Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Hübner, Klara; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Im Dienste ihrer Stadt: Boten- und Nachrichtenorganisationen in den schweizerisch-oberdeutschen Städten des späten Mittelalters — Mittelalter-Forschungen, Band 30: Ostfildern, 2012

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34908#0162

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
4.5. Der statt Sachen und geschafft getruwlich ze fertigen

149

Trotz der überwiegend praktischen Bedeutung der Beglaubigungsschreiben
spielte hier auch die Identifikation des Übermittlers eine Rolle. Dies konnte in An-
lehnung an Geleitsbriefe im Gesandtschaftsverkehr zunächst einmal über die Na-
men der Boten geschehen. Besonders deutlich wird dies in den ad personam ausge-
stellten Dienstbriefen aus Frankfurt von 1519 und 1542, in denen die Stadtläufer
Jacob Beder und Heinrich Becker namentlich genannt werden. Der Frankfurter Rat
bestätigte, dass es sich um offizielle Läufer handelte, denen jeder nach Kräften bei
der Ausübung ihrer Aufgaben helfen sollte. Um Kompetenzmissbrauch zu verhin-
dern, wurden ihre Aufträge anschliessend detailliert beschreiben. Zudem wurde
die rechtliche Verbindlichkeit des Inhaltes durch das dein insigel der Stadt heraus-
gestellt.355 Beide Dienstbriefe stellen in ihrer Ausführlichkeit jedoch eine Ausnahme
dar. Im eidgenössischen Raum beschränkten sich beispielsweise die St. Galler Bo-
tenpässe aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts darauf, ihre Träger unter den
Schutz und Fürschub jener Amtleute zu stellen, durch deren Landschaft sie gerade
zogen. Hinweise auf den Charakter ihres Auftrages enthielten sie nicht. Damit blie-
ben Geleitschreiben auch nach 1500 nur eines von mehreren möglichen Legitimati-
onsmitteln der Stadtläufer. Sie konnten den Missbrauch der Amtswürde genauso
wenig verhindern, wie sie eine signifikante Verbesserung in Sachen Fälschungssi-
cherheit darstellten.

4.5.6. Löhne, Wartegelder und allerlei Geschenke
Die Frage, warum in den meisten Städten im 15. Jahrhundert mehr Satzungen oder
Ordnungen zum Nachrichtenwesen zu Fuss verfasst wurden als über die berittene
Übermittlung, erklärt sich auch im offenen Charakter des Stadtläuferamtes. Weit-
aus stärker als das teurere, aber besser kontrollierbare Gesandtschaftswesen musste
im Botenwesen zu Fuss die Konkurrenz klein gehalten werden. Entsprechend häu-
fig lassen sich Bemühungen nachweisen, durch mehr oder weniger verbindliche
Tarifsysteme Preiskämpfen vorzubeugen. Oftmals strahlten diese bis in die Amts-
eide aus: So enthält schon der Zusatz zum Basler Boteneid von 1405 klare Anwei-
sungen zur Höhe des Meilengeldes, das Boten hie ze lande erhalten sollten.356 Glei-
ches galt für den Konstanzer Läufer Kritlin, dem 1430 aber auch vorgerechnet
wurde, wie viel er pro Jahr für ein gewannd und von aine myl zvegs erhielt und wie
viel der Rat für still liggen -Warten auf Antwort am Zielort - zahlen würde.357 Die
Auflistung amtsgebundener Privilegien galt auch der personellen Sicherung des
ansonsten eher ungeliebten, da anstrengenden Läuferamtes.
Dazu erhielten Läufer Fronfastengelder sowie stadtspezifische Vergünstigun-
gen: In Bern gehörten dazu zwischen 1430 und 1450 besondere »Sommer-», bzw.
»Wintergelder«. Dabei war die etwas höhere Gratifikation an den winter auch eine

355 Lauffer, Der Laufende Bote, 1954, S. 43, Anm. 96f.
356 [...] und soellent ouch nit me, denn gewonlichen lone von der mile nehmen, daz ist xvi d hie ze lande, in:
Moser, Basler Postwesen, 1971, S. 83.
357 [...] im ann jar und jerlichs zu erung an ainem gewannd ii lib dn und von aine myl wegs er loffnachtz
oder tags verr oder nach i s dn und so er umb notdurfft ain tag still lit von dem still liggen xviii dn geben
sol, StaKN, B15, Ratsbuch (1428-1431), S. 169, Ph. 8103.
 
Annotationen