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Die Gartenkunst — 42.1929

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Nr. 8
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organisation in Preußen in die Brüche geht, warum dann die fort-
gesetzten Schwierigkeiten gegenüber der Erfüllung der Lebensfrage
der Gartenarchitektenschaft? ? H.
Das Nürnberger Stadion. Herausgegeben vom Stadtrat, be-
arbeitet vom Stadtgartenamt, Nürnberg 1929.
Das neue, man kann lagen, in ziemlicher Stille herangereifte und am
10. Juni 1928 in Betrieb genommene Nürnberger Stadion hat in der
deutschen Sportwelt, nicht minder bei Gartengestaltern und Architekten
besondere Aufmerksamkeit erregt, namentlich auch nachdem es ge-
legentlich der IX. Sportolympiade in Amsterdam durch Verleihung
der Goldenen Medaille an seinen Schöpfer, Gartendirektor A. Hensel,
hohe Auszeichnung erfahren hat. Es darf deshalb begrüßt werden,
daß vom Nürnberger Stadtrat nunmehr eine Broschüre herausgegeben
ist, in der seine Entstehungsgeschichte und Anlage eine eingehende
mit zahlreichen Plänen und Abbildungen ausgestattete Schilderung
gefunden hat.

BÜCHERSCHAU

Dr. Steiger, Dr. h. c. : Das Landwirtschaft-
licheBildungswesen in Preußen, Paul
Parey, Berlin SW. 11, 1929.
Zusammenfassende Übersicht, 168 Seiten Umfang; davon
15 Seiten über Gartenbaubelange (einschließlich 3V2 Seiten
Gartenbau-Hochschulfrage). Die Berechtigung des Stre-
bens der Gärtner nach Hochschulbildung wird anerkannt,
nachdem Technik, Landwirtschaft und Forstwesen für
ihre Berufsangehörigen die Möglichkeit der Hochschul-
bildung besitzen. Auch könne man nicht einwenden, daß
für akademisch gebildete Gärtner keine genügenden Unter-
kunftsmöglichkeiten vorhanden seien;, ein Vollstudium
mindestens für Gartenbaulehrer, Gartenbaubeamte der
großen Kommunen und Leiter gärtnerischer Großbetriebe
sei heute dringend erwünscht, und den Gartenarchitekten
könne auf die Dauer eine Gleichstellung mit den Hoch-
bauarchitekten nicht versagt werden.
In der Frage: selbständige Gartenbauhochschule oder
Umwandlung einer bestehenden Lehranstalt in eine Hoch-
schule oder endlich Angliederung an eine beliebende
Hochschule wird letzterem Wege der Vorzug gegeben
und einer Verbindung mit der Berliner Landwirtschaft-
lichen Hochschule das Wort geredet. Hinsichtlich des Lehr-
planes für einen sechssemestrigen Studiengang wird zu be-
denken gegeben, daß kein Studium auf alle Sonder-
richtungen eines Berufes erschöpfend vorbereiten kann,
allerdings aber auch auf das Bedenkliche verwiesen, wenn der Studierende
schon zu einer Zeit zur Entscheidung über das Endziel seines Studiums
gezwungen werde, wo er noch nicht genügend klar überblicken könne,
ob er sich für die gewählte Fachrichtung eigne bzw. ob sie ihm die er-
strebte Fortkommensmöglichkeit biete. Belonders für den Gartenbaulehrer
dürfte es erwünscht sein, daß er auf allen Fachgebieten Bescheid wisse.
Als Studiendauer wird die Beschränkung auf sechs Semester ins Auge
gefaßt unter Berücksichtigung einer gewissen Spezialisierung für ver-
schiedene Sonderzweige. Die Abschlußprüfung dürfte zweckmäßig in
eine Vor- und Hauptprüfung zerlegt werden, und die letztere ent-
sprechend dem landwirtschaltlichen Studium als Diplomprüfung zu
bezeichnen sein. Mit dem Bestehen dieser wäre dem Bewerber der
akademische Grad „Diplomgärtner” zuzuerkennen.
Diese Überlegungen dürften inzwischen (die Denkschrift ist am 1. Januar
ds. Js. erschienen) in manchen Punkten überholt sein und von den Garten-
gestaltern nicht ohne weiteres anerkannt werden zumal sie in der
Mehrzahl zur Technischen Hochschule hinstreben.

Wer die Denkschrift zur Hand nimmt, — und jeder, dem
es ernst ist mit der Förderung der Gartenarchitekten-Aus-
bildung, sollte das tun —, der stellt fest, daß deren Lösung
hier ganz nebenher im Gemenge von Erörterungen über
landwirtschaftliches Fachwissen der Kleinbauern, landwirt-
schaftliches Lehrlingswesen, ländliche Mädchen-Fortbildungs-
und Wanderhaushaltsschulen, landwirtschaftliches Hochschul-
wesen, Hufbeschlag-Lehrschmieden, Institute für Müllerei
und Bäckerei usw. behandelt wird, eben weil Gartenbau
im Allgemeinen neben Forst- und Landwirtschaft eine An-
gelegenheit der Bodenkultur ist.
Er gewinnt aber auch den Eindruck, daß der Widerstand
gegen die von uns angestrebte Verweisung der Gartenarchi-
tekten-Ausbildung an eine technische Hochschule, wo sie
im engsten Zusammenhang mit der Ausbildung der uns
nächstverwandten Berufsgruppe — der der Hochbau-Archi"
tekten — erfolgen könnte, nicht ausschließlich etwa auf
Ressortpartikularismus zurückzuführen sein dürfte.
Denn nach Seite 70/71 der Denkschrift gibt es neben den
dem Landwirtschaftsministerium unterstehenden landwirt-
schaftlichen Hochschulen auch an den vom Ministerium für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ressortierenden Uni-
versitäten Einrichtungen für das landwirtschaftliche Hoch-
schulstudium.
Da greift man sich unwillkürlich an den Kopf und fragt:
Wenn das möglich ist, ohne daß die ganze Ausbildungs-
 
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