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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 28.1917

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329

Personalien - Denkmalpflege — Denkmäler

330

Professor Max Sievogt ist zum Vorsteher eines
Meisterateliers an der Berliner Akademie ernannt worden.
Freudig begrüßen wir vor allen Dingen die Nachricht
darum, weil wir in ihr ein neues Zeichen von der ener-
gischen und zielbewußten Leitung des neuen Direktors
Prof. A. Kampf erblicken, der den vorangegangenen und
bekannten Berufungen bedeutender Bildhauer diese von
Slevogt in kluger Politik folgen läßt. Denn wirklich kann
mit der Einreihung des Namens Slevogt in ein preußisch
offizielles Kunstinstitut nicht nur dem Berliner Institut,
sondern auch der ganzen berlinischen Kunst eine freiere
Beurteilung namentlich von Süddeutschland und vom Rheine
her zuteil werden, Parteigegensätze innerhalb der eignen
Stadt ihren Ausgleich finden und die Kritik einer Programm-
kunst einer Kritik weichen, die in der individuellen Qualität
den einzigen Maßstab sieht. Vieles aber möchte zum
guten Gelingen davon abhängen, wenn das Ansehen der
Meisterschüler selbst durch ihre künstlerischen Qualitäten
gehoben wird. Und dazu bedarf es wohl vor allen Dingen
einer freieren Handhabe in der Wahl des Schülers durch
den Meister, als es unter dem letzten Direktorium öfter
geschehen ist. Unmöglich dürfen diese Meisterateliers mit
dem Statutenzwang einer akademischen Schullaufbahn in
Zusammenhang stehen, unmöglich darf der »brauchbare
Lieblingsschüler« jahrelang den Wartenden den Weg ver-
sperren und in seinem schönen Atelier von Stipendium zu
Stipendium geschleppt werden. Alles muß hier der freien
Entscheidung des »Meisters« übergeben werden, der seine
Wahl ohne Rücksicht auf die vorangegangen Akademie-
semester treffen muß. Man könnte fragen, was hat dann
noch das Meisteratelier mit der Akademie zu tun? Die
Antwort ist jedoch recht einfach. Gelingt es der aka-
demischen Hochschule eines Meisters wie Slevogt, würdige
Schüler heranzubilden, dann stellt sich auch der Zusammen-
hang von selbst ein. Und hierin läge vielleicht der reichste
Segen, den die Berufung eines bedeutenden schöpferischen
Künstlers für die ganze Akademie haben könnte. Seine
Tätigkeit würde bis in die Lehrkräfte der Anfangsklassen
ausstrahlen. Dann könnte dem Künstler Slevogt der Aka-
demieprofessor Slevogt nicht hindernd in den Weg treten
und seine Arbeit unfreudig machen. k.

DENKMALPFLEGE

Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Auf wiederholte
Anregung in den sächsischen Ständekammern und in der
Öffentlichkeit ist die sächsische Regierung jetzt damit be-
faßt, ein Gesetz zum Schutze der Denkmäler, der Aus-
grabungen und Funde auszuarbeiten. Leider haben die
Zeitverhältnisse mit ihren zahlreichen wesentlich dring-
licheren Aufgaben dazu genötigt, den Plan aufzuschieben.
Zu diesen dringlicheren Arbeiten gehört die mit dem
Denkmalschutz verwandte Aufgabe, unser Land und seine
Ortschaften vor der Überflutung mit wertlosen und un-
schönen Kriegs- und Kriegerdenkmälern zu schützen. Denn
bereits werden an vielen Orten Kriegerdenkmäler geplant,
obwohl es sich schon aus wirtschaftlichen Gründen emp-
fiehlt, dafür friedlichere Zeiten abzuwarten. Durch ver-
ständige Beratung kann sicherlich auf diesem Gebiete
manches Gute erzielt werden. Deshalb hat das Ministerium
des Innern schon im vorigen Jahre ein Zusammenwirken
mit dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz eine staat-
liche Landesberatungsstelle für Kriegerehrungen in Dresden
gegründet, die aus berufenen Vertretern der Kunst und der
Kunstpflege besteht. Gemeinden, Behörden, Privatpersonen
erhalten von dieser Stelle unentgeltlich Rat und Auskunft
bei Planung und Errichtung von Kriegs- und Krieger-
denkmälern, Entwürfe werden begutachtet, geeignete

