Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1870

DOI Kapitel:
November (Nr. 129 - 141)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30183#0532

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einladung zur Wahl in den katholischen
Ortsschntraih.

In Gemäßheit des 8 15 des Gesetzes vom 8. Mürz 1868 über die örtliche Aufsicht der Volksschulen und der Bollzugsverordnung hierzu
vom 11. Oktober 1869 ist für die hiesige katholische Volksschule — nachdem die Dienstzeit der im Jahre 1864 gewählten Ortsschulräthe zu Ende ge-
gangen — eine Neuwahl vorzunehmen.
Wahlberechtigt sind alle verheirateten oder verwiliwelcn, das badische Staatsbürgerrecht besitzenden Männer der katholischen Schul-
gemeinde, mit Ausschluß derjenigen, welche zu einer peinlichen Strafe verurteilt und welchen die Folgen 'dieser Verurtheilung nicht nachgelassen
worden sind.
Wählbar sind alle Ortseinwohner der katholischen Consession, welche badische Staatsbürger sind, mit Ausnahme Derjenigen, welche
1. das 25. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben;
- " 2. die als Soldaten im wirklichen Dienst bei der Fahne stehen;
3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und 5 Jahre nach
dem Schluffe desselben, sofern sie nicht Nachweisen, daß sie ihre Gläubiger früher befriedigt haben;
4. welche innerhalb der letzten 5 Jahre Zu einer Arbeitshausstrafe oder durch richterliches Erkenntnis; zur Dienstentlassung oder wegen
Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung oder Betrugs zu irgend einer anderen Strafe verurtheilt worden sind;
5. denen die Wählbarkeit durch ein anderes Gesetz ganz oder zeitweise entzogen ist.
Die hiesige katholische Volksschule gehört in die dritte Classe und es sind für dieselbe drei Mitglieder in den Ortsschulrath auf 6
Jahre zu wählen.
Die Wahl findet auf hiesigem Rathhause statt und zwar am -
Dienstag, den 8. Msve-Mber d. Js.,
an welchem Tage die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel verdeckt und ohne Unterschrift versehen, persönlich der Wahlcommission in den Vormittagsstunden
von acht bis zehn Uhr zu übergeben haben.
Die Stimmzettel müssen die Namen Derjenigen, welche in Vorschlag gebracht werden, genau und deutlich enthalten, dainit kein Mißverständniß
entsteht; solche können innerhalb oder außerhalb des Wahllocales ausgefüllt werden; sie müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren
Abzeichen versehen sein.
Die Wahlberechtigten werden Hierunit eingeladen, zahlreich und pünktlich am obengenannten Lag und Stunde zur Wahl zu erscheinen, da
nach Ablauf des festgesetzten Termines keine Abstimmungen mehr angenommen werden können.
Plankstadt, den 3t. Oktober 18i0.
Wer Gemeinderatö.
S e i tz. Mackle.

GmlMmg mr Wahl in den kttMgeAchen
MsschMMH.
In Gemäßheit des 8 15 des Gesetzes Von; 8. März 1868 über die örtliche Aussicht der
Volksschulen und der Bollzugsverordnung hierzu Vom 11. Oetober 1869 ist für die hiesige evangelische
Volksschule — nachdem die Dienstzeit der um Jahre 1864 gewählten Ortsschulräthe zu Ende ge-
gangen — eine Neuwahl vorzunehmen.
Wahlberechtigt sind alle verheiratheten oder verwittweteu, das badische' Staatsbürger-
recht besitzenden Männer der evangelischen Schulgemeinde, mit Ausschluß derjenigen, welche zu einer
peinlichen Strafe verurtheilt und welchen die Folgen dieser Verurtheilung nicht nachgelassen worden sind.
Wählbar sind alle Orlscimvohner der evangelischen Consession, welche badische Staats-
bürger sind mit Ausnahme Derjenigen, welche
1. das 25. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben;
2. die als Soldaten im wirklichen Dienst bei ber Fahne stehen;
3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der
Dauer des Gantverfahrens und 5 Jahre nach dem Schluffe desselben, sofern sie nicht
Nachweisen, daß sie ihre Gläubiger früher befriedigt haben;
4. welche innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Arbeiishausstrafe oder durch richterliches
Erkeuntniß zur Dienstentlassung oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung oder
Betrugs zu irgend einer anderen Strafe verurtheilt worden sind;
5. denen die Wählbarkeit durch ein anderes Gesetz ganz oder zeitweise entzogen ist.
Die hiesige evangelische Volksschule gehört in die zweite Classe und es sind für dieselbe drei
Mitglieder in den Ortsschnlrath auf 6 Jahre zu wühlen.
Die Wahl findet auf hiesigem Ralhhause statt und zwar am
Seunstag- dem 5. Nsvsmber d. I.,
au welchen; Tage die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel verdeckt und ohne Unterschrift versehen, Per-
sönlich der Wahlcommission in den Vormittagsstunden von acht bis elf Uhr zu übergeben haben.
Die Stimmzettel müssen die Namen Derjenigen, welche in Vorschlag gebracht werden, genau
und deutlich enthalten, damit kein Mißverständniß entsteht; solche können innerhalb oder außerhalb
des Wahllocales ausgefüllt werden; sie müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren
Abzeichen versehen sein.
Die Wahlberechtigten werden hiermit eiugeladen, zahlreich und pünktlich am obengenannten
Tag und Stunde zur Wahl zu erscheinen, da nach Ablauf des festgesetzten Termines keine Abstim-
mungen mehr angenommen werden können.
Neulttßyeim, den 31. Oktober 1870.

Der Hemeiilderati-.
Engelhor n. Kazmaier.


in großer Auswahl empfiehlt zu billigen Preisen
I. Brämrmger in Schwetzingen.

Versteigerung
einer Bauhütte zum Abbruch.
Aus Auftrag der Herren Maud uud
Bieling versteigert der Unterzeichnete kom-
menden
Dienstag, Sen 3. November l. I.,
Vormittags 11 Uhr,
auf dem Platze die in der Nähe der Jhm'-
scheu Ziegelhtttte gelegene Bauhütte zum
Abbruch.
Dieselbe ist 37 Kuß lang, 16 Fuß
breit uud 17 Fuß hoch.
Die Steigeruugsbedinguugeu liegen
.'Zeit zur Einsicht offen.
Hockeuheim, den 1. November 1870.
I. Naber, Rathschreiber.
Schöne
Milchschweme
;n verkaufen bei Friedrich Seitz,
__ Oftersheim.
I4 l N m ins Si o tt s -


unpfiehlt

Küchelchen
per Stück za 3 Kreuzer

die Seifen Handlung von
C. HaszLer Wwe.

M vermiethen.
Ein Logis, beziehbar bis Weihnachten ist
W vermiethen bei Jakob Rostseld,
Schlossermeister.
Frankfurter Geld-Cours.
Preußische Friedrichsd'or I fl- 0 57 /--58 /-
Holländische fl. 10 Stücke .. 9 54-56

Rand-Dukaten
20 Francs-Stücke. .
Englische Souvereigns
Russische Imperiales
Dollars in Gold
Pistolen
, doppelte .

5 34—36
9 2N/--2M,
1l 53-57
9 45-47
2 26-27
9 43-
9 43-

Druck und Verlag von Gustav Sch öpflin in Schwetzingen.
 
Annotationen