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Patzold, Steffen; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Episcopus: Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts — Mittelalter-Forschungen, Band 25: Ostfildern, 2008

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34736#0259

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258

V. Das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert

Schmitz hat zwar zu Recht betont, daß die Sammlung des Ansegis dabei nicht »the-
mengebend« gewesen sei'"; immerhin aber kannten und nutzten Radulf von Bour-
ges 853/66, Herard von Tours 858, Walter von Orleans 869/70 sowie die Verfasser
der »Capitula Eporediensia« und der »Capitula Cottoniana« (Ende 9./Anfang
10. Jahrhundert) die Sammlung'". Kenntnisse und Nutzung der »Collectio« hat
Schmitz darüber hinaus für Benedictus Levita, für Hinkmar von Reims und für
Regino von Prüm en detail nachgezeichnet".
Wie schon die Verwendung der Sammlung durch Regino und durch die Synode
von Trosly andeutet, waren die von Ansegis zusammengestellten Kapitularien auch
im 10. Jahrhundert noch bekannt. Der Blick auf die handschriftliche Überlieferung
bestätigt das: Fünf Textzeugen sind laut Schmitz ungefähr in das 9. oder 10. Jahr-
hundert zu datieren, elf Kopien gehören sicher ins 10. Jahrhundert, weitere fünf
könnten entweder noch im 10. angefertigt worden sein oder entstanden im frühen
11. Jahrhundert. Ansegis' Sammlung blieb demnach weiterhin »in großem Ansehen
und wurde - so darf man auf Grund der doch beträchtlichen Handschriftenzahl
wohl vermuten - als nützlich betrachtet und praktisch gebraucht«'"*. Überliefert
wurde sie nicht nur in Italien und Frankreich (hier vor allem im Norden und Nord-
osten, mit einem Überlieferungszentrum in Reims), sondern noch im 10. Jahrhun-
dert nachweislich auch in Süddeutschland, in Mainz sowie in Fulda oder CorveyA
Nimmt man die bereits existierenden Kopien des 9. Jahrhunderts hinzu, die ja wei-
terhin benutzbar blieben, dann steht fest: Jenes Wissen über die politische Ordnung,
das Ansegis in seiner Kapitulariensammlung in der zweiten Hälfte der 820er Jahre
zusammengestellt hatte, war auch im 10. Jahrhundert im Frankenreich westlich wie
östlich des Rheins vielerorts präsent und von Interesse. Dazu aber zählte, an her-
vorgehobener Stelle zu Beginn des zweiten Buches, jene grundlegende »Ordinatio«
von 823/25, die mnnsfcrüw?, aüwcvn'ü'o, aMcfon'fas und adz'Mfon'Mwi als Schlüsselbegriffe
für das Miteinander von König, Bischöfen und Grafen definiert hatte.

2. Die Texte der Pariser Synode von 829
Seltener als die Sammlung des Abtes Ansegis sind im späteren 9. und 10. Jahrhun-
dert die umfangreichen Akten der Pariser Synode rezipiert worden. In den west-
wie ostfränkischen Synoden der Zeit nach Ludwigs des Frommen Tod sind wörtli-
che Übernahmen der weitschweifigen Pariser Beschlüsse nur vereinzelt
auszumachen, und den >Bischofsspiegel< zu Beginn der Akten betreffen diese wort-
getreuen Zitate nichtA Auch der äußeren Form nach unterscheiden sich die kürzer-
gefaßten Kanones der Synoden aus den 840er und 50er Jahren von den ausufernden

20 ScHMiTz, MGH Cap. n.s. 1,1996,314.
21 Die Belege ebd., 307-314.
22 Ebd., 315-335; zur Rezeption bei Regino vgl. auch ScnMiiz, Ansegis 1988.
23 ScHMiTz, MGH Cap. n.s. 1,1996,1891., das Zitat auf 190.
24 Ebd., 190.
25 Vgl. dazu HARTMANN, Synoden 1989,200 (zu Yütz 844); 203 (zu Coulaines 843); 210 und 212 (zu
Meaux-Paris 845/46); 254 (zu Quierzy 858); 254 (zu Mainz 888).
 
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