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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]; Verein für Historische Waffenkunde [Mitarb.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 6.1912-1914

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7. Heft
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Kretschmar, Hans Alfred: Eine mittelalterliche Handgranate
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Mörtzsch, Otto: Pferdepreise und Tierarzenei im 15. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.39948#0251

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7. HEFT OTTO MÖRTZSCH, PFERDEPREISE UND TIERARZENEI IM 15. JAHRHUNDERT 231

Das „granatum“, d. h. die Füllung mit Körnern
ist eben die wichtigste Eigenschaft beider, den
Granatapfel machte sie als Erfrischungsmittel
besonders beliebt, bei der Granate als Geschofs
ist diese Füllung das besondere Merkmal gegen-
über den anderen Geschossen ohne Spreng-
ladung. Bei dem aus Ton gefertigten Hohl-
geschofs gab man dem Namen äufserlich dadurch
Ausdruck, dafs man dem Gefäfs auch die Gestalt
und Kennzeichen des bekannten und beliebten
Granatapfels gab, wie gerade die hier abgebildete
Granate das besonders deutlich zeigt.
Wir dürfen also schliefsen, dafs unser Hohl-
geschofs seinen Namen von seiner Füllung mit
Pulverkörnern hat, ebenso wie die Granatfrucht

den ihren vom malum granatum, dem mit Körnern
gefüllten Apfel führt. Und deshalb hat man
auch dem Geschofs die äufsere Gestalt der Granat-
frucht gegeben und auf seiner Oberfläche deren
eigenartiges Bild dargestellt.
Die gleiche Ansicht findet sich auch noch in
Zedlers Universal-Lexikon Bd. XI S. 565. „Der
Name Granate für die Hohlkugel ist wegen
einiger Aehnlichkeit mit denen Granataepfeln
entstanden. Da bei jenen inwendig eine grofse
Menge Körner eingeschlossen lieget, gleichwie
dieser ihre Höhle mit vielen Pulverkörnern an-
gefüllet ist, wie solche Aehnlichkeit Simienowicz
Artilleria, P. I, Lib. II, c. i. p. 149 darzuthun sich
bemühet.“

Pferdepreise und Tierarzenei im 15. Jahrhundert
Von Otto Mörtzsch, Dresden

Nächst eines guten Panzers bedurfte der
Ritter und reitende Knecht im Mittelalter
eines starken, ausdauernden Pferdes.
Nahmen Fürsten, Herren oder Städte reisige
Leute bei ihren Fehden und Kriegen in Dienst,
so erhielten solche, die sich selbst beritten machten,
natürlich höheren Sold als solche, denen ein Rofs
für die Dauer des Dienstverhältnisses zur Ver-
fügung gestellt wurde und als die Fufsknechte.
Um 1430, also im Hussitenkriege, war der Wochen-
lohn eines Görlitzer Söldners zu Fufs io Groschen,
eines Knechtes zu Pferd 24 GroschenJ) ausschliefs-
lich der Verpflegung und des Trankgeldes für
den Mann und des Futters für das Pferd. Für
den Verlust eines Tieres kam der Dienstherr auf,
auch sorgte er, soweit als möglich, für die ärzt-
liche Behandlung der verwundeten Pferde.
In der Abteilung „Wittenberger Archiv“ des
Königl. Hauptstaatsarchivs zu Dresden finden wir
im Locat 4332, Kammersachen, eine Anzahl Auf-
zeichnungen aus dem 15. Jahrhundert über ge-
leistete Entschädigungen für „verterbte“ Tiere.
Ebensolche Angaben enthalten die Dresdner und
Görlitzer Stadtrechnungen aus derselben Zeit.
Eine Zusammenstellung dürfte dem Waffen kundler
nicht unwillkommen sein, kann sie doch dienen
zurVertiefung unserer Kenntnisse über die Kriegs-
dienste zur Flussitenzeit in Sachsen und anregen
zur Vergleichung mit denselben Verhältnissen in
anderen Ländern.
Vorausgeschickt sei eine Angabe aus dem
14. Jahrhundert: „Martinus von der Rederen, voit
') Zeitschrift f. hist. Waffenkunde, Bd. IV, S. 71.

zeu dem Hayne (Grofsenhain)“ soll den von Colditz
und seine Gesellen und „Pranczicz“ fangen. Zu
dem Ritt erhält er: eyn hengist 30 ßo (Schock
Groschen), eyn zceldenpherd 6 ßo (Zelter), eyn
pherd 5 ßo, 4 kleine pherd 12 ßo“. (Wittenberger
Archiv „Örter“ Hayn, Pflege Nr. 1.)
Während wir im 14. Jahrhundert nur ganz
vereinzelt derartigen interessanten Angaben be-
gegnen, besitzen wir aus dem 15. Jahrhundert
deren eine grofse Anzahl. Landgraf Balthasar
von Thüringen verschreibt 1405 Cune von Wol-
mergshusen (Wolkramshausen) 60 rheinische Gul-
den für einen Hengst. (Codex diplomaticusSaxoniae
regiae I, B. II, S. 547.) Für den Feldzug nach
Böhmen und Mähren 1421 erhält „Franczko Beier
vor eyn phyffer pferd (Pfeiferpferd) 5 */2 fertones
(1 ferto = eine Viertel Mark) = 66 Groschen“ von
der Stadt Görlitz. „Item zweie phyffern zweie
pferde 2 Schock.“ (Codex diplom. Lusatiae super.
II, B. I, S. 61, 63.)
Um 1430, zur Zeit des Hussitenkrieges,
kostete in Dresden ein Pferd 8 Gulden 5 Groschen
= 173 Groschen, ein schwarzes Pferd 2 ßo
— 120 Groschen, in Görlitz zahlte man für ein
,klein“ Pferd 96, 120, 153 Groschen, für ein Pferd
besserer Art 180, 192, 240, 378 Groschen, ein
Marstallpferd bekam man für ioßo — 600 Groschen
und ein Ritterpferd für 872 Groschen. Gleich-
zeitig war der Preis eines Ochsen 68, 75,
120 Groschen, einer Kuh 24, eines „Ryntes“
42 Groschen. (Zeitschrift f. hist. Waffenkunde,
Bd. IV, S. 71.) Aus den Radeberger Amts-
rechnungen 1441/42 entnehmen wir: „Für ein Pferd
von Matthis Heine 3 Schock, Hans Hoberg für
 
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