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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0069

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54

Früh- und Hochmittelalter

von Stutz endgültig der Sieg beschieden war, obgleich Walter Goldinger Oppermans
Ansicht befürwortete.^ Da ohnehin keine weitere Debatte hierüber stattgefunden zu
haben scheint, blieb dieser Einwand jedoch folgenlos, so dass Egon Boshof zusammen-
fassend behaupten konnte: »Was von weltlichen Elementen zunächst noch beibehalten
worden ist - also vor allem der bereits für die merowingische Zeit bezeugte Brauch der
Thronsetzung - fällt in der Folgezeit fort, wird gleichsam aufgesogen von der kirchli-
chen Thronsetzung, der eine besondere Würde zukam, da der gesalbte und gekrönte
Herrscher auf dem Stuhl Karls des Großen ... Platz nahm.« Die These Oppermanns be-
säße hingegen »keine wirkliche Quellengrundlage«/"
Nun ist der bereits von Krammer geäußerte Einwand zutreffend, dass statt des tat-
sächlichen Throns auch die Stadt Aachen an sich gemeint sein könnte.^ Ebenso hat
Eichmann mit seinem Hinweis Recht, dass die verschiedenen einzeln stehenden Be-
zeichnungen für Salbung, Weihe, Krönung etc. meist den gesamten Akt benennen wür-
den.^ Auch sonst sind Oppermanns Ausführungen durchaus problematisch/^ darun-
ter auch seine These, die vorgezogene Thronsetzung verweise auf den »fränkischen
Staatsgedanken« und damit auf die »Unabhängigkeit der Königsherrscherschaft von
kirchlicher Gunst und Gabe« V Nicht zu Unrecht hatte hiergegen bereits Stutz einge-
wandt: »Es liegt mir ferne, zu behaupten, es sei niemals eine Thronsetzung der Salbung
und Krönung vorangegangen. ... Was ich durchaus ablehne, ist seine [Oppermanns,
A.B.] Lehre von einer der Salbung und Krönung vorausgestellten Inthronisation, also
der Vorthronsetzung als Einrichtung, und >die darauf errichteten Geschichtskon-
str uktionen<.« ^
Auffällig ist allerdings, dass mit Eichmann und Schramm zwei prominente Ordi-
nesforscher Einspruch gegen eine vorgezogene Thronsetzung erhoben. Man könnte
vermuten, dass hierbei die Vorstellung einer buchstabengetreuen Befolgung des Main-
zer Ordo Pate gestanden haben dürfte, und tatsächlich hat gerade Eichmann dies expli-
zit gegen Oppermann ins Feld geführt: »Die Vermutung spricht für den ordnungsge-
mäßen Hergang; das Gegenteil muss erst bewiesen werden.«^ Hierdurch wurde

wieder unmittelbar nach der Krönung vollzogen werden.« (wiederholt bei SCHRAMM, Königs-
krönungen der deutschen Herrscher, S. 129-132).
69 GoLDiNGER, Zeremoniell der deutschen Königskrönungen, S. 111: »Die Beobachtungen Opper-
manns, daß die Thronsetzung entgegen den Ordines in manchen Fällen vor der Krönung statt-
gefunden hat, ist eine Warnung.«
70 BosHOF, Königtum und Königsherrschaft, S. 72.
71 KRAMMER, Kurfürstenkolleg, S. 27) Anm. 2. Einschränkend jedoch und Oppermann zumindest
in einem Fall zustimmend EicHMANN (Rez.), Oppermann, Der fränkische Staatsgedanke, S. 591.
72 EicHMANN (Rez.), Oppermann, Der fränkische Staatsgedanke, S. 589f.
73 Zu Oppermanns Fälschungsthese vgl. kritisch WoLTER, Das Privileg Leos IX. für die Kölner Kir-
che, S. 115-120, zu seiner Behandlung der Verwandtschaft einzelner Krönungsordines sowie
deren Interpretation EicHMANN (Rez.), Oppermann, Der fränkische Staatsgedanke, S. 587.
74 OPPERMANN, Der fränkische Staatsgedanke, S. 103.
75 STUTZ, Geschichte des deutschen Königswahlrechtes, S. 280-282, wiederholt bei STUTZ (Rez.),
Oppermann, Der fränkische Staatsgedanke, S. 411.
76 EicHMANN (Rez.), Oppermann, Der fränkische Staatsgedanke, S. 586, mit den vorausgehenden
Ausführungen: »Was bei der Argumentation Oppermanns auffällt, ist, daß er den Berichten
von vornherein mehr Glauben schenkt als den offiziellen Krönungsordnungen. Wenn man aber
bedenkt, daß die Gewählten oder Designierten Gewicht darauf legten, sz'czzf zu ordz'zzc cozzfz'zzcfzzr
[ein nicht weiter ausgewiesenes Quellenzitat, A.B.] gekrönt zu werden, um nachträglich An-
 
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