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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 6.1912-1914

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9. Heft
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Courbiere, R.: Über Fahnen der schwäbischen Kreistruppen
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https://doi.org/10.11588/diglit.39948#0342

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322

R. v. COURBIERE, ÜBER FAHNEN DER SCHWÄBISCHEN KREISTRUPPEN

VI. BAND

Über Fahnen der schwäbischen Kreistruppen
Von R. von Courbiere, Major z. D.

Kaiser Max hatte das Deutsche Reich zu
administrativen und militärischen Zwecken
in zehn Kreise geteilt. Einer von diesen
Kreisen war der Schwäbische Kreis. Derselbeum-
fafste an geistlichen Fürstentümern die Hochstifte
Konstanz und Augsburg, die gefürsteten Abteien
Kempten, Ellwangen, Lindau und Buchau, sowie
an weltlichen Fürstentümern das Herzogtum Würt-
temberg, die Markgrafschaften Baden-Durlach,
Baden-Baden, die Fürstentümer Hohenzollern, die
gefürsteten Grafschaften Thengen und Klettgau,
die Fürstlichen Häuser Oettingen und Fiechtenstein;
aufserdem gehörten zum Schwäbischen Kreise meh-
rere Abteien, verschiedene Grafschaften und Herr-
schaften sowie einunddreifsigfreie Reichsstädte. Das
Direktorium des Kreises führte Württemberg. Die
Truppen, welche der Kreis nach der Reichsmatrikel
von 1681 aufzustellen hatte, bestanden aus fünf In-
fanterie- und drei Kavallerie-Regimentern1); aufser-
dem verfügte der Kreis über eine Anzahl Geschütze,
welche in den Zeughäusern des Kreises, zu Eis-
lingen und Rottweil, untergebracht waren. Die
Bedienungsmannschaft für diese Geschütze war in
keinem Truppenverband zusammengefafst und be-
stand aus den Bürgersöhnen der beiden genannten
Städte, die sich freiwillig hierzu meldeten. Die im
Anfang des 18. Jahrhunderts vom Kreise aufzu-
stellenden Regimenter waren folgende: die Infan-
terie-Regimenter Württemberg und Baden-Dur-
lach sowie das Dragoner-Regiment Württem-
berg wurden von dem evangelischen Teil, die
Infanterie-Regimenter Baden-Baden, Rodt und
Fürstenberg sowie das Kürassier-Regiment Graf
Fugger (später Hohenzollern) von dem katholischen
Teil des Kreises aufgestellt; der ersteren Gruppe
war das Zeughaus in Efslingen, der letzteren das-
jenige zu Rottweil zugeteilt. Die Namen der Re-
gimenter wechselten, wie auch in anderen Armeen,
mit dem jeweiligen Regiments-Chef. Bei einer
Mobilmachung sollten die Infanterie-Regimenter zu
zwei Grenadier- und zehn Musketier- bzw. Füsilier-
Kompagnien, die Kavallerie-Regimenter zuje acht
Kompagnien aufgestellt werden, und zwar sollten
bei der Infanterie die Musketiere bzw. Füsiliere in
zwei Bataillone formiert werden, während die Grena-
diere von je zwei Regimentern zu einem Grenadier-
Bataillon zusammenstofsen sollten, eine Einrichtung,
wie sie in der preufsischen Armee noch bis 1807
bestand. Bei der Kavallerie sollten je zwei Kom-
pagnien zu einer Eskadron vereinigt werden. Im
fl 1731 wurde ein Infanterie-Regiment, 1732 ein Ka-
vallerie-Regiment aufgelöst.

Frieden waren von diesen Truppen nur geringe
Kadres vorhanden, welche in den Gebieten der be-
treffenden Reichsstände in Garnison standen und
vielfach mit den Haustruppen verschmolzen waren.
Der Friedensetat, der häufig wechselte, betrug
z. B. 1732 für eine Grenadier-Kompagnie 50 Mann,
für eine Musketier- oder Füsilier-Kompagnie
75 Mann und für eine Kavallerie-Kompagnie
37 Mann mit 8 Pferden. Die Übungen dieser
Truppen sollten kompagnieweise stattfinden und es
waren hierfür besondere Reglements ausgegeben,
so 1712, 1735, 1793 und andere.
Die älteste Nachricht über die Fahnen dieser
Kreistruppen findet sich in einem Kreisabschied „de
dato Ulm, den 18/28. July Anno 1683“, in dem es u. a.
heilst: „Und ist im Übrigen erinnert worden, dafs
mann... 9. die Standarten und Fahnen ein Schild mit
einem Kreuz und dreien Löwen, als des Schwäbischen
Kreyses Wappen, auszeichnen, die Fahnen selber
aber, ohne die Leibfahnen, gelb und schwartz sein
sollen“ usw. Es scheint sich hier um Verleihung
neuer Fahnen zu handeln als Ersatz für die während
der Türkenkriege unbrauchbar gewordenen. Die
Leibfahnen waren die den Leib-Kompagnien zu-
geteilten Fahnen, d. h. denjenigen Kompagnien,
deren Chef zugleich der Regiments-Chef war. Die
weifse Farbe für die Leibfahne war übrigens auch
in der brandenburgischen und späteren preufsi-
schen Armee üblich und wurde hier bis nach den
Befreiungskriegen beibehalten. Die nächste Nach-
richt über Kreisfahnen findet sich in einem „Accord
mit Johann Jacob Moster wegen Anfertigung von
Fahnen“, vom 24. März 1707, und zwar werden
hier erwähnt Fahnen „für fünf Kreis-Regimenter,
Baden-Durlach, Reischach2), Ernzberg, Rodt und
Baden-Baden, je 12 Fahnen“ und weiter: „in allem
55, ordinaire gefärbt, und 5 weifse Leibfahnen; die
elf Fahnen von dreyerlei Farben, Daffet, von gelb
und schwarz, die dritte dem Regiment beliebig,
geflammt, mit einem doppelten Adler, wie ge-
gebener Rifs, Leibfahne weifs. Die Höhe der
Fahnen (d. h. des Tuches) an der Stange 3 Ellen
1 Viertel, die Breite von der Stange hinauswärts,
38/4 Ellen, alles von gutem, doppeltem Daffet, dazu
Seiden, Fahnenstangen, Nägel, chur-Spitz3), Floret-
Band4), Strumpf von Wachstuch5)“ usw. Der Preis
für alle 60 Fahnen war auf 4260 Gulden festge-
fl Das Regiment führte bis 1701 undvon 1712 ab den
Namen „Württemberg“.
3) Fahnenspitze.
fl Banderoll.
•’) Überzug.
 
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