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Dengler, Georg [Editor]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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3. Heft
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Miszellen / Korrespondenzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0059

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ihrer Würde gehalten, pricsterliche Gewänder zu
fertigen. So Ermentraud, dieGemahlinKaiser
Karl des Kahlen, wclche dem Biichof Pardulus
auf seine Bitte eine Stole stickte und ihm darnbcr
schreibt: „Die Stole, deren Anfertigung du mir
aufgetragen hast, will ich gern ausführen, und
schädliches Nichtsthnn zu meiden mich befleißen."

(Eine Paramentenrechnung des 15. Jahr-
hunderts.) Die Chronik des Baues der Lieb-
frauenkirche zu München bemerkt zum Zahrc 1481
Folgendes: „Jtem 420 fl. rhein." wurden ausge-
geben „um 35 Prätzeu (Ellen) güldenes Tuch zu
Meßgewand und Dienst-Röcken, und Kor-Mantel;
kauft zu Venedig; kvst ein Prätz (Elle) 12 Duka-
ten, und ist darauf gangen mit allen Tingen 12
Dukaten 16 Groß in Gold . . . „Jtem 31 Pfd. 3
Sch. 12 Pfg. gab der Schrenk dem Hans Kleuber
um 10 Prätzen grünen Sammets zu einem Kor-
Mantel". „Jtem 83 Pfd. 1 Sch. um 9^ Ellen
schwarzen Sammets zu einem Kormantel." Für
eine Zeit, in der das Geld im Verhältniß zur Ge-
genwart ungefähr den 18fachen Werth hatte, sind
das bedeutende Ausgaben. Sie wurden nicht ge-
schent, obwohl die Liebfrauenkirche eine von den-
jenigen ist, deren Ausbau und innere Einrichtung
nach Erschöpfung des Kirchenvermögens und der
Kräfte der Bürgerschaft nur durch gemeinsame
Hülfe der Christgläubigen ermöglicht wurve.

Korrespondenzen.

Aus München, im März. (Korresp.) Jm
Muttcrkloster der Schulschwestern dahicr ist man
! damit beschäftigt, einen ganzen Ornat mit Figuren-
stickerei im Plattstich auszuführcn. Bereits ist die
Kasel vollendet, welche in der Mitte des Kreuzcs
die figurenreiche Darstellung der Kreuzigung des
Herrn enthält (ä la. Mntoretto). Die Seitentheile
sind von Goldranken durchzogen. Am Velum, vvr
dem Allerheiligsten aufzustellen, findet man das
ganze heil. Abendmahl gestickt. Eine ungehenre
mühselige Arbeit! Leider sind die Gesichter noch
: gemalt, und läßt die Zeichnung zu wünschen übrig!"

MÜNchcn. (SahuiijM dcs Vcrcincs zuc cwigcll
Änbctung dcs Ällcrheiligstcu Ältar-Sakramcntcs nnd
' zur Untcrstützung armcr Kirchcn.) (Fortsetzung.)

III. Vorstandschaft und Gliederung des Vereins.

8-16. Se. Ercellenz der Hochwnrdigste Herr
Erzbischof von München-Freising wird die geisll.
Vorstandschaft des Vereincs einem Pricster über-
geben. Dcrselbe hat für die Bewahrung des
Vereinszweckes und die Beobachtung der Satzun-
gen Sorge zu tragen; die Gottesdienste des Ver-
eines zu veranstalten. Er hat das Recht, den mo-

* Auch die Ausstattung der Seitentheile mit
goldgestickten Ranken ist nichtnachahmungswürdig.

Anm. der Red.

natlichen Sitzungen dcs Ausschnsses beizuwohnen;
die Gehilfinnen vierteljährlich zu eincm Zusammen-
tritt zu veranlassen. Alle einlanfenden Bittgesuche
sind von ihm zu begntachten, die etwa erforderlich
scheinenden Erhebungen über dieselben zu leiten.
Er kann zn seiner Unterstützung oder Vertretung
nach Bedürfniß einen andern Priester nm Mitwir-
kung ersuchen.

8. 17. Die Verwaltung des Vereins führt ein
„Ausschuß", welchem der geiflliche Vorstand zur
Seite stcht.

Den Ausschnß bildeu:
eine Präsidentin;
eine Stellvertreterin derselben;
eine Schriftführerin;
eine Stellvertreterin derselben;
eine Schatzmeisterin (und eine Stellvertretcrin
derselben) nebst cinigen berathenden Mitgliedern.

§. 18. Einigc andere Mitglieder unterstützen den
Ausschuß als Gehilfinncn.

§. 19. Der in Münchcn begründete Verein wird
vorläufig dieNamen seinerMitglieder in dem Ver-
ein zu Brüffel, als bei der zur Zeit noch allein
autorisirten Erzaffociation, eintragen lassen, in sv
lange bis der erstere genügend erstarkt seyn wird,
um vom hl. Stuhle die Erhebung zu einem selbst-
ständigen Hanptverein, mit dem Rechte anderen
Zweigvereinen innerhalb Dentschland seine Jndul-
genzen mittheilcn zu können, zu erbitten. Mit dem
belgischen Muttervereine steht jener zu München in
der Gemeinschast der Gebete, der verdienstlichen
Werke und Abläffe.

§. 20. Auswärtige Vereine innerhalb Dentsch-
land können vvn dem Verein zu Münchcn die Mit-
theilung seiner Satzungen, und vorläufig die Ein-
vcrleibung ihrcr Mitglieder in den belgischen Ver-
ein, durch deffcn Vermittlung nachsuchen. Die
Zweigvereiue könuen, beiAnnahmederSatzun-
gen und „unter Beobachtung der Hauptzwecke und
Bedingungen der Jndulgenzen, auf Dasjenige in
der Nebung der Gottesdienste, der Geschäftsvrd-
nung und Gliederung des Vereins sich beschränken,
was nach deu örtlichen Verhältniffen als ausführ-
bar und ersprießlich erscheint". Die dergestalt sich
ergebenden Abänverungen sind jedoch dcm Haupt-
vereine znr Prüfung mitzutheilen, wenn von letz-
terem die Aufnahme in die Vereinsverbindung er-
beten wird.

Z. 21. Die Zweigvereine werden die an sie er-
gehenden Unterstützungsgesuche dem Hauptvereine
zu München mittheilen und von letzterem die ent-
sprechenden Aufträge annehmen. Gleichzeitig nüt
den Gesuchen bringen die Zweigvereine die bei
ihncn selbst zur Unterstützung verfügbaren Mittel
zur Anzeige. lSchluß folgt.)

Aus Oesterreich. (Korresp.) Wir können
Jhrem gcschätzten Organe die erfreuliche Mitthei-
lung machen, daß für den St. Veits Dom in Prag
ein großer Altarteppich gestickt werden soll. Es
dürften in den Ländern, wo der gothische Styl zur
Entfaltung gekommen ist, wohl wenige Kathedra-
 
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