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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 229-204)

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Nr. 281 - Nr. 290 (2. Dezember - 12. Dezember)
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Dm Bote

SrideMra. Mnstm, Z. Dezember 193Z

7«. Mrsm» / Nr. 282

t«: Durch Botenzustellung und Post monatl. 2.0l> bei der Geschästsstell«
Einzelnr. 1V Erscheint wöchentl. 6 mal. Ist die Zeitung am Er-
^hindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Anzeigenpreis: Die bspalt.
terzeile (46 nun br.s 7 Tertteil: Die 70 mm br. Millimeterzeile 2S
Selmatzritung mit den Milmsn: Ans der WM der Fmn

Schriftleitung «. Geschäftsstelle: Heidelberg, Bergh. Str. 89/61, Fernspr. 7151. Angeiger-
schluss: g llhr, Samstag 8.30 Uhr vormittags. Für fernmündlich übermittelte AnH-
träge wird keine Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Karlsruhe Nr. 8UK. An»
verlangte Beiträge ohne Rückporto werden nicht zurückgssandt. Gerichtsst.: HeideWerg.
M LeWnndt / Seimawartr / WifsenMft Md Kunst

Der „Star" schreibt dem französischen Mi- Südtir
nistervräsidenten Lava l einen Bortcklaa i iichern.


Vozen. Die bekannnte Südtiroler heimatkund-
liche Monatsschrift „Der Schiern", deren Erschei-
nen vor einigen Wochen von den Behörden ein-
gestellt wurde, ist nun wieder erschienen. Die!
Oktobernummer ist mit einiger Verspätung her-!
ausgekommen. Doch darf man hoffen, daß es ge-i
lungen ist, das Weitererscheinen diefer für daq
Südtiroler Geistesleben wichtigen Schrift zrä

auf der alle drei Gruppen in der Evangeli-
schen Kirche in gemeinsamer Richtung zulam-
menarbeiten konnten.
Ueberall im Lande, so sagte Reichsminister
Kerrl weiter, habe er mit Freude feststellen
können, daß das gesamte Kirchenvolk und auch
die Geistlichkeit-sich innerlich nach diesem Frie-
den sehnten, nach der gemeinsamen Grund-
lage, auf der gemeinsam eine Deutsche Evan-
gelische Kirche aufgebaut werden konnte.
Allenthalben kam der gemeinsame Will« zum
Ausdruck, mitzuarbeiten an diesem großen
Werk,
eine innerlich freie und in sich vollkom-
men selbständige Kirche
zu schaffen die schon aus innerer Meinung
und Ueberzeugung mit dem Staat marschieren
muß, in dem sie wirkt und lebt.
Leider habe der Minister im Verlauf der letz-
ten Monate auch Unangenehmes erleben müs-
sen. In mehreren Ländern nämlich, in denen
Landeskirchen« usschüsse ernannt wor-
den waren, sind immer noch Leute gekommen, die
behaupteten, die innenkirchliche Legitimation
liegt bei ihnen u. nicht bei den vom Minister ein-
gesetzten Ausschüssen. Eine solche Behauptung
könne nicht anerkannt werden,' denn wo sollte
denn heute die innenkirchliche Legitimation übsr-

8 3-
Die Uebernahme kirchenreqimentlicher oder
kirchenbehördlicher Befugnisse durch Organe
kirchlicher Vereinigungen oder Gruppen ist
nach Inkrafttreten dieser Verordnung unzu-
lässig. Die Vorschrift des 8 2, Absatz 2 fin-
det entsprechende Anwendung.
8 4.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die
Verkündigung folgenden Tage in Kraft.

gen der Landesverteidigung; 2. eine Gesetzes-
vorlage, die eine Anleihe in Höh« von unge-
fähr 26 Millionen Pfund Sterling mr die
Modernisierung der vier hautpsächlichen eng-
lischen Eisenbahngesellschaften sicherstellt; 3.
Erweiterung der Arbeitslosenunterstützung
auf den landwirtschaftlichen Arbeiter; 4. Ab-
änderungsbestimmungen für die Unterstützung
der Arbeitslosen; 5. Reform auf dem Gebiet
des Erziehungswesens einschließlich einer Er-
höhung des schulpflichtigen Alters.
Vermutlich werden in der Thronrede Pläne
für die Unterstützung von Jndu-
st rien in den Notstandsgebieten eine beson-
dere Rolle spielen. Für die Bearbeitung von
Fragen, die mit der Sühnepolitik ge-
genüber Italien zusammenhängen, ist, wie
verlautet, ein Unterausschuß des Kabinetts
eingesetzt worden.

