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Die Gartenkunst — 42.1929

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Sonderheft Bremen
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Rosenbaum, K: Wichtige Fragen des Kleingartenbaus
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https://doi.org/10.11588/diglit.59006#0253

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täuschten oder nicht verwirklichten wichtigen Grundes
erfolgte, der Größe der unter das Gesetz fallenden Gär-
ten, der Streichung der „örtlichen Verhältnisse“ als zu
berücksichtigender Faktor bei der Preisfestletzung, der
restlosen Ausschaltung der Einzelverpachtung durch den
Verpächter oder einen von ihm eingesetzten Verwalter,
der Definition des gemeinnützigen Unternehmens zur
Förderung des Kleingartenweiens, um nur einige Maß-
nahmen zu nennen.
Daneben hat Reinhold in seinem Referat, wie auch in
einem Artikel der „Kleingartenwacht“ sich dafür eingesetzt,
daß die Verpachtung in Zukunft nur an die Ortsver-
einigung erfolgt, nicht mehr an die einzelnen Vereine.
Diese allein soll Träger der gemeinnützigen Anerkennung
sein. Da nach dem geltenden Recht die Verpachtung
von einem gemeinnützigen Unternehmen an ein anderes
unstatthaft ist, eine Abänderung dieses Zustandes nicht
vorgeschlagen wurde, würde die Durchführung dieses
Gedankens bedeuten, daß die ganzen Kleingartenvereine
aufhören müssen zu existieren, daß die Ortsvereinigung
allein die mit der Verpachtung verbundene Macht in
Händen hält, daß die Vereine zu Koppeln der Orts Ver-
einigung herabsinken, die durch Funktionäre des Orts-
vereins .verwaltet werden. Gerade das Wichtigste und
Lebendigste, das Eigenleben und Streben der einzelnen
Vereine würde erstickt werden, es würde alles über einen
Leisten geschlagen und eine Verflachung der ganzen Be-
wegung würde die Folge sein. Heute versucht jeder
Vereinsvorstand durch Heranziehung seiner Mitglieder zu
gemeinnütziger Tätigkeit den Verein auszubauen. Er
setzt seine Ehre darein, daß der von ihm geleitete Verein
blüht, wächst und gedeiht. Die selbstlosen, idealistisch
eingestellten Vorhände der Vereine werden sich vermut-
lich nicht dazu hergeben, als untergeordnete Instanz der
über den Wassern schwebenden Ortsvereinigung deren
Befehle auszuführen. Die Funktionäre auf den einzelnen
Koppeln werden ganz anders geartete Menschen sein, als
die, die jetzt ehrenamtlich ihre Freizeit opfern, um aus
eigener Initiative das Beste für den Kleingärtner zu leisten,
deren Vertrauen sie zur Vereinsführung berufen hat.
Für die Behörde würde ja vielleicht die neue Regelung
eine Vereinfachung ihrer Arbeit bedeuten, wenngleich
nicht verkannt werden darf, daß die mögliche Entziehung
der Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen bei
Vereinen mit schlechter Geschäftsführung in Fortfall
kommt. Aber es ist ja nicht die Aufgabe der Behörden,
es sich Io bequem wie möglich zu machen, sondern das
Kleingartenwesen aufs beste zu fördern. Deshalb süllten
wir der Verpachtung an Ortsvereinigungen leitens der
Gemeinde nicht zustimmen, sondern das städtische Land
ausschließlich an gemeinnützige Vereine verpachten, die
der dauernden Beaufsichtigung unterstehen, und durch die
eine enge Fühlung zwischen dem Amt und den Klein-
gärtnern selbst aufrecht erhalten wird.
Gelegentlich einer Besprechung der verhältnismäßig we-
nigen in Breslau anwesenden Behördenvertreter stellte es
sich heraus, daß diese Art der Verpachtung, die sich in
Hamburg und vielen anderen Städten gut bewährt hat,
keineswegs allgemein durchgeführt ist. Von der Ver-
pachtung an jeden einzelnen Kleingärtner durch die Be-
hörde, die viel unnötige Kleinarbeit verursacht, über die
Verpachtung durch beauftragte Verwalter bis zur Abgabe
des ganzen Landes an die Ortsvereinigung, zeigte sich

