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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 229-204)

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Nr. 241 - Nr. 250 (15. Oktober - 25. Oktober)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43256#0165
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Seitelbrrg, Samstag, is. Sktvbrr 1935

«lobpreis; Durch Botenzustekkung und Post monatl. 2.96 bei der Geschäftsstelle
1.8g Einzelnr. 1ü r^>/. Erscheint möchentl. 6 mal. Ist die Zeitung am Er-
^rhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Anzeigenpreis: Die 1s palt.
Aerzeile (46 mm Lr.) 7 Textteil: Die 70 mm br. Millimeterzeile 2S
Sriimrzeitung mit den Briiksrn: Auö der Wett der Frau

Schrfftkeitung n. Geschäftsstelle: Heidelberg, Dergh. Str. 89/61, Fernspr. 71S1. Anseiye«
schluß: 9 Uhr, Samstag SM Uhr vormittags. Für fernmündlich übermittelte Auf«
2 träge wird keine Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Karlsruhe Nir. 810S. Ä»
verlangte Beiträge ohne Rückporto werden nicht zurückgesandt. Gerichtsst.: Heidskderg,
M LeWuM / SsilMtMZte / WUMOM Md KmN
rs.Mrgans/Nr.245



Befreiungen von den Vorschriften dieses Ge-
setzes bewilligen.
8 7 behandelt den Erlast der zur Durch-
führung und Ergänzung dieses Gesetzes er-
forderlichen Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften, der durch den Neichsminister des
Innern im Einvernehmen mit dem Stell-
vertreter des Führers und dem Reichsmini-
ster der Justiz erfolgt.
Nach 8 8 tritt das Gesetz am Tage der
Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des
Inkrafttretens des 8 2 bestimmt der Reichs-
minister des Innern. Vis zu diesem Zeit-
punkt ist also ein Ehetauglichkeitszeugnis
nur in Zweifelsfällen vorzulegen.
Das GM über die Staatsbanken
Berlin, 18. Okt. Das von der Reichsregie-
rung beschlossene Gesetz über die Staatsbanken
hat folgenden Wortlaut:
81-
Der Rsichswirtschaftsminister ist ermächtigt,
die zu einer zweckmäßigen Gestaltung der Or-
ganisation der Staatsbanken erforderlichen
Maßnahmen zn treffen. Er kann ferner be-
stehende Staatsbankgesetze, Satzungen und

Aufruf der Reichsregierung
Berlin, 18. MMr.
Der gemeinsame Kamst gegen die Not in den vergangenen Fahren hat
der Welt Setviesen, daß das N itionalsozialiftifche Deutschland für seine not-
leidenden Volksgenossen mit der gleichen Tatkraft elntritt, mit der es den
Neubau des Reiches in Angriff genommen bat.
Der einige Wille gab dem deutschen Volke Ehre und Freiheit zurück.
Die geschlossene Kraft der Nation brachte fünf Millionen Volksgenossen
in Arbeit und Brot.
Die Kameradschaft der deutschen Volksgenossen überwindet die aus dunk-
ler Vergangenheit verbliebene Notund lindert die bittersten Sorgen.
Auch für das fetzt beginnende Winterhilfswerk 1WZ/Z6 ruft die Neichs-
regierung das gesamte deutsche Volk ohne Unterschied zum gemeinsamen
Kampf gegen Hunger und Kalte auf.
Der nationalsozlalistifche Staat, die nationalsozialistische Bewegung, ihre
Negierung und das einige deutsche Volk betrachten das Winterhtlfswerk
als ihre höchste Ehrenpflicht.
Tue jeder seine Schuldigkeit an dem Watze, auf den er gestellt ist!
Berlin, den 18. Sktober imZ. Die Neichsregierung.

