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Die Gartenkunst — 42.1929

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Nr. 7
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Was bedeutet der Kampf um das preußische Städtebaugesetz
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Hallbaum, Franz: Der Muskauer Park
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https://doi.org/10.11588/diglit.59006#0113

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nicht genügend durch die Reichsgesetzgebung geschützt
ist. Sie fürchten — kurz gesagt — die allmähliche Auf-
lösung der kapitalistischen Wirtschaftsform.
In die Front der Gegner der Flächenaufteilungspläne sind
auch die Städte eingerückt. Sie haben dem Gesetzentwurf
der Preußischen Staatsregierung einen Entwurf des Deut-
schen Städtetages gegenübergestellt. Flüchtig besehen, ist
der letztere besonders durch das Fehlen des ganzen Ab-
schnittes „Flächenaufteilungspläne” gekennzeichnet. Alles
übrige berührt nicht wesentlich das Grundsätzliche des
Regierungsentwurfes.
Der Vollständigkeit halber muß aber noch eine wichtige
Spezialtruppe auf beiden Fronten genannt werden: Das
sind die Städtebauer. Die realpolitilch eingeslellten Prak-
tiker des Städtebaues (Jansen, Elkar, Martin Wagner usw.)
haben sich mit einer kürzlich vor der Öffentlichkeit ab-
gegebenen Erklärung hinter den Entwurf des deutschen
Städtetages gestellt. Sie halten es für ausreichend, wenn
die auf Fluchtlinienrecht und Bauordnungen sich beziehen-
den Rechtsgrundlagen er-
gänzt und fortgebildet
werden. Auf der gegen-
überstehenden Front be-
steht keine Einheitlich-
keit. Die hier slehen-
den Städtebauer, die man
am besten als die jüngere
Generation (Hilbershei-
mer usw.) bezeichnen
kann, kämpfen mehr
für sich. Ihnen ist der
Regierungsentwurf noch
zu flau. Sie slehen nur
insofern hinter ihm, als
sich ihre städtebaulichen
Ideen mit dem Grund-
iätzlichen des Abschnit-
tes „Flächenaufteilungs-
pläne” decken.
Die Kampfsteilung der
die kapitalistische Wirt-
schaftsform tragenden
Gesamtwirtschaft ist ohne
weiteres gegeben. Ver-
ständlich ist auch die
Ablehnung der Flächen-
aufteilungspläne durch die ältere Generation der Städte-
bauer, deren Lebensarbeit auf die Formung des Welt-
wirtschaststrägers gerichtet war. Weniger übersichtlich

sind die Gründe, die die Städte zu ihrer Stellungnahme
veranl assen.
Der Kampf der Städte gegen die Einschaltung ihnen über-
geordneter Körperschaften bei Aufstellung von Flächen-
aufteilungsplänen ist zunächst ein Kampf um ihre Selbst-
verwaltung. Näher besehen ist es ein Kampf gegen ihre
Einordnung in planmäßig gestaltete und verwaltete große
Wirtschaftsgebiete oder vielmehr gegen die planmäßige
Bildung großer Wirtschaftseinheiten, die durch das räum-
liche Zusammenschrumpfen der Weltwirtschaft und durch
die infolge Übersteigerung sich selbst aushöhlende Technik
notwendig wird. Darum also Festhalten an der alten
Wirtschafts- und Verwaltungsform.
Die großen Städte werden aber nicht verhindern können,
daß die neue Wirtschaftsform sich die ihr gemäße Sied-
lungs- und Verwaltungsform bildet. Kaum merklich aber
doch wahrnehmbar verändert sich die innere Struktur der
Großstädte. Ungewollt arbeiten sie ja selbst dem Ziel der
überall festzustellenden Einge-
meindungsbestrebungen
bedeuten nichts weiter
als das Streben nach
Schaffung von Wirt-
schaftskörpern, die alle
Wirtschaftszweige von
der Urproduktion bis
zur Verarbeitung und
bis zum Verbrauch um-
f ass en und die auch bei dem
allmähichen Zerfall der
bisherigen Wirtschafts-
form in sich lebensfähige
Wirtschaftsgebilde dar-
stellen. So kommen Stadt
zum Land und Land
zur Stadt. Verzögert
lediglich dadurch, daß
hierfür noch nicht die
geeignete Verwaltungs-
form gefunden ist.
Aber auch hier wird
das Gewicht der wirt-
schaftlichen Tatsachen
diktieren und den Aus-
gleich zwischen Stadt und
Land das heißt zwischen
Städte- und Landkreisverfassungen zwangsläufig schaffen. —
Diese Entwicklung zu erleichtern scheint die eigentliche
Absicht des Gesetzentwurfes zu sein. Leibig



Architekturen Rheinhausen. Hauptgaststätte.
Entwurf A. Lantzsch-Nötzel, Architekt DWß, Duisburg.

Planwirtschaft zu. Die

Der Muskauer Park*)

Unbekümmert um die Kunstströmungen der Gegenwart
und unbeirrt durch die Abneigung vieler Künstler gegen
die Stile der Vergangenheit haben Denkmalpflege und
Heimatschutz die verantwortungsvolle Aufgabe, unseren
Bestand an Denkmälern aller Stilrichtungen gegen Verfall
und Zerstörung zu sichern und ihre formalen und kul-

Aus „Denkmalpflege und Heimatschutz”, Juliheft 1929.

turellen Werte dem Bewußtsein der Gegenwart lebendig
zu erhalten. In erfreulicher Weise wenden die maß-
geblichen Stellen in letzter Zeit ihr Interesse unseren ge-
schichtlich wertvollen Gärten zu. Sie sind im Rahmen
moderner Grünflächenpolitik zu neuer Bedeutung gelangt.
Sie aber sind die vergänglichsten aller Kunstschöpfungen:
durch die Lebendigkeit ihres Materials sind sie stetem
Wandel der Form, Aufstieg zur Vollendung des künst-

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