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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 1.1857

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4. Heft
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Miszellen / Korrespondenzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18467#0078

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63

§.31. Die Schatzmeistcnn führt die Rechnung
über die Einnahmen des Vereins, welche bci ihr
niedergelegt wcrden; sie vvllzieht und verrcchnet die
^ Ausgaben. Sie führt ein Berzeichniß über die dem
Verein zufließenden Geschenke an Material nnd
Gegenständen, welche für den gottesdienstlichen Ge-
brauch benutzbar sind. Sie hält cin Tagebuch über
die von ihr zur Verarbcitnng abgegebenen Mate-
rialien, worin der Name der einpfangenden Ge-
hilfin und der Zeitpunkt der Rückgabe bcigesetzt
werden.

§. 32. Die Ausschußmitgliedcr, welche die für
die beiden Zwecke des Vercins eifridsten und wirk-
samsten sepn sollen, erwählen die mit den Vereins-
Lmtern zu betrauenden Personen, und haben den
lctztern mit Rath und That zur Seite zu stehen.
Die Ausschußsitzungen werden am Tage des mo-
natlichen Vereinsgvttesdicnstes, in der Regel am
ersten Donnerstage eines jeden Monats statthabcn.
Bei den Berathungen wird nach Stimmenmehrheit
entschieden. Bei gleichcr Stimmenzahl wird die
Stimme der Vorsitzenden doppelt gczählt. Der
geislliche Vvrstand kann berathend an den Sitzun-
gen des Ausschuffes thcilnehmen.

§.33. Die Gehilffinnen des Ausschusses wer-
den, wo moglich, mit Nücksicht auf die pfarrlichc
Eintheilung der Stadt ernannt, sv daß eine jede,
in der Regel, ihren Wirkungskeis inncrhalb ihrer
Pfarrci sich zu bilden bcmüht seyn wird. Sobald
es zweckmäßig erscheint, wird untcr den mehreren
Gehilfinncn einer Pfarrei eine Hauptgehilfin be-
zeichnet, welche jene gegenüber dcm Ausschusse ver-
treten kann und den Vcrkehr vermittelt. Die Ge-
hilfinncn lassen sich die Aiisbrcitung des Vereins
durch Gewiniiung neuer Mitglieder und Wvhlthä-
ter angelegen seyn; dvch werden sie nur solchen
Personen den Beitritt als Mitglieder vvrschlagen,
von dencn ihnen bereits cine bcsvndere Andacht
zum Allerh. Sakramente bekannt ist. Dieselbcn
führen Listcn übcr die vvn ihncn gewonnenen Mit-
glieder und Wvhlthäter mit Angabc der Wvhnung
(der Anbetungsstunde) und der geleistctcn Beiträgc,
svwie der vvrkvmnienden Veränderungen durch llm-
zug , Rücktritt, Tvdesfälle u. s. w. Vvn den anf
ihren Listcn befindlichcn Mitglicdern und Wohl-
thätern werden die Gehilfinnen in dcn Monaten
Januar und Februar das jährliche Almvsen cin-
sammeln. Um den Verkehr zwischen dcn Gehilfin-
ncn und der Schriftführcrin zu crleichtern, häll
diese am zweiten Dvnnerstage eines jeden Mo-
nats mit den Gehilfinnen eine Zusammeiikiinft im
Lokale des Vercins, wclcher die Schatzmcisterin
ebenfalls beiwvhnen wird. Durch die Schriftfüh-
rcrin empfangen die Gehilfinnen in jedem Monatc
nach der Sitzung des Ausschuffes die Arbeitsauf-
träge dessclben, das nothigc Matcrial abcr von dei
Schatzmcisterln, und besvrgen dcren Ausführung.
Die Arbeiten kvnncn vvn Len Gehilfinncn selbst
vollendet vder andern Mitgliedcrn, aber auch außer-
halb dcs Vercins stehenden Persvnen mitgetheilt
werden. Doch sind die Ancrbietungen der erstern
vorzugsweise zu benützcn. Die vollendeten Arbei-
ten sind der Gehilsin, von der der Auftrag ange-

