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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 1.1925/​1928(1928)

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Heft 2
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Wahle, Ernst: Ein römisches Bildwerk aus dem Willstätter Walde: Bez.=A. Kehl
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https://doi.org/10.11588/diglit.27168#0054

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aus öem älnterelsah steht ihr vollstänöiges Fehlen im Oberelsah gegenüber'
öie südlichsten Fundorte sind Strahburg. Wasselnheim und öie Höhen bei
Zabernü Ebenso wie im Ülnterelsah ist die Zahl öer Merkurbilöwerke
und Onschristen in der Rheinpfalz recht ansehnlich^. Auch in Württem-
berg kann eine deutliche Grenze sestgestellt weröen. Der grohen Menge
der Merkur-Denkmäler im Lanöe nördlich öes Steilabfalles öer Rauhen
Alb steht nur eine ganz geringe Anzahl südlich öavon gegenüber: ein Relief
von Ennetach im Oberamt Saulgau und ein Altar von Heiöenheim a. d.
Brenzo. Auch in Bayern fällt die ungleichmähige Verteilung öer Merkur-
Denkmäler über öas Land auf. Den verhältnismähig dicht gesäten Funden
vom Limes und seinem Hinterlanöe stehen nur drei oder vier aus Augsburg,
zwei von Lauingen und je einer von Obergünzburg bei Kempten unö von
Ludenhausen bei Epfach gegenüberio.

Es ist also im Gebiet öes Oberrheins unö öer oberen Donau eine
Scheidelinie festzustellen, welche im ganzen west-östlich verläuft unö öas
Gebiet des häufigen Vorkvmmens der Merkur-Denkmäler gegen Süöen be-
grenzt. Südlich von ihr fehlen die Zeugnisse öes Merkur-Kultes nicht ganz.
Wir begegneten ihnen soeben in Oberschwaben wie auch in Bahern südlich
der Donau; und wenn sie auch aus öem Oberelsah und aus dem bad!ischem
Oberland nicht vorliegen, so finden wir sie öoch verschiedentlich in der
Schweiz". Es muh jedoch beachtet weröen, öah die Merkur-Denkmäler in
dem Gebiete ihres spärlichen Vorkommens nur in gröheren Sieöelungen-
städtischen Charakters oöer längs öer Strahenzüge auftreten. Die schweize-
rischen Stücke entstammen sämtlich staötartigen Ortschaften. Die Fund-
orte Obergünzburg unö Luöenhausen liegen nahe an einer Strahe, und das-
selbe ist der Fall hinsichtlich der Funöe von Lauingen und Ennetach, welche
an der Stelle eines Strahenüberganges über einen Fluh gehoben woröen
sind. Der württembergische Fundort Heidenheim gehört zum Limes-Hinter-
land, in welchem öer Einfluh öes Militärs sich geltend macht, und scheidet
daher hier aus. Diese Deobachtungen gestatten die Annahme, öah öie ge-
nannten Denkmäler im Wesentlichen von Römern, ö. h. Beamten und Kauf-
leuten errichtet worden sind unö öah öie alteingesessenen Dewohner öes
Landes kaum an ihnen beteiligt waren. Vn dem Gebiete reger Verehrung
des Merkur nördlich öer beschriebenen Grenze verteilen sich die Denkmäler
dagegen ziemlich gleichmähig auf öas slache Land und bekunden einen Kult
nicht nur der städtischen Bevölkerung, sonöern auch der ländlichen. Diese
letztere war aber nur zum geringsten Teil römischer Aationalität, vielmehr
im wesentlichen keltischer und germanischer Abstammung.

Also nicht überall, sonöern nur in bestimmten Gebieten hat öie länd-
liche Bevölkerung an Oberrhein unö oberer Donan öem Merkur Denkmäler
gesetzt. Die Erklärung dieser Latsache wirö wohl in öer verschieöenen
Stammeszugehörigkeit der Lanöbewohner zu suchen sein, welche öie Römer
in den einzelnen Gebieten vorfanöen. Frejlich ist es nicht leicht, in öer
oben beschriebenen Grenze eine Völkerscheide zu erkennen. Die germanische
Einwanderung in die oberrheinischen Lanöschaften unter Ariovist war nur
ein vorübergehendes Ereignis; süölich jener Grenze waren Germanen nur
in römischen Diensten ansässig. Dagegen haben Kelten sowohl nördlich

' R. Henning, a. a. O. Taf. XÜIII, XÜVI. Anzeiger für elsässische Alter-
tumskunde 1917, S. 693—695, 727; ebenda 1923, S. 117. Römisch-germani-
sches Korresponöenzblatt VII, 1914, S. 52. Lorpuslnscriptionum ÜLtirmrumXIII,
2, 1. Ar. 5969 u.s.f.

^ LIÜ XIII, 2, 1,Ar. 6078 u.s.f.; F. I. Hildenbranö, Der römische Stein-
saal des histor. Mus. ö. Pfalz zu Speier, 1911.

o Haug u. Sixt, öie römischen Jnschriften unö Bilöwerke Württembergs,
2. Ausl. 1914, Ar. 12. 34.

Fr. Vollmer, Inscriptiones LmvLriae ^orrmrme, 1915. Ar. 1O2ff., 218, 22O,

82, 83.

ii d XIII. 2. 1,Ar. 5003 u. s. f.

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