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4. Die Akteure aus dem städtischen Dienstpersonal
Nach Angabe der städtischen Teilbücher von 1448 und 1458 besassen viele in
den Jahren zwischen 1430 und 1474 für den Rat tätigen Läufer nicht weniger als 40
aber auch nicht mehr als 400 lb. Vermögen in lokaler Währung.413 Die meisten ver-
steuerten zwischen 75 und 150 lb., womit sie sich eher am unteren Ende der Vermö-
gensstruktur von Handwerkerschaft und Zünften bewegten.414 Einen ähnlichen
Hintergrund hatten um 1430 die Konstanzer Stadtläufer Hans Mutt, Wilhelm Im-
merlin und Peter Schmucki.415 Laut den Steuerbüchern zahlten sie 2 Schilling, wor-
aus sich auf den Besitz von rund 100 Rheinischen Gulden schliessen lässt.416
Somit galten um 1450 für die Auswahl von künftigen Stadtläufern in den meis-
ten Städten ähnliche soziale Kriterien: Erwünscht waren nicht ganz mittellose Be-
werber aus dem städtischen Bürgertum. Um jedoch den Ansprüche des Nachrich-
tenwesens gerecht zu werden, das auf die ständige Verfügbarkeit von neuem
Personal angewiesen war, mussten zahlreiche Stadtführungen Kompromisse ein-
gehen. So wurden in Bern kurzfristig auch Läufer vereidigt, die kaum über Vermö-
gen verfügten. Zu ihnen gehörte etwa Antoni Sunneschin, der zwischen 1452 und
1454 als Läufer tätig war oder Johannes Stumphart, der im Burgerrodel nur 1448
auftaucht. Beide entrichteten jeweils nur die niedrigste Telle von 5 Schilling.417 In
diesen Jahren wurde Sunneschin vom Rat allerdings nur sechs mal für einen Lauf
aufgeboten, während sich für Stumphard keine Botengänge ermitteln lassen. Ihre
kurze Verweildauer als niedere Dienstleute ist sehr wahrscheinlich auf mangeln-
den persönlichen Rückhalt zurückzuführen, denn zwischen Vermögen und Ein-
satzhäufigkeit bestanden in Bern keine Verbindungen. Zwar taucht der Name des
vermögendsten Läufers, Wernlin Furrer zwischen 1430 und 1452 über 200 Mal in
den Abrechnungen auf, sein vergleichsweise »armer« Kollege Peter Geissman - er
versteuerte jene 40 lb. - wird jedoch ebenfalls 146 mal genannt.
4.5.9. Die Zuboten
Eine eigene Kategorie bildeten Läufer, die - noch - über kein Bürgerrecht verfügten.
Da dies für die Übernahme eines niederen Amtes im manchen Städten nicht zwin-
gend notwendig war, bot das beruflich anspruchslose Läuferamt auch Zugewan-
derten gute Möglichkeiten, im neuen Umfeld Kontakte zu knüpfen.418 Dies ist wahr-
Während Benedikt nur zwischen 1455 und 1457 als Läufer vereidigt wurde, ist Niklaus später,
1460-65 und 1470-1474, in diesem Amt belegt, siehe: Welti, Teilbuch, 1448,1936, Nr. 425,426.
413 Die Telle wurde 1389 als Sondersteuer (meistens Kriegsfinanzierung) zu einem Steuersatz von
2.5% auf das Gesamtvermögen erhoben, betrug aber aus Gründen der Inflation um die Mitte
des 15. Jahrhunderts nur noch etwa 1% des Gesamtvermögens. Mittellose, die weniger als 5 lb.
besassen, zahlten eine Kopfsteuer von 5 s., siehe: Schindler, Finanzwesen 1900, S. 179, zur Ver-
mögensstruktur von Zünften und Gewerbe siehe: Gerber, Gott ist Burger, 2001, S. 317-374.
414 Gerber, Gott ist Burger, 2001, S. 352f.
415 StaKN, Steuerbücher (1428), Nr. 425, (1433), Nr. 184,694,1301.
416 Ein Rheinischer Gulden entsprach zwischen 1423 und 1433 28 Konstanzer Pfund Heller, in:
Kirchgässner, Steuerwesen, 1960, S. 170.
417 Johannes Stumphart, in: Welti, Teilbuch, 1448, 1936, Nr. 532, Anthoni Sunneschin, in: Welti,
Teilbuch, 1448,1936, Nr. 532.