auch hier eine starke Verschiedenartigkeit der Geschäfts-
handhabung. Teilweise erhalten die Vereine Prozentiätze
der Pacht für ihre Verwaltungsarbeit vergütet. Ich
empfehle, überall nach einheitlich festzulegenden Richt-
linien die Anerkennung und Überwachung der Vereine
zu regeln, dann aber das städtische Land diesen Vereinen
ohne jede Rückvergütung zu verpachten. Welchen Auf-
schlag der Verein für unbesetzte Flächen, allgemeine Ver-
waltungskosten usw. erheben will, ist eine innere An-
gelegenheit des Vereins.
Über die sehr schwierige, aber brennende Frage der
Finanzierung des Kleingartenweiens hat Gartenbaudirektor
Bromme auf dem Reichskleingärtnertag in ausgezeich-
neter Weise gesprochen. Seit Jahren erklingt der Ruf:
„Gebt uns Dauergärten!“, ohne daß die Kleingärtner die
großen Schwierigkeiten, die einer Verwirklichung der
Dauergärten entgegenstehen, überhaupt kennen. Auch
hier tastendeVersuche nach den verschiedensten Richtungen,
ohne daß die Lehren nach der positiven oder negativen
Seite den übrigen Behörden zugänglich gemacht würden.
Sollen alte Kolonien einfach zu Dauergärten erklärt wer-
den? Was geschieht mit den Kleingärtnern, die auf dem
Lande sitzen, wenn es zur Dauerkolonie hergerichtet
werden soll? Soll die Anlage von der Stadt ausgeführt
werden? Sollen die Einfriedigungen, Wasterleitung, Obst-
und Heckenpflanzung, iollen die Lauben von der Stadt
errichtet werden? Soll die Kolonie als öffentliche Grün-
anlage gestaltet und der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden? Wer hat die Anlage zu unterhalten? Welche
Kosten sollen von den Kleingärtnern erstattet werden?
Soll nur Amortisation oder auch Verzinsung und welche
Verzinsung verlangt werden? Sollen die Lauben im
Eigentum der Stadt verbleiben und vermietet werden?
Welche Vertragsbestimmungen sind für eine Dauerkolonie
erforderlich? Wie sind die Gelder für die Ausführung
zu beschaffen, wie groß soll überhaupt der einzelne
Dauergarten sein? Diese und noch viele andere Fragen
beschäftigen jeden, der Dauergärten ichaffen möchte. Hier
die bisherigen Erfahrungen zu sammeln, sie allen Ver-
waltungen zugänglich zu machen und nach gemeinsamer
Beratung zu einheitlichem Handeln zu gelangen, scheint
mir dringend erforderlich zu sein.
Mit den hier aufgeworfenen Problemen ist das Feld
keineswegs abgesteckt. Eine Fülle von weiteren Aufgaben
harrt der gemeiniamen Aussprache. Die Frage der Schäd-
lingsbekämpfung, der Belehrung überhaupt, die Eingliede-
rung der Kleingärten in das Stadtbild, die gartentechnischen
Lösungen der Dauergärten, und des Laubenbaus, die Be-
setzung freiwerdender Parzellen und die hierfür zu ent-
richtenden Entschädigungen, die Jugendpflege und Spiel-
plätze, das alles sind Fragen, die eine erschöpfende Klärung
nach gegenseitiger Fühlungnahme erheischen.
Ich würde es begrüßen, wenn einige Kollegen sich bereit
finden würden, einzelne Teilgebiete bis zur Tagung in
Essen gründlich durchzuarbeiten, damit wir dann auf
Grund positiver Vorschläge zu einheitlichen Richtlinien
für die praktische Behandlung gelangen.
Ich denke zunächst etwa an folgende Themen, die dann
in Denkschriften allen interessierten Behörden vor der
Tagung zum Studium zugehen müßten.
i. Die Aufgabe des Kleingartenamtes, sein Verhältnis zum
Reichsverband und zu den Kleingärtnerbeiräten.
 
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