Gn WaffenWstandsvorschlag Lavals?
EnslWe MMMMratulMN / Die SauNtpunkte der Molmke

Das MivstMentum
In den August-Tagen des Jahres 1789 hat
die französische Nationalversammlung nach
amerikanischem Vorbild die Lehre von den
sogen. Menschenrechten in 17 Artikeln aufge-
stellt. Im Angesichte und unter den Auspi-
zien des höchsten Wesens werden die Rechte
der Menschen und Bürger aufgestelft. Zwei-
mal reden die Menschenrechte vom Eigen-
tum: Im Artikel 2 werden die natürlichen
und unverjährbaren Rechte der Menschen
angeführt, nämlich: die Freiheit, das Eigen-
tum, die Sicherheit und der Widerstand
gegen die Unterdrückung; im Artikel XVH
wird das Eigentum als ein unverletzliches
und heiliges Recht genannt, daher kann nie-
mand desselben verlustig erklärt werden,
außer wenn die gesetzlich konstatierte öffent-
liche Not dies augenscheinlich erfordert und
unter der Bedingung einer gerechten und
vorgängigen Schadloshaltung. Die sogen.
Menschenrechte sind im Verfolge in die mei-
sten Verfassungen Lbergegangen. Es wäre
verführerisch, darüber heute zu sprechen,
allein in diesem Aufsatz soll lediglich vom
Eigentum die Rede sein und zunächst die
Lehre der katholischen Kirche vom Privat«
Eigentum einer kurzen Betrachtung unter-
zogen werden.
Wir wollen uns auch nicht bei der Frage
aufhalten, was ist das Recht und woher
stammt seine verpflichtende Kraft. Diese
und die weiter daran angeschlossenen Gedan-
ken über Staat und Gesellschaft, möge be-
rufsmäßigen Philosophen darzulegen über-
lassen bleiben.
Unsere heutigen Ueberlegungen sollen sich,
wie gesagt, mit den katholischen Begriffen
vom Eigentum beschäftigen, was um so
leichter ist, als bis in die heutige Zeit hin-
ein über die Frage des Eigentums päpst-
liche Entscheidungen vorliegen.
Zunächst soll hingewiesen werden auf die
Frage der Einführung des römischen Rechts
in das kirchliche Recht. Darüber äußert sich
Benedikt XV. in der Bulle „?rovicksntissimn,
inntor Hiccckem'a" von Pfingsten 1917, durch
vre vas neue Kirchengesetzbuch eingeführt war*
den ist. Der Papst sagt vom römischen Recht:
„Es sei ein ruhmvolles Denkmal uralter
Weisbeit, das man mit Recht die geschrie-
bene Verunft nenne. Dieses römische Recht
habe die Kirche ausgenommen, geläutert und
vervollkommnet, so daß es ein wahrhaft!
christliches Recht geworden sei und als sot-s
ches im Mittelalter und in der Neuzeit zur;
Grundlage der Gesetzgebung dienen konnte".^
Immerhin kann festgestellt werden, daß die:
Aufnahme des römischen Rechts in Deutsch-!
land kein Segen war, allerdings nur des-;
halb, weil es vom fürstlichen Absolutismus §
mißbraucht worden ist, um eingelebte untn
bewährte Volksrechte zu ersetzen. Ferner;
weil es dazu dienen mußte, den Bauernstand j
von seiner Scholle zu verdrängen dort. rvo>
das Bauernlegen geübt worden ist. Richard;
Schröder in seiner Rechtsaeschichte führt aus,'
wie schon die deutschen Volksrechte vom rö-^
Auflage S. 233 ff.). Man darf wohl sagen,;
daß das römische Recht und der kirchliche!
Kodex stark mit deutsch-rechtlichen Gedanken

ÜeiMj"' 2. Dez. Das Reichsgesetzblatt ver-
am Montag folgende Verordnung
Enisters für die kirchlichen An-
Pg. Kerrl:
des Gesetzes zur Siche-
rn Deutschen Evangeli-
^ei^ , yom 24. September 193S
R Gesetzblatt I, Seite 1178) wird hier-
"erordnet:
^E°Meit aufgrund des Gesetzes zur Si-
3 der Deutschen Evangelischen Kirche
^ite ii-, Sept. 1935 (Reichsgesetzblatt I,
, i und der Durchführungsverord-
Me der Deutschen Evangelischen
u^d hea Landeskirchen Organe der
tz^Iellung gebildet sind, ist die Aus-
/chenrechtlicher und kirchenbehörd-
"!Misse durch kirchliche Vereinigun-
,2. Gruppen unzulässig.
den gemäß Absatz 1 unzulässigen
gen gehören insbesondere die Be-
d g von Pfarr stellen, die Be-
geistlichen Hilfskräften, die
is^sU und Ordination von Kan-
N Aip N. der evangelischen Landeskirchen,
Ar^Mtion in den Kirchengemeindgen, die
Mxr,dung von Kanzel-Abkündigunaen. die
y mw Verwaltung von Kirchen-
" und Umlagen, die Ausschreibung von

