bedürfen, denn jede Zeile beweist es zur Genüge.
Würde er mehr als die vage Kenntnis etwa eines Baedeker-

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