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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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9. Heft
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Die zweite Generalversammlung des christlichen Kunstvereins für Deutschland am 15., 16. und 17. September 1857 in Regensburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0154

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1857. Ki'ckemckmucl!. s. ,L

Diezweite Generalversamnlung-es christ- z
lichen Kunstvereins sür Deutschland

am 15., 18. und 17. September 1857 in Regens-
burg.

1. Allgemeines.

Die erste Generalversammlung, wclche im
September 1856 zu Köln tagtc, hat nicht
blos die Bestrebungen für weibliche Hand-
arbeit, die Paramenten- und Stickereivcreine
durch eine eigens niedergesetzte Commission in
dcn Kreis ihrer Berathungen gezogcn, son-
dern auch schließltch den „Kirchenschmuck"
den Einzelvereinen nachdrücklichst empfohlen.

Es war zu erwarten, daß die zweitc Ge-
neralversammlung den wichtigen Knnstzweig,
dem unser Archiv dient, nicht weniger ernst
ins Auge fassen würde, und diese Erwartung
tst nicht getäuscht worden.

Als Ort der Generalversammlung war
schon im vorigen Jahre Regensburg bestimmt
worden. Wie glücklich dtese Wahl gcwesen,
zeigt schon ein Blick auf dicse Stadt, welche
nach Köln an altdeutschen Denkmälern der
Kunst dte reichste in Deutschland ist.

Die Diözese RegenSburg hat schon sett drei
Jahren einen durch dcn verdicnstvollen hoch-
würdigen ?. Jldefons in der Benediktiner-
abtei Metten gcgründeten Verein, der in
neuercr Zeit seinen Sitz in dcr Bischofsftadt
genommen hat.

Der Kunstverein Regensburg, an dessen
Spitze nächst dem hochwürdigsten Bischofe der
Herr Domprobst vr. Zarbl steht, hat die an->
erkennenswerthesten Vorbcreitungen getroffen,
um den auswärtigcn Gästen den Aufenthalt
angenehm und belehrend zu machen.

Ein herrliches Versammlungslokal bot die
unbenützt stehende St. Ulrichskirche. Auf der
geräumigen Empore derselben befand sich eine
höchst interefsante und wohlgcordnete Aus-

stellung von mittelaltcrlichen Kunstgegcnstän-
den in allen Fächern. Für Ausschußsitzungen
hatte der hochwürdtgste Herr Bischof selbst
einige Lokale im domkapitelschen Gcbäude
huldreichst eingeräumt.

2. Geschäftsformen.

Die Form der Abhaltung der Generalver-
sammlungen ist wohl noch keine destnitivc.
Das praktische Bedürfniß und die zu machen-
den Erfahrungen werden noch manche Modi-
fikation hervorrufen. Der christliche Kunst-
verein, so neu und ohne allen Vorgang in
seinem Auftreten, wird sich erst aus seiner
praktischen Aufgabe heraus seine Geschäfts-
forinen bilden müsscn. Jndcffen ist es nicht
überflüsstg, jctzt schon auf Grundsätze auf-
merksam zu machen, die bct Stiftung vvn
Kunstvercinen und bei thren öffentlichenAkten
nicht übersehen werden dürfen. Eine den par-
lamcntarischen Formen entnommene Geschäfts-
ordnung kann hier, wie bet allen auf kirch-
lichem Voden stehenden Jnstitutionen, nicht
genügen, weil die Lcitung der christlichen
Kunstbestrcbungen so wenig als dieRegierung
der Kirche jemals in die Hände einer Majo-
ritätherrschaft gegeben werden darf. Wir ha-
ben nicht nach Stimmungen und Abstimmun-
gen einer Kopfmchrheit zu handcln, sondern
nach den Normen zu forschen, welche theils
in den kirchlichen Vorschriften, theils tn den
Regeln eincs gebildeten kirchlichen Geschmacks
nnd den Vorbildern des weit besser als unsere
Zeit uiiterrichtetcn Alterthums ltegen. Diese
aufzusuchen und zur allgemeinen Geltung zu
bringen, ist Aufgabe der Kunstvereine, einc
Aufgabe, die aber nicht durch Massenabstim-
mungen, sondern durch Erforschung, Beleh-
rung, durch Fragen und Lerncn, mit Eincm
Worte: durch Leitung gelöst wird. Dieses
hat die 1852 in Köln niedergesetzte Commission

Kirchenschmuck. 1857. IX.

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