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Heidelberg, Freitag, 10. Februar 1922
Nr. 3S « 4. Jahrgang
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Der Reichskanzler über den Msenbahnerftreil.
Die Rede des Reichskanzlers.
Aufhebung der Notverordnung vom 1. Februar.
Berlin, den S. Februar.
Die heutige Sitzung des Reichstags wurde um -44 Uhr von
Präsident Löbe eröffnet. Aus der Tagesordnung steht die Ent-
gegennahme einer Regierungserklärung über den Eisenbahncrstreik.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird mitgeteilt, daß der be-
kannte Streikerlatz des Reichspräsidenten heute nutzer Kraft getreten
sei. Diese Mitteilung wird von den Kommunisten mit Gelächter
ausgenommen, das sich verstärkt, als der Präsident erklärt, daß da-
durch die Anträge aus Aushebung dieses Erlasses erledigt sind.
Dann ergriff der Reichskanzler Dr. Wirth das Wort.
Er ging aus von der außenpolitischen Lage nach der Konferenz von
Cannes. Die Regierung hat keine Gelegenheit versäumt, um im
deutsche« Volke die Erkenntnis entstehen und wachsen zu lassen, daß
nur die nüchternste und straffste Arbeitszucht, der Verzicht auf
Politische Romantik sowohl als auf einseitige und egoistische Inter-
essenvertretung uns über die schwere Zeit Hinwegbringen können,
in der wir mit einer Hand die eingerissenen Mauern unseres
Staates wieder oufbauen, mit der anderen vernichtungswürdige
Tendenzen des Auslands abwehren müssen. Das ganze deutsche
Vo r mutz als Mitarbeiter hinter die Regierung treten. An dieser
Pflicht ist von der Beamtenschaft, die in erster Linie dazu da ist,
den Staat zu stützen, schwer gesündigt worden. Die Arbeitsver-
weigerung eines Teiles der im Dienste der Neichscisenbahn stehen-
den Beamtenschaft, ein Vorgang, den man im wirtschaftlichen Leben
Streik nennt, den ich aber nicht zögere, mit den schärfsten Worten
»Revolte in der Beamtenschaft"
zu brandmarken (Beifall, hört, hört! und große Unruhe), ist eines
der betrübeudsten Ereignisse der letzten Jahre, dessen Folgen noch
gar nicht abzusehen sind. Verurteilenswert besonders deshalb,
weil diejenigen, di« zu dem Schritt rieten, genau wissen mutzten,
daß st« damit die schwer kämvfeude deutsche Außenpolitik
tndiegrötzteGefahr bringen könnten. (Sehr richtig.)
Hergang und Entwicklung des
Streiks.
Der Reichskanzler schilderte dann in kurzen Zügen den Her-
gang und die Enttricklung des Beamtenausstandes. Am Freitag,
den 27. Januar ging das
Ultimatum der Rctchsgewerkfchaft
ein, das mit einer Frist von S Tagen folgende Forderungen
stellte:
1. Wiederherstellung der Forderungen des Deutschen Be-
amtenbundrs vom 3. 12. 21 unter Betonung der Notwendigkeit
automatischer Anpassung aller Bezüge au dis jewei-
lige Kaufkraft des Geldes.
2. Verlangen der Zurückziehung des RefcrentenerUwurfe»
eines Arbeitszeitgesetzes.
3. Aufhebung aller Erlasse und Anordnungen, die bereits
dir Einschränkung früherer Bestimmungen über die achtstün-
dige Arbeitszeit bezwecken.
Es folgten dann die Weisungen der Regierung für den Fall
eines Streiks, die AusdeHnung von disziplinarischen Matzrah-
men und schließlich am 1. Februar die Verordnung des Reichs-
Präsidenten. Der Reichskanzler schMderte dann den Verlaus des
Streiks sowie das Einsetzen der Technischen Nothilse. Das zu
einer immer besseren Gestaltung des Notbetriebs führte. Die
Spttzenorganisationcn eviiefzen am 4. Februar einen Ausruf, in
dem sie den Streik scharf verurteilten und zur Wiederaufnahme
Ker Arbeit aufsorderten. Der Deutsche Beamtenbund, der anfangs
zögernd gefolgt war, schloß sich diesem Vorgehen gleichfalls an.