418 Ein vergleichbares Beispiel ist die bisher einzige biographische Skizze eines spätmittelalterli-
chen Stadtläufers, nämlich des auswärtigen Sigmund Weinbrenners, welcher seine Dienste zeit-
4. Die Akteure aus dem städtischen Dienstpersonal
Nach Angabe der städtischen Teilbücher von 1448 und 1458 besassen viele in
den Jahren zwischen 1430 und 1474 für den Rat tätigen Läufer nicht weniger als 40
aber auch nicht mehr als 400 lb. Vermögen in lokaler Währung.413 Die meisten ver-
steuerten zwischen 75 und 150 lb., womit sie sich eher am unteren Ende der Vermö-
gensstruktur von Handwerkerschaft und Zünften bewegten.414 Einen ähnlichen
Hintergrund hatten um 1430 die Konstanzer Stadtläufer Hans Mutt, Wilhelm Im-
merlin und Peter Schmucki.415 Laut den Steuerbüchern zahlten sie 2 Schilling, wor-
aus sich auf den Besitz von rund 100 Rheinischen Gulden schliessen lässt.416
Somit galten um 1450 für die Auswahl von künftigen Stadtläufern in den meis-
ten Städten ähnliche soziale Kriterien: Erwünscht waren nicht ganz mittellose Be-
werber aus dem städtischen Bürgertum. Um jedoch den Ansprüche des Nachrich-
tenwesens gerecht zu werden, das auf die ständige Verfügbarkeit von neuem
Personal angewiesen war, mussten zahlreiche Stadtführungen Kompromisse ein-
gehen. So wurden in Bern kurzfristig auch Läufer vereidigt, die kaum über Vermö-
gen verfügten. Zu ihnen gehörte etwa Antoni Sunneschin, der zwischen 1452 und
1454 als Läufer tätig war oder Johannes Stumphart, der im Burgerrodel nur 1448
auftaucht. Beide entrichteten jeweils nur die niedrigste Telle von 5 Schilling.417 In
diesen Jahren wurde Sunneschin vom Rat allerdings nur sechs mal für einen Lauf
aufgeboten, während sich für Stumphard keine Botengänge ermitteln lassen. Ihre
kurze Verweildauer als niedere Dienstleute ist sehr wahrscheinlich auf mangeln-
den persönlichen Rückhalt zurückzuführen, denn zwischen Vermögen und Ein-
satzhäufigkeit bestanden in Bern keine Verbindungen. Zwar taucht der Name des
vermögendsten Läufers, Wernlin Furrer zwischen 1430 und 1452 über 200 Mal in
den Abrechnungen auf, sein vergleichsweise »armer« Kollege Peter Geissman - er
versteuerte jene 40 lb. - wird jedoch ebenfalls 146 mal genannt.
4.5.9. Die Zuboten
Eine eigene Kategorie bildeten Läufer, die - noch - über kein Bürgerrecht verfügten.
Da dies für die Übernahme eines niederen Amtes im manchen Städten nicht zwin-
gend notwendig war, bot das beruflich anspruchslose Läuferamt auch Zugewan-
derten gute Möglichkeiten, im neuen Umfeld Kontakte zu knüpfen.418 Dies ist wahr-
Während Benedikt nur zwischen 1455 und 1457 als Läufer vereidigt wurde, ist Niklaus später,
1460-65 und 1470-1474, in diesem Amt belegt, siehe: Welti, Teilbuch, 1448,1936, Nr. 425,426.
413 Die Telle wurde 1389 als Sondersteuer (meistens Kriegsfinanzierung) zu einem Steuersatz von
2.5% auf das Gesamtvermögen erhoben, betrug aber aus Gründen der Inflation um die Mitte
des 15. Jahrhunderts nur noch etwa 1% des Gesamtvermögens. Mittellose, die weniger als 5 lb.
besassen, zahlten eine Kopfsteuer von 5 s., siehe: Schindler, Finanzwesen 1900, S. 179, zur Ver-
mögensstruktur von Zünften und Gewerbe siehe: Gerber, Gott ist Burger, 2001, S. 317-374.
414 Gerber, Gott ist Burger, 2001, S. 352f.
415 StaKN, Steuerbücher (1428), Nr. 425, (1433), Nr. 184,694,1301.
416 Ein Rheinischer Gulden entsprach zwischen 1423 und 1433 28 Konstanzer Pfund Heller, in:
Kirchgässner, Steuerwesen, 1960, S. 170.
417 Johannes Stumphart, in: Welti, Teilbuch, 1448, 1936, Nr. 532, Anthoni Sunneschin, in: Welti,
Teilbuch, 1448,1936, Nr. 532.
418 Ein vergleichbares Beispiel ist die bisher einzige biographische Skizze eines spätmittelalterli-
chen Stadtläufers, nämlich des auswärtigen Sigmund Weinbrenners, welcher seine Dienste zeit-