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Hübner, Klara; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Im Dienste ihrer Stadt: Boten- und Nachrichtenorganisationen in den schweizerisch-oberdeutschen Städten des späten Mittelalters — Mittelalter-Forschungen, Band 30: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34908#0117

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4. Die Akteure aus dem städtischen Dienstpersonal

d'Or pro Jahr ausgestellt worden. Obwohl er keiner der einflussreichen Familien
aus der Freiburger Oberschicht entstammte, gehörte Peter von Cyro zu den Ersten,
die diese Gunst für sich beanspruchen durften. Sowohl Sulser als auch Jordan se-
hen dies als Ergebnis der Freundschaft zwischen seinem Vaters Richard und dem
Freiburger Schultheissen und Diplomaten Peter Falk, der beim Friedensschluss von
1516 für die Freiburger Seite federführend war.82

4.3. Der Statt Botten getrüwlichen zu dienen: Die Stadtreiter -
Beihelfer der städtischen Aussenpolitik.

4.3.1. Offizielle Zuständigkeiten und Amtentstehung
Die Stadtreiter gehörten zu jenen niederen Amtsträgern, die von der Zunahme des
Nachrichten- und Gesandtschaftsverkehrs in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhun-
derts am meisten profitierten. Die gestiegene Nachfrage nach Information ver-
schaffte ihnen nämlich eine neue Präsenz im öffentlichen Raum der Städte und
Orte. Die Berner Obrigkeit wies ihnen in allen zwischen den 1440er Jahren und 1492
erfassten Eiden einen direkten Platz an der Seite der städtischen Gesandten zu. Die
darin formulierten, nur wenig modifizierten Aufgaben bestanden nicht nur im di-
rekten Dienst an den Gesandten, sondern vor allem darin, die bottschafften so inen
empfolchen werden in schrifft oder von mund getruwlich und ernnstlich ze werben und ze
ennden.83 Damit war neben dem persönlichen Wohl der Diplomaten vor allem die
Übermittlung schriftlicher und mündlicher Nachrichten zwischen Gesandten und
daheimgebliebenen Entscheidungsträgern gemeint, wobei sie gerade bei letzterem
angehalten wurden, dar inn wenig Worten zu bruchen. Der Aufruf zur rhetorischen
Genauigkeit verdeutlicht also, dass sich Reiter in den informellen Interessenskrei-
sen der Gesandtschaftstreffen bewegt haben, wo die Ergänzung von schriftlichen
Nachrichten durch mündliche Versatzstücke genauso geläufig war, wie der Über-
gang zwischen öffentlichen und privaten Interessen fliessend. Sie wurden deshalb
einerseits zur Diskretion gegenüber nicht involvierten Dritten, andererseits aber
auch zu Kundschafterdiensten angehalten, insbesondere was si hören dass ein statt
angat.84 Nach Aussage des Eides von 1492 haben sie gerade hierbei über weitgehende
Ermessensfreiheit verfügt.85

82 Jordan, Peter Cyro, 1923, S. 18.
83 Zum Dienstversprechen: [...] Ir yedem ze dienen in der statt diennst ze ryten bereit zu sin und der statt
hotten mit denen sy ye ryten getruwlich ze dienen [...]: StaBE, AI 629, Nüw Eidbuch, 1481, Eid der
Stadtreiter, Version I, S. VIII.
84 [...] Ouch die bottschafften so inen bevolchen werden es sy mitt schrifft oder von mund mit allem flyss zu
würben und aennden und dar inn wenig Worten zu bruchen. Ouch min hernn die rät und ir angelut ir
haendelln wie joch die sind nitt uszurichten. Und zu hälen was si hören dass ein statt angat [...], StaBE,
A1629, Nüw Eidbuch, 1481, Eid der Stadtreiter, Version II, S. X.
85 [...] Ouch minen herren die rätt und ir amptliit ir hänndelln wie joch die sind nit uss zurichten unnd zu
hälen was si hören das ein statt angatt, oder si mercken oder inen zuverstan wirdt geben, dass si hälen
 
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