zu, der darauf h'.nausläuft, eine Art Was-'
si e n st i l l st a n d zwischen Italien, Abe s--
sinien und dem Völkerbund zu ver-
einbaren, noch bevor die Genfer Einrichtung
am 12. Dezember ein Oelausfuhrverbot in die
Tat umfetzen könne. Italien soll sich darnach;
verpflichten, nicht über die bis jetzt erreichten!
Linien in Abessinien vorzurücken, während
der Völkerbund für die Dauer der Frie-
densverhandlungen die Verwirklich-!
ung des Oelausfuhrverbotes vertagen würde.;
Der Star bezweifelt jedoch die Zweckmäßigkeit!
dieses Planes, da er Italien in die Lage ver-i
setzen würde, weitere Oelvorräte für die Wie-!
deraufnahme -des Feldzuges nach dem Zusam-
menbruch der Friedensberhandlungen zu sam-
meln.

London, 2. Dez. Das englische Kabinett,
das am Montag vormittag um 10 Uhr zu-
sammengetreten war, setzte am Nachmittag in
fast dreistündiger Beratung seine Sitzung über
außenpolitische Angelegenheiten und die mor-
gige Thronrede des Königs fort. Ursprünglich
sollte in der heutigen Sitzung eine Entschei-
dung über die Oelfrage getroffen werden,
doch da in der Zwischenzeit der Achtzehneraus-
schuß des Völkerbundes seine Beratungen
hierüber verschoben hat, wird in unterrichte-
ten englischen Kreisen angenommen, daß sich
die heutige Sitzung des Kabinetts auf all ge-
meine Erwägungen beschränkt hat und
daß «in letzter Entschluß in der Oelfrage noch
nicht getroffen wurde.
Die heute vom Kabinett beratene Thron-
rede wird, wie verlautet, folgende Punkte
behandeln, die das neu« Parlament bei sei-
nen bevorstehenden Sitzungen in ihre gesetz-
geberische Form kleiden wird: 1. Verbesserun-

Zuordnung der Deutschen Evangelischen Kirche
Am Verordnung des MiOsminWrs Kerrl über die Ausübung kirKenbebördliOer BefugnW

Kollekten und Sammlungen im Zusammen-
hang mit kirchengemeindlichen Veranstaltun-
gen, sowie die Berufung von Synoden.
3. Die Freiheit der kirchlichen Verkündi-
gung und die Pflege der religiösen Gemein-
schaft in kirchlichen Vereinigungen und
Gruppen wird nicht berührt.
8 2.
1. Der Reichsminister für die kirchlichen
Angelegenheiten gibt die Kirchen und Kir-
chenprovinzen bekannt, für die der Fall des
8 1, Abs. 1 gegeben ist.
2. Organe kirchlicher Vereini-
gungen oder Gruppen, die nach einer Be-
kanntmachung im Raum der betreffenden
Kirchen oder Kirchenprovinzen noch kirchen-
regimentliche oder kirchenbehördliche Befug-
nisse ausllben, können aufgelöst
werden.

