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Hübner, Klara; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Im Dienste ihrer Stadt: Boten- und Nachrichtenorganisationen in den schweizerisch-oberdeutschen Städten des späten Mittelalters — Mittelalter-Forschungen, Band 30: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34908#0179

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4. Die Akteure aus dem städtischen Dienstpersonal

war und neben seinem Sohn Hans, der ebenfalls Läufer wurde, einem weiteren
Verwandten, Jacob Dietrich 1470 ins Stadtreiteramt half. Dass sie zu den bewährten
Familien gehörten, zeigte sich auch an ihren aussergewöhnlich langen Amtszeiten,
die alle zwischen 29 und 39 Jahren lagen.445 Der langjährige Freiburger Läufer Ulli
Kolli blieb hingegen der Einzige aus seiner Familie, der das Läuferamt je offiziell
übernahm. Der Name seines Sohnes Christian taucht zwischen 1476 und 1499 aller-
dings mehrere Dutzend Mal auf den Abrechnungslisten auf.446 Von den Personen, die
sich zunächst um das Läuferamt bemühten, hatten es einige eigentlich auf einträgli-
chere Stadtämter, allen voran auf das Weibelamt abgesehen. Da das Reiteramt un-
gefähr gleich einträglich war wie jenes der Läufer ist kein Fall bekannt, in welchem
sich letztere darum bemüht hätten.447
Karrieren, die im Läuferamt anfingen, jedoch im Weibelamt endeten, sind in
Bern bereits in den 1440er Jahren belegt, häufen sich jedoch nach 1470.448 Besonders
geschickt war etwa Martin Gantner, der 1485 als Läufer begann, aber bereits 1488
ins Weibelamt wechselte, wo er bis 1493 tätig war.449 Im selben Jahr, als er das Amt
wechselte, gelang es ihm, seine bisherige Stellung auf seinen Sohn Hanns zu über-
tragen. Sein Name taucht 1489 auch im Zusammenhang mit dem Zürcher Wald-
mannhandel auf, wobei er von mehreren eidgenössischen Gesandten als besonders
vertrauenswürdig gelobt wurde.450
Der Aufsteig eines Amtsträgers vom freien Läufer bis ins Weibelamt, lässt sich
auch in Solothurn feststellen. Dass etwa Hans Meyenluft 1479 zu einem der beiden
Stadtweibel gewählt wurde, hängt auch mit seiner freien Betätigung als Nachrich-
tenübermittler zu Beginn der 1470er Jahre zusammen.451 Allerdings lässt sich auch
der umgekehrte Fall finden. Dem Einfluss von Hans Bercki, der zwischen 1471 und
1473 Solothurner Stadtweibel war, verdankte Henmann Bercki die Stellung als
Stadtläufer, welche er zwischen 1485 und 1487 wahrnahm. Das Weibelamt erlangte
er higegen erst 1498.452 Neben dieser Variante der Ämterrotation war auch jene vom
Läufer ins einträglichere Pfänderamt verbreitet. Auf diese Weise beschloss etwa der
vermeintliche Berner Oberbote Wernlin Furrer in den Jahren zwischen 1451 und
1455 seine offizielle Ämterlaufbahn.453 Gleiches galt im ersten Drittel des 16. Jahrhun-
derts auch für Niklaus Sträler, der nach zehn Jahren als Stadtläufer 1521 zusammen
mit seinem Kollegen Hans Gugger ins Pfänderamt wechselte.454 Einen ähnlichen

445 Jacob Dietrich war zwischen 1470 und 1499 Reiter (29 Jahre), Rudolf Dietrich war zwischen 1463
und 1502 Läufer (39 Jahre), Hans Dietrich übte das Amt zwischen 1488 und 1523 aus (35 Jahre).
446 Cristan Kolli wird zwischen 1476 und 1499 allerdings für 56 Botengänge entlohnt.
447 Henman Toffi, der zwischen 1435 und 1441 in Bern als Reiter tätig war, übernimmt ebenfalls
1442 zwischen 1444 das Amt des Weibels, siehe: StaBE, B XIII a, Burgerrodel (1435-1441), S. 29,
54, 84,125,15a, (1442-1444), S. 34, 57, 81.
448 Dies v. a. im Fall von Ulrich von Lyss, der 1436-1446 als Weibel, im Jahre 1447 kurzzeitig als
Läufer tätig war, bevor er zwischen 1451 und 1455 erneut das Amt des Weibels übernahm, siehe:
Hübner, Nüwe mer, 2003, S. 279, Anm. 59.
449 StaBE, A1647, Osterbuch I (1485-1506), fol. 13, 24, 32, 90v, 45r, 56v, 70r, 79r, 98r.
450 Gagliardi, Dokumente, 1911/1913, Bd. 2, Nr. 274.
451 Meyenlufft als Weibel: StaSO, BB 25/23, S. 161, als Fussbote: z.B. in BB 25/20 (1471-73), S. 186ff.
452 Hans Bercki: StaSO, BB 25/20 (1471/73), S. 231, Henman Bercki: als Läufer, StaSO, BB 25/29
(1485), BB 25/30 (1486), S. 188, Weibel: BB 20/40 (1498/99), S. 199.
453 StaBE, B XIII c, Burgerrodel (1451-1455), S. 19, 30,45,59.
454 StaBE, A1648, Osterbuch II (1507-1526), fol. 209.
 
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