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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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6. Heft
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Vorschlag über einen zu gründenden Paramentenverein
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0106

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wohlftile Gewänder gäbe, nur halbwegs gut-
heißen; wir möchten ihm nicht vertrauen, böte
er nur reichen Kirchen würdige Gewande dar,
und würde die Armuth der Kirchengemeindcn
der Wirksamkeit des Vereins ein Ziel fttzen.

Wir haben Bcides in Betracht genommen:
mit Nothwendigkeit sind wir an der Kapital-
frage der zu gründenden Vereine angelangi
und fanden von der glücklichcn Lösung dieser
Frage ihre Gründung bedingt. Der Auf-
suchung der Mittel und Wege, für den Verein
das Kapital zu beschaffen, hat uns die neu-
liche Entschließung der Königl. Baperischen
Regierung überhoben, welche die Stistungs-
verwaltungen einladet, sich an den dort cnt-
standcnen Paramentenvereincn mit ihren Ren-
tenüberschüssen finanziell zu bctheiligen. Dic
Stiftungen also und crst >n zweiter Linie
Privatpersonen sind es, welche die Eristenz
der Vereine sichern müssen. Eine Rcihe von
Stiftungen, womöglich sämmtliche Stiftungcn
einer Diözese, sowie auch Privatpersonen,
legen nach Bedürfniß und Vermögen bei dem
unter öffentlicher Controle stehenden Ausschuß
des Paramentenvereins ein kletncres oder grö-
ßeres Kapital an; das dem Ausschuß über-
lieferte größere Kapital setzt ihn in den Stand,
Stoff, Gold, Seide in größeren Ouantitäten,
also wohlfeiler ctnzukauftnund erprobteSticke-
rinnen unter seincn Augen mil geringeren Ko-
sten arbeiten zu lassen. Da dcr Ausschuß die
damit vcrbundene Mühwaltung uncntgeltlich
trägt, so fällt der einzelnen beim Verein mit
Aktien betheiligtcn Stiftung oder den Pri-
vaten bei Neubeschaffung oder Reparaiionen
von Paramcnten auch der sonst dem Para-
! mentenhändler wegen Arbeit und Risiko zu-
stehende nicht unbeträchtlichc Handwcrksver-
dienst zu.

Die einzelne bei einem derarligen Verein
sich betheiligende Stiftung hat im Fall der
Neubeschaffung oder Restauration von Para-
menten den dreisachen Vortheil, einmal erhält
sie den Stoff um den niedern, nur bci Groß-
einkäufen möglichen Preis, dann stnd die Ar-
beitslöhne mäßig gehalten, schon aus dem

Grunde, weil dic Stickerinnen vom Ausschuß
ftlbst angestellt und demFleiß nach überwacht
sind, endlich geht jede Stiftung bei den ein-
zelnen Artikeln um so viel wohlfeiler, als der
Paramentenhändler, um sich schadlos zu hal-
ten, vertheuern muß.

Der materielle Vorthcil für jede bemittelte
Stiftung und diejenigen Privatpersonen, die
ein schönes, dauerhaftes und doch relativ wohl-
ftiles Gewand erhalten wollen, sticht in die
Augen, wie aber bei Kirchcn, deren Stistungs-
kaffen so leer wie ihre Paramenienkasten er-
funden werden, die sich also nicht mit Aktieu
bctheiligcn könncn?

Die Großeinkäufe, ferner fromme Vcrmächt-
nisse an den Verein, die ganz oder theilweift
unentgeltliche Arbeitsleistung frommöthiger
Frauen bcfähigen den Verein, auch arme Kir-
chen mit angemessenen Paramenten zu be-
schenken, und dieses wahrhaft gute und ver-
dienstliche Werk wird den Stiftungen bleiben-
den Segen bringen.

Es sev uns noch erlaubt, einen Slatuten-
Entwurf für einen solchen Verein nach den
vorausgehenden Grundsätzen beizufügen.

Enttvurf der Statuten eines Para-
mentenvereins.

§. 1-

(Zweck des Paramentenvereins.)

Der unter Bischöfl. Aufsicht stehende Para-
mentenverein der Diözeft M. setzt sich die
Aufgabe, die in der katholischen Kirche noth-
wendigen Paramente und ähnliche Utensilien
in der sowohl armen als reichen Kirchen passen-
den Weift verftrtigen zu lassen.

§- 2.

Der Vereiu wird den seine Thätigkeit an-
sprcchenden Kirchengemetnden und Privaten
kirchliche Gcwänder bieten, welche nach Stoff,
Form und Stickerei den kirchlichen Vorschrift
ten und der kirchlichen Tradition gemäß ge-
halten sind. Reparatur von annoch nicht un-
brauchbaren Gewändcrn wird nicht zurück-
gewiesen.
 
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