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Zeitschrift für christliche Kunst — 1.1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.3545#0034

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1888. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 1.

•42

Die goldene Bulle des Kaisers Sigäsmund.

Dier hier abgebildete goldene Bulle des
Kaisers Sigismund ist an der Privilegien-
bestätigung für die Stadt Köln vom 10. Mai
1434 (Haupt-Urk.-Archiv Nr. 11018) mit rother
Seidenkordel befestigt. Avers: Bild des thro-
nenden Kaisers mit zweireihiger Umschrift:
SIG1SMVNDVS.. DEI GRÄ ROMANORV IM-

PERATOR SEMP AVGVST AC HVNGAR1E
|| BOHEMIE DALMACIE CROAC1E Z. REX.
Revers: AVR | EA • R I OMA im Thorbogen des
Gebäudes; Umschrift:'
Roma • caput- mundi ■ regit-orbis-frena- rotundi.

Durchmesser: 0.70 cm., Stärke 0,6 cm.

Köln. Dr. L. IC o r t h.

B ü c h e r s c h a u.

Royal Institute of British Architects.
Transactions.

Vol. III. New Series. London. 9 Conduit Street,
Hanover Square. 1887.

Die bekannte Scheu der Engländer vor
bureaukratischer Vielregiererei tritt uns auch
auf dem Gebiete der Kunst, insbesondere auf
dem der Architektur, entgegen. Eine hierarchisch
gegliederte und titulirte Schaar von Baubeamten
findet sich jenseits des Kanals nicht. Eben-
sowenig gibt es in England vom Staate gegrün-
dete und unterhaltene Unterrichtsanstalten für
Baubellisssene, staatliche Prüfungen und Patente
auf Grund derselben. Dennoch aber führen die
Engländer immer noch Bauwerke jeder Art aus,
welche hinter den unsrigen jedenfalls nicht
zurückstehen, meines Dafürhaltens dieselben
sogar durchweg, namentlich in ästhetischer Be-
ziehung, übertreffen. Eine eingehende Beant-
wortung der Frage, wie dies zu erklären ist,

würde hier viel zu weit führen; es sei eben nur
auf eine Veranstaltung hingewiesen, welche für
die Klarstellung dieser Frage gewissermafsen
grundlegend ist. Ich riieine das Royal Institute
of British Architects. Im Jahre 1834 gegründet,
erhielt dasselbe durch königliche Verordnung
Korporationsrechte. Staatlicherseits ward ein
Lokal gewährt; im Uebrigen bildet sich das
Vereinsvermögen aus Eintrittsgeldern und Jahres-
beiträgen der Mitglieder, sowie aus freiwilligen
Zuwendungen. Die Mitglieder zerfallen in ordent-
liche Ehrenmitglieder (Honorary fellows), eine
Art von Patronat übende Personen aus der
hohen Gesellschaftsklasse, an deren Spitze zur
Zeit zwei königliche Prinzen stehen; deren
Zahl beträgt dermalen 13. Sodann folgen die
ordentlichen Mitglieder (Fellows), Architekten
von Beruf, welche während mindestens 7 Jahren
praktizirt haben müssen. Beim Eintritt haben
dieselben 5 Guineen, an Jahresbeiträgen deren 4
zu entrichten; zur Zeit beläuft sich deren Zahl
 
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