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Dengler, Georg [Editor]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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4. Heft
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Miszellen / Korrespondenzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0077

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62

Stoffe mir schon vordem, wenn auch als die theuer-
sten, so doch auch als die besten und stylc,erechtesten
geschildert worden waren. Nusdrücklich habe ich
mir die größere, im Mittelalter übliche Form der
Kasula ansbedungen. Jhr Gebranch, dachte ich,
ist durch so viele Jahrhunderte geheiligt; sie ist ein
schönes, würdiges Gewand, und selbst ein Akatbolik,
der dem h. Opfer zufällig anwohnt, kann sich mit
diesem in sich selbst und durch seinen Zweck begrün-
deten h. Kleide leichter versöhnen als mit unserer
modernen Kasel, deren Form mit ihrer einfachen
Vvrder- und Rückseite kaum den Sinn errathen
läßt, den die Kirche bei dem Gebrauch dieses Ge-
wandstückes hat. Aber Eins muß ich ebensv offen
gestehen: die kleine Form der mittelalterlichen Meß-
gewänder wollte mir gleichwohl nie recht gefallen,
besonders im Falle der celebrirende Priester mehr
als nnttlerer Größe ist, denn sie erscheint mir als
zu klein und mager. Warum also nicht gleich die
entsprechende Form? Jch habe mir deßhalb eine
Kasula bestellt, die nach allen Dimensiönen L—3
Finger breit größer ist als die bis jetzt in unserer
Diözese gesehenen. Wvhl war mir Anfangs bei
dem Gedanken, es möchte dieß der Gemeinde miß-
fallen, etwas bange. Denn ich höre von vielen
Seiten, daß das kathvlische Volk über die Meßqe-
wänder älterer Form seine llnzufriedcnheit laut und
zum Theil in spottischer Weise äußere. Allein das
ist, wie ich jetzt sehe, cine offenbare llebertreibung,
deren Berichtigung im Jutereffe der gutcn Sache
liegt; denn zu meiner Freude hat dieses Meßge-
wand in meiner Pfarrei allgemeiuen Beifall ge-
funden, ein Beweis, daß es nur von der Geistlich-
keit abhängt, einen gesunden Geschmack wieder
unter das Volk zu bringen. Von einem Freunde,
der die Sltere Form in noch ausgedehnterem Maße
in seiner Kirche gebraucht, wird mir eben dieselbe
Versicherung gegeben.

Würzburg. Nachdem sich dahier ein Privat-
verein von Frauen gebildet, um aus Vereinsmitteln
au arme und unbemittelte kathvlische Kirchen der
Diözese theils ohne, theils gegen geringe Entschä-
digung die Beschaffung der erforderlichen Para-
mente zu bewerkstelligen, so gibt dieses nun die
königl. Regierung in eineni Erlasse mit dem Be-
merken bekannt, daß die Betheiligung vermöglicher
Kultns-Stistungen mit Beiträgen an diesen Ver-
ein aus verfügbaren Rentenüberschüffen bei dem
höchst wvhlthätigen Streben deffelben nicht bean-
standet werde. (Organ f. chr. K.)

München. (KahiiNjicn dcs Vcrcincs zur cwigcn
Änbctung dcs Ällcrhciligllcn Ältar-Saliramclitcs und
zur Mitcrstllhung armcr Kirchcn.) (Schluß.)

IV. Geschäftsordnung.

§. 24. llnterstützungsgesuche armer Kirchen sind
an die Präsidentin des Vereines, deren Stellver-
treterin oder an den gcistlichen Vorstand zu richten.
Die Umstände, auf welche Gesuche gcstützt werden,
sind deutlich darzulegen und dabei ausdrücklich
jcne gottesdienstlichen Gegenstände zu bcnennen,
welche am dringendsten erfordert werden. Gcsuche
aus auswärtigen Diöcescn bedürfen, um berück-
sichtigt zu werden, eines Zeugniffes des zuständi-
gen Ordinariats über das vvrhandene Bedürfniß
und die Vermögenslvsigkeit odcr Dürftigkeit der
nachsuchendcnKirche, svwieüberdenMangel oderdie
llngenügendheitanderer örtlicherHilfsquellen. Den
Anlagen aus der Diöcese selbst, in deren bischöf-
licher Residenz der angesprvchene Hauptverein sei-
nen Sitz hat, sind dekanatamtliche Zeugniffe bei-
zulegen.

§. 26. Die Präsidentinüberwachtden gesammten
Bercin; dieselbe hat daher über Alles, was den
Verein betrifft, Bericht zu empfangen.

§. 27, Die zweite Vorsteherin und Stcllvertre-
terin der ersten Präsidentin hat die auf Nnterstützung
armer Kirchen gerichtete Thätigkeit des Vereins zu
leiten. Sie theilt die einlaufenden Gesuche dem
geistlichen Vorstande mit, besvrgt oder veranlaßt
die nvthig scheinenden Erhebungen. Dieselbe hat
die vom Äusschuß des Vereines gefaßten Beschlüffe
zu vollziehen, indem sie die Ausführung der be-
schloffenen Arbeiten anordnet, wobei ihr zum An-
kauf des Materials u. s. w. dic Schatzmeistcrin, sv-
dann zur Vertheilung des letztern unter die Mit-
glieder und durch Zurückhvlung der vollcndeten
Arbciten u. s. w. die Schriftführerin und die Ge-
hilfinnen zur Seite steben. Sie führt ein Tagebuch
über die cingeheuden Gesuche und die bewilligten
und versendeten Gescheuke. Die vvn armen Kirchen
gestellten Bitten rc. werden von ihr beantwvrtet.
Sie vertritt die Präsidentin im Verhinderungsfalle.
Wenn es die Geschäfte erheischen, kann sich dieselbe
eine eigene Schriftführerin zur Unterstutzung bei-
gesellen.

§. 30. Die Schriftführerin des Vereines führt
ein Verzeichniß der Vereinsmitglieder unter Be-
merkung ihrer Anbetungsstunde, ihrer Wohnung,
sowie der Tvdesfälle. Sie bcsvrgt die Einladung
zu den Sitzungen des Ausschusses, alle erfvrder-
licheu Bekanntmachungen und Einladungen hinsicht-
lich des Gvttesdieustes, der Ausstellung der Ge-
schenke u. s. w. Sie veranlaßt und leitet, nach jeder
monatlichen Sitzung des Ausschusses, den Zusam-
mentritt der Gehilfinnen, wobei die Berichte der-
selben entgegeugenommen und die vom Ausschuß
beschlvssenen Arbeiten vorbereitet und vertheilt wer-
den. Die Schriftführerin wird während des Got-
tesdienstes Almoscn für arme Kirchen einsanimeln,
wenn nicht der geistliche Vvrstand eine andere Weise
der Einsammlung anordnet. Die zweite Schrift-
führerin hat die erste in ihren Geschäften zu unter-
stützen oder im Nothfalle zu vertreten.
 
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