nommcn wurde, und von dieser der Schatzmeisterin
znrückzuliefern. Die Gehilfinnen führen ein Tage-
buch über dic Arbeitsauflräge und das Material,
welcheS sie von der Schriftsührerin und Schatz-
meisteriii übcrnehnien. Wenn es die Zeit crlaubt,
werden, zur Erweckung und Nährnng dcs Eifers,
Bitt- nnd Daiiksagungsschrciben armer Kirchen bei
den Znsammcnsüiistcn der Gehllfinncn vvrgelesen.
Vicrteljährlich kann der geistliche Vvrstand die Ge-
hilflnncn zn einer Versainiiilung vcranlassen, in
welcher letztere demselben ihre Äiimerkungcn über
Angelegenheiten des Vereins mittheilen, Äufträge
entgegenuchmeil nnd einmal jährlich den Bcricht
über den Bcstand und die Wirksamkeit des gesamm-
ten Vereines anhöre» werden.

§. 34. Vvn den dnrch den Verein beschafften
gvttesdienstlichen Gegenständen wird vierteljährlich,
znin Zweck der Ermuiiterung und Aneifcrnng, eine
vffcntliche Ausstellung vvrgenommcn, und dcßhalb,
abgesehen vv» dringendcn Nvthfällen, nur viertel-
jährlich die Versendung der Ggben stattfinden.

§.35. Jährlich wird ein Bericht über dcn Be-
stand, die Ausbreitiing und die Wirksamkcit dcs
Vereines vervffentlicht, und in diesem, wie bei dcr
Ausstcllung, sind die unterstütztcn Kirchen nament-
lich zu benennen.

§. 38. Um dcn Geist des Eifcrs und derOpfer-
bcrcitwilligkeit zu bewahrcn, ist es wesentlich, daß
der Verein nur dann für Arbcit au Paramcntcn
Etwas ans sciner Kasse bezahle, wenn die Auf-
fordcrung zu unentgcldlicher Uebernahmc derselben
erfolglvs gcblieben wäre.

§. 37. Wcnn der Verein frcmde Arbcitskräfte
bciznziehcn veranlaßt ist, sv sollen dessen Aufträge
vvr Allem den, mit Anfertigung vvn Paramenten
sich befaffendcn, weiblichen Ordcn (z. B. den Frauen
vom guten Hirten) anvertraut werden. Jn An-
sehung des Stvffes und des Schniltes der Para-
mente, werden dic kirchlichcn Vorschriften und der
römische Gebrauch gcnaue Bcvbachtung finden.
Znländische Prvduktion und Gewerbeflciß svllen
bei dcr Wahl der Stoffe ic. ic. besvnders bernck-
sichtigt wcrdcn und bei Anschaffnng gvttesdienst-
licher Geräthschaften und Zierden ic. wird der Vcr-
ein sich angelegen seyn laffen, vvrnehmlich kvnse-
krirtc hl. Gefäßc nnd authentische hl. Religuien, die
in prvfane Verweiidung oder vffentlichen Handcl
gerathen, wiederum der ursprünglichen, hciligen
Bcstimmung zurückzugcben; „Beides jcdvch nur,
insvweit cs vhne ökonvmischen Nachthcil, mit glei-
cher Zwcckmäßigkcit fur die eigentliche Aufgabe
des Vereines/' lhunlich erscheinen wird.

A nhan g.

Der Hauptverein erklärt sich bcrcit, bei der An-
schaffung oder Ernclicruiig vvn Parainenten nnd
Kirchenzierden, sür nicht arme Kirchcn, bei welchcn
Zwcigvereine bestchen, durch Ntittheilung jciner
Erfahrnngen und Geschäftsverbindungen, und
nöthigcnfalls durch Ucbernahme vvn Besorgnngen,
lnsvweit es ohnc Benachlheilung für dcn Haupt-
zweck des Vereins und nach Maßgabc scincr ver-
fügbarcn Kräste gcschehen kann, hilfrcich mitzu-
wirken.
 
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