Am Sonntag, den 5. Februar, nachdem auch die Arbeiter der
städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und der Straßen-
bahn in Berlin in den Streik getreten Ware«!,
lehnte die Rcichsrcgierung Vermittlungsversuche auf Verhand-
lungen mit der Reichsgcwerkschaft ausdrücklich ab,
erklärte sich aber bereit, am folgenden Tage mit den Spitzen ver-
bänden einschließlich des Deutschen Beamtenbundes in Bespre-
chungen etnzutretcn. Dabei wurde zugelassen, daß als Vertreter
des Beamtenbundes auch solche Mitglieder der Reichsgewerkschaft
sich beteiligen könnten, die dein Vorstand des Beamtenbundes an-
gehören, sich von Anfang an gegen den Streik erklärt Haven und
wn ,Mch wie vor verurteilen. Diese Verhandlungen haben
schließlich zum Abbruch des Streiks geführt, wobei die Regierung
eine baldige Besprechung aller Besoldungsfragen und ein« Nach-
prüfung der Grundgehälter zusagte.
Die sozialen Ursachen des Streiks.
In diesem Teil seiner Rede schilderte der Reichskanzler aus-
führlich den Gang der Besoldungsverhandlungen vom 3. Dezember
vis Ende Januar und führte u. a. aus:
Da umfassende Erhebungen über die Lohnhöhe tu der
P rtv at t n d u st r i e zu der Feststellung geführt hatten, datz zwar
«n «wissen Industriezentren die Jndustrieköhne in grotze» Städte«
Mtweife höher lagen als die Löhne ver Rctchsarveiter, datz aber
^,^^itö in weiten Wirtschaftsgebieten des Deutschen Reiches um-
s whet die Löhne der Reichsarbctter nicht unerheblich höher waren
ms die JnduktrielShne, einigte man sich bet den Verhandlungen,
die in der ersten Hälfte des Januar mit den Svttzenverbänden der
Beamten, Angestellten und Arbeiter stattfanden, dahin, datz di«
Löhne der Retchsarbetter allgemein für das ganze Reichsgebiet nur
um den Betrag von 7S Pf. sür die Stunde erhöht werden sollten,
datz aber daneben an d«n Orten mit besonders hohen
Jndustrielöhnen sogenannte
Ueberteuerungszuschüss«
gewährt werdcn sollten. Den Beamten und ebenso den Angestellten,
deren Vergütungsregelung sich eng an die Beamtenbesoldung an-
schltetzt, brachte die allgemein« Regelung eine Erhöhung um
jährlich 20V0 Mark.
Dabei war man sich aber klar, datz auch sür die Beamten
und Angestellten ähnlich wie sür die Arbeiter ein Weg ge-
sunden werden müsse, aus dem sür die Orte mit besonders schwie-
rigen wirtschaftlichen Verhältnissen etwas besonderes ge-
schehen könne. Schon am 12. Januar wurde den Spitzenverbän-
den erklärt, dicker örtliche Ausgleich werde zwar für die Beamten
ungleich schwieriger sein als für die Arbeiter, es würde aber
alsbald in eine Prüfung der Frage eingetrete» werden, wie diese
Schwierigkeiten überwunden werden könnten. Diese besonderen
örtlichen Teuerungsmatznah men der Arbeiter, Beam-
ten und Angestellten wurden dann auch ohne jedes Säumen
sofort in Angriff genommen. Schon am 23. Januar be-
gann im Retchsverkehrsministerium die Verhandlung über die
Ueberteuerungszuschüsse derArbetter und schon am 25. Januar
begannen im 23. Ausschüsse des Reichstags für Beamtenangelegen-
heften die Beratungen über Vie entsprechenden Maßnahmen sür die
Beamten, die sehr bald zu positiven Ergebnissen führten. Diese
lange vor dem EtsenSahnerstreik eingeleiteten Maßnahme«
find nicht wegen, sondern trotz des Streikes seitdem ständig weiter-
geführt worden. Gestern haben die zuständigen Ausschüsse des
Retchsrats der Regierungsvorlage über die Gewährung widerruf-
licher Wtrtschaftsbeihilfen an die Beamten an Orten mit besonders
schwierigen Wirtschastsverhältnissen zugestimmt und heute nach-
mittag wird sich das Plenum des Reichstags mit dieser
Vorlage befassen. Weder diese Fragen noch der Referentenentwurf
über das Arbeiiszettgesetz berechtigten zu einem solchen Streik.
Das Streikrecht der Beamten.
Im letzten Teil seiner Rede befaßte sich Dr. Wirth eingehend
mit dem Verhältnis des Beamten zum Staat. Jede Regierung
nach der Revolution 1S18 sei zu dem Ergebnis gekommen:
Für de« öffentlich-rechtlich angestellten Beamte«
gibt es lei« Gtrrikrecht.
