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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1845

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Nro. 1 - Nro. 9 (3. Januar - 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42424#0009

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ZG kr., für ein halbes Jahr 54

Der Neckar z Bote erſcheint
wöchentlich zweimal , Dienſtags
u. Freitags Der Abonnements-
preis beträgt fur ein Jahr 1 fl.

kr., für ein Vierteljahr 30 kr.

Dienstag, den 7.

Neckar-Bote.

Vo. 2.

Die Einrückungsgebühr für die
geſpaltene Zeile oder deren
Raum beträgt 2 kr. Bei An-
zeigen, worüber die Expedition
Auskunft ertheilt, 3 kr.

Januar 1 845.





Einladung zum Abonnement.

Auf den mit Aufang Januar 1848 beginnenden neuen Jahrgang des

N e ck a r

- V o t e n

erlauben wir uns hierdurch, das verehrl. Publikum zu recht zahlreichen Abonnementsbestellungen einzuladen, die
wir uns möglichſt bald für Mosbach und Neudenau durch Herrn Ferd. Lempp, für Eberbach durch Herrn
Abraham Stumpf, und für Adelsheim durch Herrn Apotheker A. Biener erbitten Für Heidelberg und
Umgebung abonnirt man bei der unterzeichneten Erpedition oder bei den zunächſt gelegenen großh. Poſtämtern.

Der Abonnementspreis beträgt für's ganze Jahr 4 fl. 56 kr., für 4 Jahr 1 sl. 24 kr., für . Jahr
34 kr., für /, Jahr 50 kr., ausſchließlich des Trägerlohns.

Durch ſeine vielfacre Verbreitung eignet ſich der Neckarbote besonders zur Veröffentlichung sowohl Amt-
licher- als von Privat - Bekanntmachungen, welcbe für die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 2 kr., die
mit Auskunfts-Ertheilung von Seiten der Redaktion mit 5 kr. berechnet werden.

Heidelberg, im Dezember 1U44.

Buntes aus der Zeit.

Der neu konſtitnirte Staatsrath ſteht unmittelbar un-
ter dem Großherzog und iſt dem Staatsminitterium bei-
geordnet. Er iſt theils beratbende, theils entscheidende
Bebörde. Als erſtere gibt er ſein Gutachten ab: nber
alle Geſsetzgebungsſachen, so wie es ſich von Erlaſſung,
Abänderung oder aluthentiſcher Erklärung der Gesetze
handelt, über Änſtände bei Anwendung der Geiete,
worüber ſich die Miniſterialdepartements nicht vereint-
gen fönnen, über Beſchwerden gegen die Miniſterien
wege. Beeinträchtigung des Eigenthnms und der per-

sönlichen Freiheit, über Beschwerden der Sténde we-

gen Verletzung der Verfaſſung ,, über wichtige Bundes-
angelegenheiten u. s. w. Der Staatsrath enutſcheidet
über Competenzſtreitigkeiten zwiſchen Juſtiz - uud Ver-
waltungs- und den Civil- und Millitärjuſtizbehörden,
über Rekurſe von den Enlſscheidungen der Miiniſterien
in Adminiſtrativ - Juſtizſachen u. s. w. – Als beraihe..d:
Stelle iſt der Staatsrath gebildet aus 12 ordentlichen
Mitgliedern (der Präſtdent des Staatsminiſterinme, die
Chefs der 3 Departementsminiſterien und G besonders
ernannten) und aus (in der Regel) 6 außerordentlicben
jeweils für eine Landtageperiode gewählten Mitgliedern,
darunter 5 aus dem Collegialperſonal des Overhofge-
richts und der Hofgerichte. Als entscheidende Behörde
beſteht der Staatsrath aus G ordentlichen Mitgliedern, die
keinem Miriſterium vorſtehen, und aus den letztgenann-
ten 5 außerordentlichen Staatsräthen, die übrigens mit
. den ordentlichen Mitgliedern gleiche Rechte und Pflicb-
ten haben. – Das Regierungsblatt Nro. 56. enthält
eine Vollzugsverordnung zu dem Gesetz über die Be-
quartierung und Verpflegung der Truppen bei den Lan-
desbewohnern im Frieden.

Für den Winterkurs sind auf der Universität Berlin
1 348 Studierende immatrikulirt; im vorigen Halbjahr
waren es 1483. Im Ganzen werden die Vorleſun-
gen von 2015 Personen besucht.

Im Laufe des Jahrs 1844 liefen in Bremen 4 46
Schiffe mit 19,865 Auswanderern aus; darunter wa-
ren auch 406 nach Teras und 184 nach Adelaide in
Südauſtralien. Die Zahl der Ausgewanderten beträgt
9940 mehr als im Jahre 1845. –~ Seit 1840 ſind

Expedition des Neckar- Loten.
HO. A. Hßwald.

3536 Schiffe mit 64,690 Personen nach den vereinig-
ten Staaten von Nordamerika von Bremen aus erpe-
dirt worden, nur eines von dieſen ging unter, es war
der »Johanues« im Mai 1844, der 1830 Paſſagiere
an Bord hatte.

In Ins, Kanton Bern, iſt eine Volksverſammlung
zur Abwehr der Jesuiten gehalten worden. 2300 waf-
fenfähige Männer wohnten derſelben bei. – Dem gro-
ßen Rathe in Genf wurden Petionen, die Ausweisung
der Jeſuiten bezweckend, vorgelegt, bedeckt mit nicht
weniger denn 21x 00 Unterschriften. Gleichzeitig hat
inan in Geuf eine Adreſſe an die Katholiken erlaſſen,
um ſte zu verſtändigen, daß der Angriff keineswegs der
katholiſchen Religion gälte.

In Frankreich scheint ſich ein neuer Miniſterwechſel
vorzubereiten und Guizot durch Graf Molé ersetzt wer-
den zu sollen. Zu der großen Unpopularität des Erſtern
kommt nun auch noch die ungünstige Stimmung des
Hofes gegen ihn, wegen der lauen Aufnahme der Thron-
rede. Der König, hierdurch tief erſchüttert, soll ge-
äußert haben: der guten Dienste ungeacbtet, welche mir
rer arme Guizet geleiſtet hat, will ich ein Miniſterium,
worunter man: Es lebe der König! rufen und eine Re-
vue über die Nationalgarde halten kann. ~ Villemain,
Miniſter des öffentlichen Unterrichts, iſt plötzlich in
Wahnsinn verfalen. Der Admiral Dupetit - Thouars
iſt von Otaheite wieder zurückgekehrt; er soll übrigens
entschloſſen sein, keine Huldigungen auf Kosten des Mi-
niſteriums anzunehmen uud sich nicht zum Werkzeuge
einer Partei brauchen zu laſſen.

Man hat neuere Nachriehten aus Otaheite. Die Kö-
nigin Pomare iſt noch nicht wieder eingesetzt. Charak-
teriſtiſch iſt Folgendes: Einer der »Rebellen« , wie das
freie franzöſiſche Volk die neunt, die ihre Unabhängig-
keit vertheidigen, wurde von den Franzosen zum zwei-
tenmale zum Gefangenen gemacht, da inan ihn einige
Wochen vorher freigegeben hatte. Die Häuptlinge, wel-
che unter der dreirarbigen Fahne außerordentlich tapfer
kämpften, verurtheilten ihn zur Deportation. Man
muß wiſſen, daß dies die härteſte Strafe war, welche
dieſes Volk einem Verbrecher auflegen zu dürfen glaubte,
ſo lange bis die Königin Pomare in einem Gesetzbuch



j die Strafe des Galgens einführte, damit den guten
 
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