Staat der Familie einen besonderen Schutz an-
gedeihen läßt, indem zur Verhinderung der
Schließung gesundheitlich unerwünschter Ehen
in besonders begründeten Fällen eine Reihe
von Eheverboten vorgesehen wird. Das Gesetz
über die Abtretung von Beamtenbezügen zum
Zwecke der
Entschuldung der Beamten
überträgt dem Reichsbund der deutschen Be-
amten und dem Bund nationalsozialistischer
deutscher Juristen die Ausgabe der Uebersüh-
rung von unverschuldet in eine Notlage gera-
tenen Beamten in geordnete gesellschaftliche
Verhältnisse.
Angenommen wurden weiterhin ein Gesetz
über das Ingenieur-Korps der
Luftwaffe, sowie schließlich ein Gesetz über
dieBeschränkungderNachbarrechte
gegenüber Betrieben, die für die Volksgesund-
heit von besonderer Bedeutung sind.

Stellenpläne ändern und neu einführen. Ohne
seine Einwilligung können die geltenden
Staatsbankgesetze, Satzungen und Stellenpläne
Nicht geändert werden. Der Reichswirtschafts-
minister kann bei diesen Maßnahmen von dem
bestehenden Landesrecht abweichen. Die Ent-
scheidung darüber, ob ein Kreditinstitut eine
Staatsbank ist, trifft endgülrg der Reichswirt-
schaftSminister.
Aus Anlaß der Umgestaltung der Organisa-
tion der Staatsbanken erheben Reich, Länder,
Gemeinden und Gemeindevevbände keine Steu-
ern und Gebühren. Dies gilt nicht für die
Umsatzsteuer, GruNderwevbssteuer (einschließ-
lich Zuschläge) und für Wertzuwachssteuer, so-
weit im Zusammenhang mit der Umgestaltung
Gegenstände auf Dritte übertragen werden.
8 2-
Der Reichswirtschaftsminister bann die Auf-
sicht über Staatsbanken übernehmen. Macht er
von dieser Ermächtigung Gebrauch, so gehen
die Rechte, die -nach den bisherigen laNdesvecht-
lschen Bestimmungen der obersten Aufsichts-
behörde und den sonst zur Mitwirkung berufe-
nen Lamdesbehövden hinsichtlich der Staatsbank
und ihrer Beamten zustehen, auf ihn über.
Die Ausübung dieser Rechte und die Wahr-
nehmung der hiermit verbundenen Pflichten
kann der Reichswirtschafisminister auf die bis-
her zuständigen Behörden oder andere Stellen
übertragen. Uöber eine nach Gesetz oder Sat-
zung gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde
zulässige Beschwerde entscheidet in diesem Falle
der ssteichswirtschaftsminifter.
8 3.
Das Gesetz findet auf Institute, die nach
ihrem Aufgabenkreis einer Staatsbank ähnlich
sind, sowie auf Einrichtungen oder Anstalten,
die mit einer Staatsbank verwaltungsmäßig
verbunden sind, entsprechende Anwendung. Ob
diese Voraussetzungen vorlisgen, entscheidet
endgültig der Reichswirtschaftsminister.
8 4.
Die Vorschriften des Reichsgösetzes über das
Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 — Reichs-
gesetzblatt 1 Seite 1203 — bleiben unberührt.
8 5.
Der Reichswirtschaftsminister erläßt die zur
Ergänzung und Durchführung dieses Gesetzes
(Fortsetzung siehe Seite 2)

l' n, 18. Okt. Das Reichskabinett
d«te in der heutigen ersten Sitzung
H Sommerpause zunächst ein
über die Staatsbanken,
die Gesetzgebung zum Abschluß ge-
Mb. rd- die eine einheitliche Lenkung der
U, «..Und Kapitalmarktpolitik ermöglichen
N Aufsicht über die Staatsbanken geht
«N. Ländern aus das Reich über. Der
ft ^'"^tschaftsminister kann nach diesem Ge-
- ö» einer zweckmäßigen Gestaltung
Nationen der Staatsbanken erforder-
tes Lahmen tressen. Die Durchführung
..Mes wird, soweit sie die Staatssinan-
üriEinvernehmen mit demReichs-
Mnister erfolgen. Ferner wurde ein
w°!etz zum Schutze der Erb-
gejundheit
^Aschen Volkes beschlossen, durch das der

Das Reichskabinett beschließt
W«i,° neue Krictz« Mr «WW1MM, ElaEMkn und NwmUmnWMm»

