C. Die Kontingenz der Ereignisse und die Vermittlung des Wissens über Bischöfe 341
und Hinkmar habe in dem Synodalschreiben ja selbst eingeräumt, daß allein Ebo
den Zorn des Fürsten zu spüren bekommen habe^V
Hinkmar empfing den von Vorwürfen nur so strotzenden Brief des Papstes, über-
bracht durch den Erzbischof Egilo von Sens, im Mai 867 bei einem Aufenthalt am
Hof Karls des Kahlen in der Pfalz Samoussy^. Im Juli desselben Jahres^ antwortete
er ausführlich. Zu diesem Zweck war er gezwungen, ein weiteres Mal den Ebo-Fall
durchzugehen und seine Sicht des Geschehenen zu Pergament zu bringen - gestützt
auf muffa cf üi rcgMiw cf m ycsfis cpfscoporMtw, c?Mi zam zzos ad Dotztz'ttzztzt pracccsscrzzttf^".
Zu leisten also war einmal mehr historische Erinnerung - und das hieß Quellenar-
beit, da die meisten Beteiligten ja schon gar nicht mehr am Leben waren. Einmal
mehr referierte Hinkmar den Gang der Ereignisse: von der Restitution Ludwigs des
Frommen und Ebos Schuldgeständnis, über seine Abdankung in Thionville, seine
eigene Weihe zum Erzbischof 845, den angeblich von Lothar lediglich behaupteten
Gegensatz zwischen Ebo und Hinkmar in der zweiten Hälfte der 840er Jahre, die
nicht zustandegekommene Trierer Synode, die den Fall hätte entscheiden sollen,
und Ebos Transmigration auf die Hildesheimer sc&s, bis hin zur Weigerung des
Papstes Sergius, Ebo wieder die Kommunion unter den Geistlichen zu gestatten^.
Desweiteren behauptete Hinkmar in dem Schreiben, er habe 845 auf eine Vor-
schrift jener Bischöfe hin, die ihn geweiht hätten, die Reimser Geistlichen nicht
mehr Gottesdienst feiern lassen. Damit wehrte er sich gegen Nikolaus' Behauptung,
er habe höchstselbst die Absetzung der von Ebo geweihten Geistlichen betrieben.
Und nicht minder energisch bestritt Hinkmar, jemals den Wortlaut der päpstlichen
Schreiben in dieser Sache verfälscht oder mit verfälschten Texten gegenüber der
Synode von Soissons argumentiert zu haben. Erbeten habe er diese Privilegien aus
Rom im übrigen nicht deshalb, weil ihm selbst die vom Kirchenrecht festgelegten
bischöflichen Kompetenzen nicht ausgereicht hätten, sondern allein, weil seine Kir-
chenprovinz, ja sogar seine Erzdiözese auf mehrere Reiche verteilt sei und er daher
darauf angewiesen sei, für seine Entscheidungen auch in Nachbarreichen Anerken-
nung zu finden. Das Pallium schließlich trage er - anders als Nikolaus ihm vorge-
worfen hatte - nicht häufiger, als zulässig, sondern seltener; und er habe es nicht
aus Prunksucht um seiner eigenen Person willen aus Rom erbeten, sondern um sei-
nes Amtes willen^'.
Was der gesamte Ebo-Fall immer wieder im großen zeigt, wird hier von ande-
rer Seite her noch einmal in einem kleinen Detail deutlich: Hinkmar wußte ohne
weiteres seine persönliche Würde von der seines Amtes, der dzgzzz'fzzs szzccrdofzzfz's^,
zu scheiden. Dazu fügt es sich ganz im Sinne des >Pariser Modells<, daß Hinkmar
577 Ebd., 429, Z. 11-14.
578 Hinkmar, Epistolae, ed. PERELS 1939, Nr. 198, 205, Z. 4-7; vgl. auch seine Annales Bertiniani, a.
867,135.
579 Zur Datierung vgl. die Bemerkung von PERELS, MGH Epp. VIII, 1, Nr. 198, 205, Anm. 1.
580 Hinkmar, Epistolae, ed. PERELS 1939, Nr. 198,208, Z. 7.
581 Ebd., 208, Z. 21 - 212, Z. 15.
582 Ebd., 216, Z. 37f.: Non e?n'm Msum pahn esse meae chguhahs puto, sed gewn sechs metropohs esse cog-
MOSCO.