in Anspruch genommen aus einem Notrecht
heraus und trotzdem hätten sämtliche Gruppen,
die miteinander in Streit lagen, von dem Staat
gefordert, daß er ihnen erst die Möglichkeit gäbe,
Ordnung zu schaffen.
Der Staat ist diesem Rufe gern gefolgt. Wenn
er aber Ordnung schaffen wollte, mußte er einem
Organ diese Aufgabe übertragen und damit
auch die innenkirchliche Legitimation, sowohl rn
Bezug auf das Kirchenregiment wie auf die
geistliche Leitung. Dieses Organ, der Reichskir-
chenausschuß mit seinen Landesausschüssen, werde
jene Uebergangslösung schaffen, mit der eine
Selbstverwaltung wieder ermöglicht wird.
Die Arbeit der Ordnung ist also durch
den Reichskirchenminister der Kirche
selbst übertragen worden
und der Staat wacht jetzt nur noch darüber, daß
die Ordnung, die entstehen soll, nicht mehr ge-
fährdet werden kann. Es wäre ein Unsinn, wenn
Männer der Vekenntniskirche jetzt kämen
und sagen wollten, ihr Bekenntnis ;ei in Gefahr.
Niemand werde in der Art, wie er seinen Glau-
ben verkünden will, behindert werden. Wer so
etwas sage, der verschleiere nur die Größe der
Aufgabe, die sich vor der evangelischen Kirche er-
hoben hat und bei deren Lösung der Staat nach
allen Kräften und bestem Wissen und Gewissen
helfen will und soll.
Erörterungen darüber hätten keinen Zweck.
Wenn die Deutsche Evangelische Kirche sich in
Ordnung bringen wolle, dann könne es sich nur
um eine Ordnung handeln, der alle gehör-
- ch e n m ü ß t e n.
Ganz klar und einfach ist deshalb in der neuen
Verordnung sestgelegt worden, daß dort, wo
Ausschüsse gebildet find, nicht mehr andere Or-
gane, die irgend einer Kirchenvereinigung oder
Gruppe angehören, berechtigt sind, Funktionen
wahrzunehmen, die nur bei de« Ausschüssen lie-
gen könne».
Hierbei wird nicht etwa daran gedacht, etwa
die Vekenntniskirche als solche als Ge-
meinschaft zu verbieten oder etwa die Bruder-
räte. Aber sichergestellt ist nunmehr, daß von
keiner Seite mehr in das Kirchen- und das gei-
stige Regiment hineingefunkt werden kann. Wird
dieser Versuch trotzdem gemacht, dann muß selbst-
verständlich der Reichskirchenminister einschrei-
ten.
Ebenso selbstverständlich ist, daß es auch der
Kirchenleitung für das Reichsgebiet nicht mehr
möglich ist, von sich aus Anordnungen zu treffen.
Reichsminister Kerrl betonte zum Schluß, »aß
nicht bei ihm die geistige Autorität der evange-
lischen Kirche liege, sondern beim Reichskir-
chenausschuß. der auch das Kirchenregiment
führe. Er selbst habe nur sein Augenmark da-
rauf aerichtet, daß die erforderliche Ordnung
auch bergestellt wird. Daß niemand in seinem
Gewissen vergewaltigt werde, dafür bürgten die
Law. kirchenausschüsse. Da es um das Ganze mm« vce veuruurn
geht, dürfe niemand das Werk gefährden, son- mischen Recht beeinflußt worden sind. Vierte«
dern mit gutem und rechtem Willen diese Lösung "" "
Haupt Herkommen? Sie werde von den Herren anerkennen und also uneigennützig für die Kirche
der sogenannten Vekenntniskirche ha">^n.

AMMMßr -ml Mr dir NW» Wch»«WW>»MW
2. Dez. Reichsminister Kerrl gab
veue« Kirchenverordnung am Montag
lii^ Pressevertretern näher« Erläute-
der Bildung des Neichsk''rchen-
und der Landeskirchenausschüsfe,
hab« er im Auge gehakt, daß die-
Uh Rvven die Möglichkeit gegeben werden
«G/r^ve neue Deutsche Evangelische Kirche
^lic^"' Staatsmännisch gesehen, konnte
^sofern keine Rede mehr von einer
^irch^n Evangelischen Kirche sein, weck die«e
m spalten war in drei verschie-
puppen, von denen sich zwei un-
kih auf das heftigste bekämpften. D'e
setzte sich zusammen aus den
idh^'wen Christen und der Reichs-
'k^^ipnltung, die zweite aus der Be-
Hit^n i Zf r o ri t und di« dritte aus der
die verhältnismäßig sehr stark
f dw durchaus nicht etwa aus Lauen
kn Z' sondern zum größten Teil aus Leu-
beiden Seiten aus beachtlichen
nickt mehr in -der Lag« waren, mir-
Die Kirche selbst fühlte sich nicht
der Lage, die Ordnung hemustelleu,
Mr^nde war an den Staat die
^.^ongetragen morden, von sich aus
greife mch Ordnung zu schaffen
Hi?" früh-ex habe er, Reichsminillar Kerrl,
yg^dedinato Pflicht gehalten, sich in kei-
MtzE - E 'u Bekenntnisfragen oder über-
Glaubensfragen der Kirche cinzu-
Swu« Aufgabe habe allein darin be-
Ordnung zu erimönlichen. in der in
und Ruhs «Ke Fragen vereinigt
r>k^°^n konnten.
stion auch der Reichskirchenausschuß
Land-eskirchen-Ausschüss« in der Weise
^!chiH^°"den. daß Männer der Kirche aus
jilliW.pUen Gruppen, von denen man
?!"si he in sich die Berufung fühlen
^tlu^- schwere und ungeheuer nerant-
Amt einer Ordnung auf sich zu
MtzM' zusammengesetzt wurden, um in ge-
Kennenlernen und gegenseitiger
M vh^He zu prüfen, ob sie sich- berufen füh-
uicht. Nach langer Beratung Kobe zur
»tz; Zes Ministers Einmütigkeit bestanden,
^siM^uer Erklärung ihren Niederschlag
In ihr seien die Grundlagen
worden, auf denen der Neubau
Aschen Evangelischen Kirche sich voll-
em m "ke. Dies« Erklärung hab« sich zu
^gzKUfruf des Reichskirchenausschusses
^ivchenvolk verdichtet, der von allen
M begrüßt wurde. In allen Ländern
^s^>"„vch darüber einig gewesen, daß mit
Aufruf eine Linie gefunden wurde,
 
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