Künstler genannt usw. So erfreulich die Landesstelle wirkt,
so kann sie doch nicht alles Üble verhindern, weil sie
nicht in allen Fällen gefragt wird und weil sie eben nur
raten, nicht auch verbieten kann, wo es nötig ist. Und
solche Verbote wären leider in gar manchen Fällen recht
nötig. Da die Gefahr dringlich ist, bleibt nichts übrig als
die Einführung einer Genehmigungspflicht. Ein Vorgang
hierzu ist das Gesetz zum Schutze gegen Verunstaltung
von Stadt und Land. Weiter aber besteht in Sachsen schon
die Genehmigungspflicht für Erinnerungsmale in Verbindung
mit kirchlichen Gebäuden oder sonst auf kirchlichem Ge-
lände einschließlich der Friedhöfe. Diese sind schon bisher
an die Genehmigung der zuständigen kirchlichen Behörden
gebunden, die natürlich vorher, soweit erforderlich, Gut-
achten von Sachverständigen einholen. Es steht also gewiß
nichts im Wege, die Genehmigungspflicht auch auf weltliche
Denkmäler auszudehnen. Und notwendig ist sie. Denn
die künstlerische Erziehung des Volkes, die Hebung des
Geschmacks schreitet keineswegs so rasch vorwärts, daß
wir bei der Fülle von Denkmälern, die da kommen werden,
vor Geschmacklosigkeiten gesichert wären. Die Krieger-
denkmäler nach 1870—71 reden eine zu deutliche Sprache.
Über die Einzelheiten dieses Geschmacksgesetzes liegt
noch keine Entschließung vor. Es entstehen da die Fragen,
ob die örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden Ausschüsse
bilden sollen, ob sie endgültig entscheiden dürfen, ob
Widerspruch gegen die Entscheidungen der örtlichen Be-
hörden möglich sein soll, sei es bei der Kommission zur Er-
haltung der Kunstdenkmäler oder beim Akademischen Rat
der Kgl. Kunstakademie usw. Das sind Fragen, für die
sich geeignete Lösungen finden werden. Erfreulich aber
ist, daß die Regierung überhaupt dieser wichtigen Frage
rechtzeitig näher getreten ist. Möge sie sobald als möglich
zur Tat schreiten, ehe wieder der Ungeschmack der Krieger-
denkmäler, den wir nach dem deutsch-französischen Kriege
erlebt haben, erneut zur Tat wird.

Gegen die sofortige Errichtung von Denkmälern
und Erinnerungszeichen für den gegenwärtigen
Krieg wendet sich in einem besonderen Erlaß das preu-
ßische Ministerium des Innern. »Die Sorge hierfür muß
der Zeit nach dem Friedensschlüsse vorbehalten werden.
Während des Krieges sind alle Anstrengungen ausschließ-
lich auf die Erringung des Sieges zu richten und alle ver-
fügbaren Mittel den großen Aufgaben der Gegenwart zu
widmen.« Der Minister ersucht schließlich die Provinzial-
behörden, Bestrebungen der angegebenen Art, die in die
Öffentlichkeit treten, und Gesuchen um Unterstützung in
geeigneter Weise entgegenzutreten.

DENKMÄLER

Ein Denkmal für die hannoversche Legion, die

von 1803—1815 im Kampfe gegen Napoleon stand, soll in
der Stadt Hannover errichtet werden. Der Dresdner
Bildhauer Prof. Heinrich Wedemeyer, ein geborener
Hannoveraner, der im Wettbewerb 1914 zwei Preise errang,
hat jetzt das Hilfsmodell in halber Größe vollendet. Er
hat für das Denkmal eine allegorische Darstellung gewählt:
das hannoversche Wappentier, das Sachsenroß, das im
Sprung einen antik gewandeten Krieger niedergeworfen
hat und ihn zu Boden drückt, während der Krieger sich
mit dem erhobenen Rundschild zu wehren sucht. An den
Zweck des'Denkmals erinnert in dieser Hauptgruppe nur
das Gesicht des halb niedergeworfenen Kriegers, dessen
Züge denen Napoleons angeähnelt sind. Dazu kommen
die Reliefs am Sockel, auf denen Vertreter der acht Truppen-
teile der hannoverschen Legion in ihren Uniformen dar-
 
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