(Stürmischer Widerspruch Sei den Kommunisten.) Nicht etwa des-
wegen, weil die Beamten »Hörige" sind, wie es in kühne» Rede-
blüten der Streikhetzer wohl gesagt worden ist, sondern gerade
umgekehrt, weil sie ein Teil der Regierung sind, weil
sie Organe der Regierung sind. Regierungen und Organe der
Regierung, die die ihnen obliegenden Arbeiten verweigern, haben
ihre Berechtigung als solche verloren.
Wie liegtdte Sache rechtlich? Die Verfassung gibt
jedem Deutschen und damit auch jedem Beamten das Recht der
Beretnigungsfreiheit zur Wahrung und Förderung der
ArbettS- und Wikischaftsbedingungen. Aber weder nach dem
Wortlaut noch nach dem Sinn und Geist der Verfassung kann dar-
aus abgeleitet werden, datz die Beamten entgegen ihrem
Diensteid und den von ihnen übernommene» öffentlich-recht-
lichen Beamtcnpflichten nun auch das Recht hätten, ihre Dienst-
geschäfte gemeinsam niederzulcgen. Der Beamte übernimmt viel-
mehr nach Gesetz und Diensteid Sei Vermeidung disziplinarischer
Verantwortung die Verpflichtung, das ihm übertragene Amt „ge-
wissenhaft wahrzunehmen".
Diese Verpflichtung schließt eine einseitige Niederlegung
der Dicnstgeschäfte durch den Beamten aus.
Dieser Verpflichtung des Beamten gegenüber stehen aber seine
besonderen Rechte, kraft deren er auch seinerseits tm beson-
deren Matze gesetzlich gegen Kündigung und Entlassung geschützt
ist. Die Eisenbahnbeamtcn sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl
lebenslänglich angestellt, sie erhalten ihr Gehalt perio-
disch tm Voraus ausbezahlt, ihre Pensionsansprüche und
die Ansprüche ihrer Hinterbliebenen sind gesetzlich geregelt
und gegen Eingriffe der Verwaltung gesichert.
Alle diese Rechte der Beamten sind wohlerworbene Rechte im
Sinne der Verfassung und sie find als solche geschützt wie ein
Teil der Verfassung selbst. Diese Rechte sind mit einem Streik-
rechtderBeamtenunvereinSar. Wollten wir den Eisen-
bahnern oder irgend einer andere» Gruppe von Beamten das Recht
geben, einseitig den Dienst niedcrzulegen, so mützte auch dem
Reiche das Recht der Kündigung und Entlassung
zustchen, d. h., die Grundlagen der Anstellung müßten von Grund
aufgeLndert werde«. Ein Streikrecht der Beamten ist aber auch
unvereinbar mit einer geordneten Staatsverwaltung.
Darin sind sich alle Staatsregierungen aller Zeiten und Länder
einig und auch Sowjetrußland bildet in diesem Punkte keine
Ausnahme. Die Neichsrrgterung und die preußische Regierung
haben in den letzten Jahren verschiedentlich klare Erklärungen hier-
über abgegeben, auch als sie Seide führend mit Mitgliedern der
sozialdemokratischen Partei besetzt waren, und der sächsische Minister
des Innern, Herr Lipinski, der der unabhängigen sozialdemo-
kratischen Partei angehört, hat de» gleichen Standpunkt verkündet
und begründet. Lassen Sie mich mit aller Deutlichkeit sagen:
Ich wäre nicht in der Lage, länger eine Regierung zu führen,
wenn ein Stretkrccht der Beamten anerkannt würde. Die Reichs-
regierung ist entschlossen, das Berufsbcamtentum mit den negative»,
aber auch mit den positiven Konscguenzen zu erhalten,
die sich aus der besonderen Stellung dieses Standes ergeben. Sie
kann das Streikrecht des Berufsbeamtentums nicht anerkennen,
aber sie anerkennt auf der andere« Seite die Pflicht
des Staates,
durch Förderung der Bemnten in den Grenzen des Möglichen und
soweit dies mit den Interessen der Gesamtheit vereinbar ist,
dazu bcizutragc«, datz der Körper der Beamtenschaft sozialge -
fund bleibt und an feiner traditionsmätzigcn Aufopferung für de«
Staat nicht irre wird. Die Regierung glaubt für sich in An-
spruch nehmen zu dürfen, datz sie der Bcamtcninteressen keinen
Anlatz gegeben hat, dem Staat das Vertrauen zu kündigen und sich
zu einer Aufruhrbewegung Anreißen zu lassen, die den Staat so-
wohl als das Beruföbeamtentum schlechthin negiert.