Der Wortlaut der Gesetze
Das EhMsuMMgM
änl) Berlin, 18. Okt.
d Ersetz zum Schutze der Erbgesundheit
Tfjch "Wen Voltes, kurz Ehegesundheits-
Äe Wannt, bringt in acht Paragraphen
NliNN von Bestimmungen, die die
geben, in gewissen Fällen Ehe-
A>i 8 ?uszusprechen.
1 wird festgesetzt, daß eine Ehe nicht
werden darf,
einer der Verlobten an einer mit
lE"Ungsgefahr verbundenen Krankheit
tzxk , - die eine erhebliche Schädigung der
H^dheit des anderen Teiles oder der
i>s N""Minen befürchten läßt,
einer der Verlobten entmündet ist
sieht vorläufiger Vormundschaft
einer der Verlobten, ohne entmiin-
leöN i^in, an einer geistigen Störung
sibon' die Ehe für die Volksgemein-
3 unerwünscht erscheinen läßt,
einer der Verlobten an einer Erb-
Rtii it im Sinne des Gesetzes zur Ver-
Ej,, 9 erbkranken Nachwuchses leidet,
lith. Ausnahme wird im Falle <I) ledig-
Ät° " gemacht, wenn der andere Ver-
Ehe fruchtbar ist, also Kinder aus der
erwartet werden können.
2 haben die Verlobten vor der
^tsüftAung d^ch ein Zeugnis des Eesund-
. > das sog. Ehetauglichkeitszeugnis,
«I safen, daß ein Ehehindernis nach
M vorliegt.
fiimmt, daß eine Ehe nichtig ist,
Mvki entgegen den Verboten des 8 1
ftwird und wenn die Ausstellung
^^etauglichkeitszeugnisses oder die Mit-
WiN "es Standesbeamten bei der Ehe-
U N3 von den Verlobten durch wissent-
Nche Angaben herbeigeführt worden
Meg.e ist ferner nichtig, wenn sie zum
M I.x er Umgehung des Gesetzes im Aus-
schlossen wurde. Die Nichtigkeitsklage
«i» M vom Staatsanwalt erhoben wer-
Ehe ist von Anfang an gültig,
Ehehindernis später wegfällt.
. eMült die Strafbe st immun-
er, bestimmt, daß mit Gefängnis nicht
^bo«^ei Monaten bestraft wird, wer eine
MNe Eheschließung erschleicht, wobei
Ersuch strafbar ist. Die Verfolgung
ft, nNSudeten Vergehens tritt nur dann
N 8 - ^e Ehe für nichtig erklärt wird,
iieseg ist festgelegt, daß die Vorschriften
k-Nkb keine Anwendung finden,
de Verlobten, oder der männliche
iHeil ^ne fremde Staatsangehörigkeit
M»!' Die Strafverfolgung eines Äus-
stdN nach z 4 tritt nur auf besondere An-
jft jN ein, die der Reichsminister der Ju-
hp '-nnvernehmen mit dem Reichsmini«
Nstrifft.
6 kann der Reichsminister des In-
"br die von ihm ermächtigte Stelle

