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Der Neckar-Bote: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1845

DOI Kapitel:
No. 1 - No. 3 (23. Juni - 30. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42424#0209

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Probeblatt.

Uf: UÜecka r Vote.
| Ein Wochenblatt. t: ..
| E c Donnerſiag den W.. Juni ji 1845.





Der Retar=Bote erſcheint vom 1. Juli an Vbcheatttth ! Iwetuiat,' am Moutag und
Donnerſtaqn. Der Abonnementspreis beträgt 30 kr. viertetjährtich , 3h kr. zfoltitbrttzt und
1 fl. 306 kr. für ein Jahr, ausſchließlich des Z fsetichtis. uur

Erinrückungsgrbühr » kr. die Zeilen. : Hog j

îGefäliige Abonnements=Beſtellungen wolle man bei siats;cihnrttn. oder bei [det. zünchft
grle: qenen Großh. Foſtärktern , machen, bei bchhen hp y der iti Poſtaufſchlag zu: ver-
guten iſt. uh 1 [zh :
Heidelberg, im Juni 184,5. itz ; Usitti O. A. Oßwald.

vg: M a n er it: e i.

„Die Befreier lub: Mitflüchtigen Dr. Steigers. Üb, ſobald ſi ie das Zü-
richer Gebiet erreicht hatten und somit in Sicherheit waren, von Knonau aus
U N: Polizeidirection zu Luzern folgendes Schreiben gerichtet: »Hochgeachteter
Herr Polizeidirector ! Wir , die Unterzeichneten, haben das Vergnügen, Ihnen
anzuzeigen, daß wir heute Morgens drei Uhr mit Hrn. Dr. Steiger glücklich
uud wohlbehalten auf dem freien Boden des Kantons Zürich angelangt;' ſind.
Gleichzeitig melden wir Ihnen, daß wir mit dem heutigen Tage aus Jÿren
Dienſten getreten ſi ſud, und keine Luſt fühlen, ſobald wieder in dieſelben zurück-



zukehren. Sie werden unser heutiges Handeln vielleicht als ein pflichtvergeſ-

ſenes und meineidiges erklären wollen. Gegen dieſe Erklärungsweiſe müſſen
wir aber auf das feierlichſte proteſtiren, indem wir überzeugt ſind, recht und-
pflichtgemäß gehandelt zu haben. Die traurigen Zuſtände, welche gegenwärtig
über dem Kanton Luzern laſten, ſiud einzig und allein die Folge des verfaſe
suungsverletzenden Großrathsbeſchluſſes, wodurch die Jesuiten nach dem Kanton
Luzern berufen worden ſind. Wo aber die oberſten Landesbehörden Cid und
Verfaſſung verletzen, da werden auch die Untergebenen ihrerſeits all ihrer Pflicho
ten entbunden. Dr. Steigers Verurtheilung zum Tode ſelbſt iſt nur eine Folge
dieſer großen, vou oben herab erfolgten Verfaſſungsverletzung, und die Voll-
ziehnng des Todesurtheils würden wir deswegen verhindert haben. Wir er-
warteten aber zuverſichtlich eine Begnadigung und wollten, trotz uuſeres Sees
lenſchmerzes , ticfelbe geduldig abwarten. Allein auch dieſe erfolgte nicht. Läu-
ger als vier Wochen hängt das Todesſchwert über dem Haupte dieſes allge-
achteten Mannes,, und noch war kein Ende dieſes Zuſtandes abzuſehen. Vielmehr
leuchtete die Gewißheit immer mehr hervor, daß man unter dem Schein von
i Begnadigung \uuſern Freund in das Land der Jeſuiten und Lazzaroni ſenden
 
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