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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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6. Heft
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Bischöfliche Stimmen über den "Kirchenschmuck", [2]
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Kreuser, ...: Briefe an eine edle Frau, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0101

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82

richten, wie viele Subscriptionen bei Jhnen etngegangen sind, eventuell, ob ein Verein zu dem
oben berührten Zwecke zusammengekommen ist.

Limburg, 4. März 1857.

(gez.) vr. Klem.

Das Dischöfliche Ordinariat

zu Mainz

an

die Hochwördigc.Geijllichkcit der Mözese.

Kirchenschmuck. Herausgegeben unter der Leitung des christlichen Kunstvereins der
Diözese Rottenburg. Redigirt von vr. Florian Rieß, Pfarrer Laib und Pfarrer vr.
Schwarz. Jährlich 12 Hcfte in Umschlag mit 24 Bogen Tert, 12 Farbdrucken und 12
großen Mustertafeln. Preis halbjährlich 2 T hlr. oder 3 st. 36 kr. rhetn.

Wir vcrfehlen ntcht, dieses sehr kostspielige Unternehmen um so mehr recht angelegentlich
zu empfehlen, als etn großer Theil der neueren kirchlichen Paramente und Ornamente nicht
gerade in echt christlichem Geschmacke gearbeitet ist, und das Bedürfniß unverkennbar vorliegt,
auch in dieser Beziehung sich dem Style einer früheren Zeit, in welcher die Kunst inniger von
dem christlichen Geiste durchdrungen war, wieder zuzuwenden.

Mainz, 28. Mai 1857.

Lenmg.

Driese an eine edte Fran.

IV.

Verehrkeste! Jch bin glückltch, Jhnen mel-
den zu können, daß es mit dcr Kasel der un-
befleckt empfangenen Gottesmutter hoffentlich
bald vorwärts gehen kann. Jch habe dieDar-
stellung, wie es unsere alten Bilder- und
Münstermeister zu machen pflegten, aus den
hetligen Schriften auferbaut, aber wie schon
gesagt, als Laie ohne Sendung und Berech-
tlgung, hatte ich zugleich die Verpflichtung,
das Urtheil und die Gutheißung der Gottes-
gelehrten und hochwürdigsten Vischöfe nach-
zusuchen, denn nach der Tridentiner Kirchen-
versammlung ist es der Bischöfe Pflicht, kein
ungewöhnliches Bild (ii»8olttam imaAinom,
und die Unbefleckt-Empsangene gehört gewiß
einstweilen noch zu den ungewöhnlichen Bil-
dern) zuzulassen, ohne Erlaubniß und Ge-

! nehmigung. Folgt daraus für den Laien von
selbst die Nothwcndigkeit, die Erlaubniß und
Genehmigung nachzusuchen, so darfich Jhnen,
edelste der Frauen! auch versichern, daß na-
mentlich in unsern Tagcn scharf zugesehen
werden muß, wie die Schrift augewandt und
erklärt wird, denn alle Schrifterklärung, die
ntcht nitt derAuslegung derKirchenväter aller
Jahrhunderte übereinstimmt, ist eben nicht
schriftgemäß, sondern schriftwidrig, kann
nie gemeinsames Gut werden, sondern bleibt
eben Einzellaune, die ja bekanntlich gerade
aus der Schrift sich dcn tollsten Tummelplatz
für jeden Unsinn zu machen versteht. Jch für
mein Theil bin daher vorsichtig und gehe den
Weg, auf dem kein Jrnhum möglich ist, denn
leicht täuscht sich auf dem Felde der Schrift
auch der gewandteste Laie, und der beste Wille
und dte größte Gelehrsamkeit stnd hier nicht
immer ausreichcnd. Schon jetzt darf ich Jhnen
 
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