Die Woche
Maßgebendes Urteil / Das ist Friedensarbett
und Aufbau / Litauens vollkommene Blamage
Völkerbund, Sanktionen und der Krieg
(Von unserem Berliner Vertreter.)
BPD. Wir brauchen eigentlich nicht die Be-
stätigung des Auslandes, daß Deutschland
heute das einzige unberührte, in dieser Zeit der
allgemeinen Spannung weiter in Frieden auf-
bauende Land sei. Erfreulicherweise sind jetzt
auch die Hetzer etwas verstummt, weil sie nicht
so recht wissen, wie sie uns beklommen können.
Am liebsten möchten sie selbstverständliche
Deutschland für die ganze Außenpolitik mit
ihren scharfen Zuspitzungen verantwortliche
machen. Da kommen nun maßgebende Urteile,
die wir registrieren, weil sie gewissermaßen
Ohrfeigen an gewisse Alleswisser und bewußte
Fälscher sind und weil sie eben heute nicht dazu
dienen sollen, Verleumdungen abzuwehren^
sondern zu beweisen, wie die gute Einsicht sich
allmählich gerade dort Bahn bricht, wo Ver-
antwortlichkeit und politischer Weitblick zu^
suchen ist. Kürzlich weilte der ungarische Mini-
sterpräsident G/ömbös in Berlin. Daheim
sprach er über Deutschland. Er wußte nur
Schmeichelhaftes zu sagen. Er sprach vom
friedlichen, aufbauenden Deutschland, von
einem Deutschland, das Vertrauen und Hoch-
achtung verdiene. Und jetzt benutzte der neu«
Regent Griechenlands, General Kondylis
eine Glegen-Heit, seine Meinung über Deutsch-
land auszudrücken. Er betonte, daß er für die
ungeheure Aufbauarbeit des Dritten Reiches
große Bewunderung hübe und die Entwicklung
in diesem großen Lande Europas, mit dem
Griechenland gemeinsame bedeutende wirt-
schaftliche Interessen verbinden, mit größtem
Interesse verfolge. Bewunderung für Deutsch-
land? Ja, das sieht aus wie eine Aenderung
der Weltmeinung! Die Bewunderung von die-
ser Seite ist jedenfalls mehr zu beachten, als
das klägliche Gekläff emigrierter Juden, Li«
noch immer Drahtzieher im Auslände sind und
nun nicht fo recht wissen, wie sie ihr« Hetz-
methode fortsetzen sollen, da niemand auf sie
hören möchte. Die Welt hat anderes zu tun.
Ja, die Welt hat anderes zu tun;
Deutschland leistet derweil weiter feine Aufbau-
arbeit. In der letzten Zeit find einige wichtige
Reden gehalten worden, die sich mit diesem
Aufbau beschäftigten. Sie appellierten mehr
oder minder ans Herz des deutschen Volkes.
Das ist vielleicht der Anfang jener Aktion, di«
Dr. Goebbels ankündigte: Führende Män-
ner hätten die Aufgabe, Lehrer des Volkes zu
sein, um es — soweit es noch verblendet und
widerstrebend sei — einznfügen in den ver-
trauenden, mit neuem Geist erfüllten Volks-
körper, Und wenn vielleicht noch einige abfeits-
stehen, was will das bedeuten gegen den Glan
der Arbeit, die auf festem Fundament das
ewige Deutschland baut. Um die Ziele gibt es
kein Feilschen, sie liegen offen. Und deshalb
brauchen wir auch nicht in Deutschland jeden
politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen
Vorgang kritisch oder sensationell zu betrachten.
Bei uns fügt sich — diesen Eindruck haben alle,
die es miterleben dürfen — Stein auf Stein
und vom Vertrauen getragen, ist eine Arbeits-
kraft und Arbeitsfreudigkeit, der Wille zum
endlichen Siege erstanden, der uns auch gefeit
macht gegen alle Lockungen, in den Streit der
Weltmeinung einzumischen. Wenn einmal in
der großen Politik von Neutralität die Rede
gewesen ist, so gibt Deutschland das Beispiel,
wie neutral ein Land sein kann, ohne seine
eigenen Aufgaben zu vernachlässigen und sein«
Ehre zu opfern.
Neutral aber können wir nicht sein, wenn es
gilt, deutschen Menschen zu ihrem Rechte zu
verhelfen und offenbare Gefchichtslügen anzu-
prangern. Neutral können wir nicht bleiben,
wenn wir das Schicksal der Memel-
länder vor Augen haben und durch die
neuen Wahlen — wie die ganze Welt — den
Beweis erhielten, wie diese Deutschen auf ihr
Land, auf ihre Brüder, ihre deutsche Raffe hof-
fen und Not und Entbehrung tragen, ohne
«inen Zoll breit nachzugeben. Und wie sich Li-
tauen auch mühte, das Gesicht des Memöllan-
des durch ein Wahlunikum zu fälschen, es
ihm nicht gelungen. 24 deutsche Abgeordnete
ziehen in den Landtag ein und nur c> Litauer,
 
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