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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — N.F. 7.1927

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Heft 3 (März 1927)
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Müller, F.: Die Fachberatung
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https://doi.org/10.11588/diglit.23855#0077

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Linolschilitt. Knabenmtttelschule Flensburgs(akad. geb. Zetchenlehrsr Nachtigahl) Zu dem Aussatz - F lächenaufteilurg in Schwarz.Weih

neue Prüfungsordnung, vollwertige Berufsbildung
und gerechtere Wertung des Faches. Lang ersehnte,
endlich erfchienene Dlnge! Sind sie nicht doch eine
nachkrägliche Folge der Mirksamkeik der Zeichen-
revisoren? Mas wlinschke ich lieber, als dah es so
wäre, doch wer wollte das behaupten! Am wenig-
sten gewih die Zeichenrevisoren selbst! Es gibk Dlnge,
die wachsen und werden, weil sie müssen, auch wenn
sich alles dagegen wehrke. Menn der Lebensrhykh-
mus des 3ahres das GraZ aus der Erde treibt, so
wächst es, obwohl du es mit den Fützen niederkrittst.
So ist die Neuordnung des Zeichen- und Kunstunker-
cichts, die wir lange erstrebten, im allgemeinen Kul-
turgeschehen gewachsen als etwas Naturhaftes, das
wachsen mustte; sle Ist geworden gleichzeitig mit
all den Dingen, die die nämliche Welle an die Ober-
fläche gebracht hak: der Neuordnung der Volksschul-
lehrerbildung, der allgemeinen Aöherbewertung der
künsilerlschen Bildungsfächer, insbesondere auch des
Musikunkerrichks, der größeren Werkschähung der
Leibesübungen, wie der ganzen Nachprllfung unsers
Erziehungswesens. Auch die Arbeit unserer Organi-
sation hak daran einen grosten Ankeil gehabt.

3n dieser Neuordnung hat seinen Plah behalken,
was früher „Zelchenrevlsion" hieß und jeht als
„Fachberakung" angesprochen wird. Der frühere
„Zeichenrevisor" walkek nun als „Fachberater" seines
Amkes. Nach der Nevolukion haben viele Dinge
ihren Namen gewechselt, ob damik zugleich auch iyr
Wesen, bleibe dahingestellt. Das Wort ist ein Hauch,
man kann es nach Bedarf prägen, und das neue
Wort bedingk nicht nolwendiF eKe ,neue Sache. So
braucht nichk zwangsläuflg angenommen zu werden,
dah es früher nur Nevision gab und heute nur Fach-
beratung glbt, früher nur ein Untergebenenverhälknis
zwischen Beratern und Berakenen und heute ein
kollegiales. Das Gegenteil kann rechk guk der Fall
jein. Denn entscheidend für dieses Berhälknis ist

nicht die amtliche Vorschrift, sondern die Person.
nichk der Buchskabe, sondern der Geist, mik dem eine
Verordnung erfüllt und ausgeführt wird. Wenn zum
Beispiel ein Fachberater, der dem Zeichenunkerrlcht
beiwohnt, nur beobachtet, nur horcht, forscht und
eisrig nokierk, ohne sich mit dem zu Beratenden über
das Beobachkete auszuspreäien, auf direkke Fragen
von dieser Seite vielleicht ausweichend ankwortet,
ja, wenn der also Berakene erst durch den amtlichen
Nevisionsberichk erfährk, wie der Fachberater über
ihn und seine unkerrichklichen Mahnahmen denkt,
durch einen Bericht, der gar nicht an ihn gerichket
ist, sondern an dle vorgesetzke Behörde, der ihm nicht
einmal eingehändigt werden soll und dessen Work-
lauk er nur durch die Humanlkät seines nächsken
Vorgesehten erfährk: dann wlrd kein Mensch tm
Ernst behaupken, dah hier von einer Fachberakung
die Nede sein kann. Wenn umgekehrt ein Revisor
alten Sklls sich mit seinem revidierken Zeichenlehrer
während des Unkerrichks und in den Pausen über
alle in Erscheinung krekenden Dinge offen besprach,
auf alle Fragen bereitwilligst einging, zu der Schluh-
besprechung mit dem Direktor den Zeichenlehrer als
selbskverständlich hinzuzog und in seinem amklichen
Bericht nichks anderes schrieb, als was durch per-
sönliche Aussprache vollkommen klargestellt war,
dann konnke man in solchem Falle damals schon von
Fachberakung sprechen. Das sind Beispiele, wle nicht
der Name einer Elnrichkung ihr Wesen macht, nicht
die Form den Znhalt verbürgt, sondern wie alles auf
die Persönlichkeit, hier des Fachberakers, gestellt ist.
Mit ihr steht und fällt der Nuhen der ganzen Ein-
richkung. Mäs die Fachberakung bezweckt, was sle
dem Unterrichksfach, der Schule, Lem Skaat nühen
soll, kann nur erreicht werden, wenn ihr Verkreter
ein geMIg hochstehender, dabei edler und warmher-
ziger Mensch ist. Keine Derwalkungsmaschine, kein
Polizeispitzel, sondern eine selbständige sittliche Per-
 
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