Am Schluffe seiner Rede dankte der Reichskanzler den süd-
deutschen Beamten, die durch ihre Besonnenheit eine grö-
ßere Ausdehnung des Streiks verhindert habe, sowie der Tech»
nischen Nothilse, die er als „Lebensretter des armen ge-
plagten Volkes" bezeichnete.
Darauf wurde die Sitzung auf Freitag vertagt.
Die Richtlinien für die Dirz plinierungen.
Berlin, S. Febr. Die Reichsregterung stellte gestern nach-
mittag in einer Äabinettssttzung die Richtlinien auf, nach denen die
Maßregelung der streikenden Eisenbahner erfolgen soll.
Das „Berliner Tageblatt "teilt mit, datz folgende Richtlinie»
ausgestellt worden seien:
1. Das ordentliche Disziplinarverfahren wird eingeleitet gegen
Beamte, die a) Urheber des GlreUs sind, d) soweit sie Sabotage-
oder gewaltsame Eingriffe in den Betrieb ausgesührt oder andere
Beamte an der Erfüllung ihrer Dienstpflicht durch Gewalt oder
durch Drohung mit Gewalt gehindert haben.
2. Sowctt einzelne Beamte wegen des Streiks zur Verantwor-
tung gezogen werden, soll nur aus Ordnungsstrafen erkannt werden,
sofern sie alsbald zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht zurückkehren.
Geldstrafen sollen nur i» Sonderfällen verhängt werden.
3. Uvber das Diensteinkommen während der Streiktage be-
stimmt 8 14, Abs. 3 des Rcichsbeamtengesetzrs (Nichtbezahlung
der Streiktage).
4. Soweit Disziplinarverfahren bereits eingeleitet sind, solle«
sie tm Rahmen der Grundsätze zu 1. nach den gesetzliche» Bestim-
mungen wettsrgefkhrt werde».
5. Die kündbaren Beamten solle« nach den gleichen Grundsätze»
behandelt werden.
6. Den Beamten, die treu lhre Pflicht erfüllt haben, wird
der besondere Schutz der Regierung zugesichert. Gegen
diejenigen, die solche Beamte wegen ihrer Pflichterfüllung an-
greife» sollten, würde mit aller Strenge vorgegsngen
werde«,
Schiedsrichter Dr. Heinze.
Berlin, 10. Februar. ReichSmininer a. D. Dr,
Heinze ist zum deutschen Schiedsrichter des deutfch-jugostavische»
und deutsch-tschechischen gemischte« Schiedsgerichtshoss ernannt
worden.
Der Kampf nm den Brotpreir.
Vcrltn, 10. Febr. Aus den gestrigen Verhandlungen des
Reichsrates war von besonderem Interesse die Forderung des
Nachtragsetats zum Etat des Ministers sür Ernährung und
LandwirtsclMft auf Zuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel.
ES handölt sich hier um Restbeträge, Vie nach den Fordevungen
der Entente sür diese Zuschüsse künftighin aufböven müssen. Ra-
mons der bayerischen Regierung brachte der Gesandte von Preger
den im Ausschutz abgelchnten Antrag wiederum ein, den Betrog
von Milliarden bis zum 31. März 1923 aus ReichsrnittcUi
Zuschüsse bereit zu hatten, was es den kommunalen Behörden er-
möglichen könne, den Preis des Brotes auf höchstens 120 Net.
pro Pfund festzusetzen. Für die Preußische Regierung gab Staats-
sekretär Göhre die Erklärung ab, datz die Preußische Regierung
zwar mit den Grundgedanken des Antrages sympathisiere, ihn aber
als praktisch undurchfi hrbar ablshneu müsse.
Namens der Roicbsrogierung ersuchte Ministerialdirektor von
Schrieben um Ablehnung des Antrages, insbesondere unter
Hinweis auf das Gebot der Entente. Die Vertreter von Hamburg
und Baden erklärten sich «Ar den Antrag, -er in der Abstimmung
mit großer Mehrheit- abgelehnt wurde. Bemerkenswert war, datz,
während das preußische SraatsministsttMN und sämtliche Vertre-
ter der preußischen Provinzen gegen den Antrag waren, der Ver-
treter von Berlin für den Antrag stimmte.
Ausland.
Revolutionäre Unruhen in Indien »mV
TranKVanl.
London, 7. Februar,
Das Indische Amt teilte mit, datz tnEorakpur 1 Poli-
zei beamte von einer Volksmenge von 8004 Personen nie-
der gemetzelt und dann verbrannt wurden. Tie Lage
wird als sehr ernst bezeichnet. Auch aus der Stadt Ba-
r e i l l y werde« Unruhe« gemeldet. Die Polizei eröffnete bet