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IV. Die Zeit zwischen der Reichskrise und dem Ende der Brüderkriege
sollten in »Frieden« (pax) und »Eintracht« (cowcordz'a) kooperieren, aber der WMUüatM
pofcsfas waren dort Grenzen gesetzt, wo es um die Vermittlung der göttlichen
Gnade, hier konkret um die Weihe eines Bischofs ging. Zu diesen Parallelen fügt
sich, daß Florus sich für seine Auffassung - geradeso wie die Pariser Konzilsväter -
auf das Vorbild der Apostel stützte: Ein gewichtiges Argument für seine Sicht war
ihm die fmdz'h'o aposfoüca'A
5. Konzilsakten und Kirchenrecht
Während Kapitularien aus den 830er Jahren nicht überliefert sind haben sich
Konzilsakten zwar erhalten, ihre Zahl aber bleibt überschaubar. Außer den bereits
besprochenen Protokollen der Versammlung vom Oktober 833 in Compiegne und
jenen Schriften, die auf der Synode von Thionville 835 im Zusammenhang mit Ebos
Absetzung entstanden, sind lediglich die Akten der Aachener Synode des Jahres
836 auf uns gekommen. Als weiteres Ergebnis der Aachener Verhandlungen ist ein
langes, in drei Bücher gegliedertes, fürstenspiegelartiges Synodalschreiben an den
König Pippin von Aquitanien überliefert.
Zwei Jahre später trat in Quierzy jene Synode zusammen, die unter anderem
über die Absetzung Amalars beriet'V Die Akten dieser Versammlung sind nicht
überliefert, erhalten haben sich lediglich ein Bericht über die Amtsenthebung Ama-
lars, den Florus von Lyon wohl bald darauf für den Klerus seiner Kirche verfaßte^",
sowie das Manuskript einer Rede, in welcher der Diakon in Quierzy die gewichtig-
sten Anklagepunkte gegen Amalar formuliert hatte"'. Bald nach Ludwigs Tod, im
Juni 840, tagte schließlich eine Synode in Ingelheim. Auch von ihr sind keine Akten
überliefert. Nur der Text einer Urkunde Kaiser Lothars vom 24. Juni ist tradiert, die
dort von 20 Erzbischöfen und Bischöfen unterfertigt wurde. Mit ihr wurde Ebo wie-
der als Erzbischof in Reims eingesetzt
157 Ebd., 129, Z. 4 (dort das Zitat), und 130, Z. 27-30.
158 Vgl. oben, Kapitel III, S. 118.
159 Vgl. oben, S. 209, mit Anm. 151.
160 Gedruckt als Flori relatio de concilio Carisiacensi, ed. WERMiNGHOFF 1908, Nr. 57 C, 778-782;
zu dem Text zuletzt: ZECHiEL-EcKES, Florus 1999,581.
161 Flori diaconi oratio in concilio Carisiacensi habita, Nr. 57 B, 770, Z. 38-778, Z. 4. Vgl. dazu ZE-
CHiEL-EcKES, Florus 1999,54-5/^ der im übrigen nachweist, daß der Text, den Werminghoff als
vermeintlichen Anfang dieser Rede in seiner Edition vorangestellt hat (ebd., 769, Z. 22 - 770, Z.
37), tatsächlich ein Schreiben ist, das Florus bald nach der Synode von Thionville vom Februar
835 an die dort versammelten Bischöfe gerichtet hatte - möglicherweise schon im Juni 835 auf
der Versammlung von Stramiacus, vielleicht aber auch auf der Aachener Synode von 836: ZE-
CHiEL-EcKEs, Florus 1999,29-34.
162 Gedruckt als Concilium Ingelheimense, ed. WERMINGHOFF 1908, Nr. 61, 792f.; dazu im einzel-
nen unten, Kapitel V, S. 316f.
IV. Die Zeit zwischen der Reichskrise und dem Ende der Brüderkriege
sollten in »Frieden« (pax) und »Eintracht« (cowcordz'a) kooperieren, aber der WMUüatM
pofcsfas waren dort Grenzen gesetzt, wo es um die Vermittlung der göttlichen
Gnade, hier konkret um die Weihe eines Bischofs ging. Zu diesen Parallelen fügt
sich, daß Florus sich für seine Auffassung - geradeso wie die Pariser Konzilsväter -
auf das Vorbild der Apostel stützte: Ein gewichtiges Argument für seine Sicht war
ihm die fmdz'h'o aposfoüca'A
5. Konzilsakten und Kirchenrecht
Während Kapitularien aus den 830er Jahren nicht überliefert sind haben sich
Konzilsakten zwar erhalten, ihre Zahl aber bleibt überschaubar. Außer den bereits
besprochenen Protokollen der Versammlung vom Oktober 833 in Compiegne und
jenen Schriften, die auf der Synode von Thionville 835 im Zusammenhang mit Ebos
Absetzung entstanden, sind lediglich die Akten der Aachener Synode des Jahres
836 auf uns gekommen. Als weiteres Ergebnis der Aachener Verhandlungen ist ein
langes, in drei Bücher gegliedertes, fürstenspiegelartiges Synodalschreiben an den
König Pippin von Aquitanien überliefert.
Zwei Jahre später trat in Quierzy jene Synode zusammen, die unter anderem
über die Absetzung Amalars beriet'V Die Akten dieser Versammlung sind nicht
überliefert, erhalten haben sich lediglich ein Bericht über die Amtsenthebung Ama-
lars, den Florus von Lyon wohl bald darauf für den Klerus seiner Kirche verfaßte^",
sowie das Manuskript einer Rede, in welcher der Diakon in Quierzy die gewichtig-
sten Anklagepunkte gegen Amalar formuliert hatte"'. Bald nach Ludwigs Tod, im
Juni 840, tagte schließlich eine Synode in Ingelheim. Auch von ihr sind keine Akten
überliefert. Nur der Text einer Urkunde Kaiser Lothars vom 24. Juni ist tradiert, die
dort von 20 Erzbischöfen und Bischöfen unterfertigt wurde. Mit ihr wurde Ebo wie-
der als Erzbischof in Reims eingesetzt
157 Ebd., 129, Z. 4 (dort das Zitat), und 130, Z. 27-30.
158 Vgl. oben, Kapitel III, S. 118.
159 Vgl. oben, S. 209, mit Anm. 151.
160 Gedruckt als Flori relatio de concilio Carisiacensi, ed. WERMiNGHOFF 1908, Nr. 57 C, 778-782;
zu dem Text zuletzt: ZECHiEL-EcKES, Florus 1999,581.
161 Flori diaconi oratio in concilio Carisiacensi habita, Nr. 57 B, 770, Z. 38-778, Z. 4. Vgl. dazu ZE-
CHiEL-EcKES, Florus 1999,54-5/^ der im übrigen nachweist, daß der Text, den Werminghoff als
vermeintlichen Anfang dieser Rede in seiner Edition vorangestellt hat (ebd., 769, Z. 22 - 770, Z.
37), tatsächlich ein Schreiben ist, das Florus bald nach der Synode von Thionville vom Februar
835 an die dort versammelten Bischöfe gerichtet hatte - möglicherweise schon im Juni 835 auf
der Versammlung von Stramiacus, vielleicht aber auch auf der Aachener Synode von 836: ZE-
CHiEL-EcKEs, Florus 1999,29-34.
162 Gedruckt als Concilium Ingelheimense, ed. WERMINGHOFF 1908, Nr. 61, 792f.; dazu im einzel-
nen unten, Kapitel V, S. 316f.