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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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10. Heft
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Die zweite Generalsammlung des christlichen Kunstvereins für Deutschland am 15., 16, und 17., September 1857 in Regensburg, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0180

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lung prachtvoller Jnttialen und Miniaturen,
nachgcwtesen.

Die Generalversammlung ermangelte nicht,
das Unternehmen bereitwtlligst in thren Schutz
zu nehmen, und billigte die vom Uuternehmer
beantragte Niedersetzung einer Kommisston in
Köln, welche nebst der in Wien schon beste-
henden Kommisston dem Herausgeber in künst-
lerischen und kunstgeschichtlichen Fragen be-
rathend und leitend zur Seite stehcn wird.

Damit auch die liturgische und rituelle
Ausstattung, d. h. die genaue und korrektc
Anordnung des Tertes mit dem künstlcrischen
Aufwand gleichen Schritt halte, hat die Kom-
mission den besondern Wunsch ausgesprochen,
daß Herr Reiß stch von Sachverständigcn bei
Herstellung des Tertes nach den kirchlichcn
Vorschriften und approbirten Ausgaben, so-
wie auch bci der Redaktion des musikalischeu
Theils berathen lasse.

10. Formalien.

Unter dieser Rubrik hat die unvermcidliche
Geldfrage Zuflucht und — einjährige Ruhe
gefunden. Es ist billig, daß die Vorortc für
ihre den Gcneralversammlungen gewidmeten
Auslagen entschädigt werden, das Wie? abcr
ist nicht so lcicht zu finden und wird stch auch
schwerlich entscheiden können, ehe die Centra-
listrung des Vereins ihre bcstimmte Fassung
erhalten habe» wird. Diese aber kann nicht
gehörig vollzogen werden, so lange nicht meh-
rere Diözesanvereine errichtet werden.

Die Generalversammluug hat den Einzel-
vercinen empfohlen aufMittcl zu sinncn, durch
welche die gemeinschaftlichen Kosten gedeckt
werden könnten.

Wtr handeln daher wohl im Sinne dieses
Beschlusses, wenn wir jetzt schon einige Ge-
danken über diesen Gegenstand aussprcchen.
Der 1852 gemachte Entwurf eincs Central-
statuts schlägt vor, daß die Einzelvereine in
dic Centralkasse den Zehenten abwerfen.
Wenn in jcder Diözcse Deutschlands ctn Ein-
zelverein wäre, so würde schon einc geringere
Prozentirung zur Deckung der Gesammtkosten

hinreichen. So lange aber nur eine kleine
Zahl solcher Vereine besteht, möchte auch der
Zehenten nicht hinreichen, abgesehen davon,
daß er, !m Vergleich mit den Vortheilen,
welche uuter so kletnen Verhältnissen dte Cen-
tralisation bieten kaun, den Diözesanvereinen
eine verhältnißmäßig schwere Last aufbürdete.

Die Erfahrung hat belehrt, daß die Diö-
zesanvereine ihr Gedethen nur daun stchern,
wenn ste ihren Mitgliedern gewisse greifbare
Vortheile bieten können. Mag es auch solche
geben,.die aus ganz reinen Motiven beitreten
und für ihre Mitwirkung sich durch den all-
gemcinen Nutzen hinlänglich belohnt fühlen;
so bleibcn doch in dcr Regel diejenigen in der
Mehrzahl, die für ihre gebrachten Opfer eine
Entschädtgung ansprechen; kurz, dic Vereine
stnd, um in die Länge zu eristiren, genöthigt,
Vereinsgaben auszutheilen, zu dcren Herstel-
lung der größcre Theil der Vereinseinkünste
verwendet werden muß. Jndcssen spricht hie-
für auch noch ein anderer Grund: durch Ver-
breitung nützlicher Schriften ist cs etnzig mög-
lich, wahre Grundsätze chrtstlicher Kunst in
weitern Kretsen einheimisch zu machen. Aus
Herstellung solcher, praktisch nützlichen, bis
ins Detail ctngehenden Schriften, inüssen da-
her dic Vereine ihr Absehen richten uud für
diese Zwecke thre Mittel reservireu. Daher
wird man es erklärlich finden, daß Vereine,
denen an eincr crfolgreichen praktischen Wirk-
samkeit gclcgen ist, wcnig Lust zeigen, für
Repräsentationszwecke große Opfer zu briu-
gen. Ferner frage man stch, ob es nicht For-
derung der Gerechtigkeit sey, daß die Lasten
mit den Rechtcn in gleichem Verhältnisse
stchen. Nun konimen aber zu deu Generalver-
sammlungen ntcht nur die Abgeordneten der
förmlich gegründeien Vercine, sondern auch

AbgeordnetcderHochwürdtgstenHrn.Bischöfe,

welchcn der Vcrein mit Recht die gleichcn
Rechte auf Sitz und Stimme verletht, wie den
Vereiusabgeordneten; ferner eine Anzahl von
Künstlern, Produzenten u. s. w., die in threm
Persönlichen Jnteresse an dcn Sitzungen Theil
nehmen und von den Sammlungen Gebrauch

iUrchenschmuck. 18S7. X.

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