583 So formuliert Hinkmar ebd., 209, Z. 1.
und Hinkmar habe in dem Synodalschreiben ja selbst eingeräumt, daß allein Ebo
den Zorn des Fürsten zu spüren bekommen habe^V
Hinkmar empfing den von Vorwürfen nur so strotzenden Brief des Papstes, über-
bracht durch den Erzbischof Egilo von Sens, im Mai 867 bei einem Aufenthalt am
Hof Karls des Kahlen in der Pfalz Samoussy^. Im Juli desselben Jahres^ antwortete
er ausführlich. Zu diesem Zweck war er gezwungen, ein weiteres Mal den Ebo-Fall
durchzugehen und seine Sicht des Geschehenen zu Pergament zu bringen - gestützt
auf muffa cf üi rcgMiw cf m ycsfis cpfscoporMtw, c?Mi zam zzos ad Dotztz'ttzztzt pracccsscrzzttf^".
Zu leisten also war einmal mehr historische Erinnerung - und das hieß Quellenar-
beit, da die meisten Beteiligten ja schon gar nicht mehr am Leben waren. Einmal
mehr referierte Hinkmar den Gang der Ereignisse: von der Restitution Ludwigs des
Frommen und Ebos Schuldgeständnis, über seine Abdankung in Thionville, seine
eigene Weihe zum Erzbischof 845, den angeblich von Lothar lediglich behaupteten
Gegensatz zwischen Ebo und Hinkmar in der zweiten Hälfte der 840er Jahre, die
nicht zustandegekommene Trierer Synode, die den Fall hätte entscheiden sollen,
und Ebos Transmigration auf die Hildesheimer sc&s, bis hin zur Weigerung des
Papstes Sergius, Ebo wieder die Kommunion unter den Geistlichen zu gestatten^.
Desweiteren behauptete Hinkmar in dem Schreiben, er habe 845 auf eine Vor-
schrift jener Bischöfe hin, die ihn geweiht hätten, die Reimser Geistlichen nicht
mehr Gottesdienst feiern lassen. Damit wehrte er sich gegen Nikolaus' Behauptung,
er habe höchstselbst die Absetzung der von Ebo geweihten Geistlichen betrieben.
Und nicht minder energisch bestritt Hinkmar, jemals den Wortlaut der päpstlichen
Schreiben in dieser Sache verfälscht oder mit verfälschten Texten gegenüber der
Synode von Soissons argumentiert zu haben. Erbeten habe er diese Privilegien aus
Rom im übrigen nicht deshalb, weil ihm selbst die vom Kirchenrecht festgelegten
bischöflichen Kompetenzen nicht ausgereicht hätten, sondern allein, weil seine Kir-
chenprovinz, ja sogar seine Erzdiözese auf mehrere Reiche verteilt sei und er daher
darauf angewiesen sei, für seine Entscheidungen auch in Nachbarreichen Anerken-
nung zu finden. Das Pallium schließlich trage er - anders als Nikolaus ihm vorge-
worfen hatte - nicht häufiger, als zulässig, sondern seltener; und er habe es nicht
aus Prunksucht um seiner eigenen Person willen aus Rom erbeten, sondern um sei-
nes Amtes willen^'.
Was der gesamte Ebo-Fall immer wieder im großen zeigt, wird hier von ande-
rer Seite her noch einmal in einem kleinen Detail deutlich: Hinkmar wußte ohne
weiteres seine persönliche Würde von der seines Amtes, der dzgzzz'fzzs szzccrdofzzfz's^,
zu scheiden. Dazu fügt es sich ganz im Sinne des >Pariser Modells<, daß Hinkmar
577 Ebd., 429, Z. 11-14.
578 Hinkmar, Epistolae, ed. PERELS 1939, Nr. 198, 205, Z. 4-7; vgl. auch seine Annales Bertiniani, a.
867,135.
579 Zur Datierung vgl. die Bemerkung von PERELS, MGH Epp. VIII, 1, Nr. 198, 205, Anm. 1.
580 Hinkmar, Epistolae, ed. PERELS 1939, Nr. 198,208, Z. 7.
581 Ebd., 208, Z. 21 - 212, Z. 15.
582 Ebd., 216, Z. 37f.: Non e?n'm Msum pahn esse meae chguhahs puto, sed gewn sechs metropohs esse cog-
MOSCO.
583 So formuliert Hinkmar ebd., 209, Z. 1.