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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (7) — 1843

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https://doi.org/10.11588/diglit.42479#0217

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Der Neckar-Bo tc erscheint
wöchentlich zweimal, Dienstags
u. Freitags. Bestellungen kön-
nen bei der Expedition in Hei-
delberg , bei Kautm. Lcmpp
in Mosbach, Kanfm- ^rank in
Adelsheim, Abraham Stumpf
in Ebcrbach und bei allen Post-
Acmtern gemacht werden.

Probe-Blntt.
Dienstag, den 27. Juni 1843.

Der Abonnemcntspreis betragt
für ein Jahr i fi. 36 kr, für
ein halbes Jahr 5/, kr. für
ein Bierteljahr 3o kr. Dir
EiprückungSgebühr für die ge-
spaltene Zeile od. deren Raum
beträgt 2 kr. Bei Anzeigen,
worüber die Expedition Aus-
kunft crthcilt, 3 kr.

Einladung zum Abonnement auf den
Neckar-Boten.

Bei dem herannabendcn neuen Quartale erlauben wir uns ein vercbrlicbes Publikum zu geneigten Abonne-
ments-Bestellungen auf den Neckar-Boten einzuladen, derselbe erscheint wöchentlich zweimal am Dienstag und
Freitag; er bringt wie bisher kurze Artikel über die Tagesbegebenhciten, sowie größere und kleinere Novellen,
Erzählungen rc. rc. und Mancherlei zur Unterhaltung und Belehrung. Jede Woche erscheint im Dicnstagsblatte
eine ausführliche Zusammenstellung der bedeutendsten Fruchlwärkle des Jnnlandes und der benachbarten Länder.
Der Abonnemcntsprels für das ganze Jahr beträgt (ausschließlich des Trägerlohns) 1 fl. 86 kr.
,, ,, ,, ,, halbe ,, ,, 84 ,,
,, ,, ,, ,, viertel ,, ,, 30 „
Als Amtsblatt für die Bezirks-Aemter Mosbach, Neudenau, Eberbach, Adelsheim rc. eignet sich der Neckar-
Bote ganz besonders zur Veröffentlichung, sowohl aller Amtlichen als von Privat-Bckannlmachnngen, da er in
allen Orten am ranzen Neckar bis Heilbronn auswärts sehr verbreitet ist.
Die Einrückungsgcbühr beträgt ffür die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr., bei Anzeigen worüber die
Redaktion Auskunft ertheilt 3 kr.
Diejenigen unserer verchrlickcn Abonnenten, welche ihre Abbestellungen nicht vor Beginn des neuen Quartals
machen, werden erlauben, daß wir ihnen die Fortsetzung weiter senden.
Redaktion des Neckar-Boten in Heidelberg.
Abonncmentsbestellungen nehmen an:
für Mosbach und Umgebung für Eberbach für Adelsheim
Herr F. Lempp. Herr A. Stumpf. Herr I. G. Frank.

RunLes aus der Leit.
Heidelberg. Im hiesigen Journal vom 24. d. M-
befindet sich ein Aussatz zur Vcrthcidigung des Semi-
nardirektors Stern gegen einige Bemerkungen, welche
dasselbe Journal seinem Bericht über die Plenarsitzung
der Gencralsyuodc vom 29. Mai in Betreff der Pie-
tisten beigefügt hatte. Wer den angegriffenen Auf-
satz gelesen hat, wird für Herrn Stern ausrufen
müssen: Gott bewahre uns vor unfern Freunden! Es
heißt dort nämlich: Bei dieser Gelegenheit soll übrigens
auch die einseitige Elaubensricbtung, welche man in
dem Schnllchrcrscmiuarinm zu Karlsruhe den Zöglin-
gen seit etwa zehn Jahren zu geben suche, zur Sprache
gekommen sein, was um so mehr gebilligt werden muß,
als es kein Geheimniß ist, daß im ganzen Lande des-
falls große Besorgnisse gehegt werden. Einerseits
fürchtet man wirkliche Verdummung und gefährliche
Verirrungen, anderseits aber, daß durch Uebertrcibuu
gen der an dem biblischen Grunde festhaltcnde acht
christlichen Sinn in den künftigen Lehrern wankend
gemacht werde, oder, was noch schlimmer ist, die
Heranbildung von Heuchlern. Was soll man dazu
sagen, wenn in der letzten Prüfung der Seminaristen,
was ganz notorisch ist, hw Schüler auf die Frage
nach den schlimmen Folgen des Sündenfalls in gutem
Glauben an die Worte ihres Lehrers herzählten: 1)
Das Eismeer, 2) die Wüste Sahara, 3) die feuer-
speienden Berge, 4) Giftpflanzen u. s. w. Glaubt
man wohl im neunzehnten Jahrhundert zu leben?
Welcher Schluß läßt sich darnach auf die Behandlung
der übrigen Glaubenslehren und auf die Auslegung
der Bibel machen? Man darf gewiß hoffen, daß die

hohe Negierung diesem Gegenstände ihre Aufmerksam,
keit schenken und die Wichtigkeit der Bildung der
Volksschullehrer nicht verkennen werde. Darauf ant-
wortet nun der Vertheidiger Sterns: „diese Anklage
verdient vorerst (?) als eine völlig grundlose
Verdächtigung bezeichnet zu werden. Denn um
einen Manu, der wie der Direktor dieser Anstalt, seit
einer Reihe von Jahren unter vielfacher öffentlicher
Anerkennung als treuer Lehrer und geachteter Schrift-
steller in Segen gewirkt hat, solch verderblicher Gei-
stesricktung zu beschuldigen, bedarf cs mehr als
ein Gemurmel von angeblichen Besorgnissen, deren
Grund vorerst und so lauge lediglich in der Be-
schränktheit und Feindschaft des Anklägers
zu suchen ist, bis er besser als bisher nachgewicsen
wird. So! Nach der Theorie des Herrn Verfassers
muß also jede Anklage so lange als Verläum-
dung betrachtet werden, bis ihr Grund bewiesen
ist. Bisher und hoffentlich auch fernerhin gilt jede
Beschuldigung nur als etwas vorläufig Unent-
schiedenes, und da die, von der hier die Rede ist,
von Mitgliedern der Generalspnode in dieser Ver-
sammlung erhoben worden ist, hätte der ungenannte
Sternische Myrmidoue schon aus Achtung vor dieser
Kircbenvcrsammlung sich darauf beschränken müssen,
die Leser zur Suspension ihres Urtheils aufzufordern,
und dann hätte er darauf rechnen können, den Beifall
aller Unbefangenen zu erhalten. Erst dann, wenn die
verlangte Beweisführung mißlungen sein wird, kann
die Frage aufgeworfen werden, ob die Anklage in der
Beschränktheit, ob sie in der Feindschaft deS
Anklägers, oder aus was sie sonst beruht habe.
 
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