Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0319

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
304

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

nerhalb eines Monats nach seiner Krönung in Köln Einlager zu halten und nicht eher
wieder abzureisen, bis alle Verpflichtungen erfüllt seien. Sollte er innerhalb dieses Mo-
nats nicht nach Köln gelangen können, wollte er binnen einer Woche nach Mainz kom-
men.^ Doch nicht nur die Anerkennung durch die Stadt Köln schien Ludwig und sei-
nen Anhängern einen Monat vor der Wahl fraglich, sondern auch die Krönung selbst:
So waren von der an den Trierer Erzbischof zu entrichtenden Summe 6000 Mark an
Weihnachten fällig, »ob wir gekrönt sind oder nicht« (szue Coronet? s ?'/????$ s?uo non), wäh-
rend die verbleibenden 4000 Mark an Ostern ausgezahlt werden sollten/'" Für den Fall,
dass Ludwig zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekrönt wäre, wurde ferner bestimmt,
dass an Pfingsten die Zahlung in jedem Fall erfolgen sollte - der neugewählte König er-
hielt für seine Krönung einen Zahlungsaufschub, jedoch keinen Erlass.
Dass es mit der Neuwahl wohl nicht getan sein würde, kommt auch in den Ver-
sprechungen der Erzbischöfe von Mainz und Trier für Johann von Böhmen zum Aus-
druck, der Ludwig nicht nur »ohne List und Betrug« wählen, sondern ihn auch bei der
Wahl und der sich anschließenden königlichen Krönung tatkräftig unterstützen soll-
te.^ Die Weichen standen also auf Konflikt, als die beiden Thronprätendenten mit ih-
rem Anhang zum Wahltag vor Frankfurt erschienen, gewappnet und gerüstet für die
zu erwartenden Auseinandersetzungen.

5.8.2 Zwei Wahlen, aber nur eine Altarsetzung
Vorbcrcz'ftzzzgcz?
Als der Wahltag näher rückte, zeigte die gespannte Lage erste Auswirkungen, da der
um das Geleit des Grafen von Holland und Hennegau beraubte Erzbischof von Köln
»wegen den Feindseligkeiten« der Kurfürsten Balduin von Trier und Johann von Böh-
men nicht »ohne Gefahr für Leib und Gut« persönlich nach Frankfurt kommen zu kön-
nen glaubte und daher seine Stimme dem Pfalzgrafen übertrug/'" Doch auch dieser
selbst hatte offenbar ähnliche Bedenken, denn nur zwei Tage vor der Wahl weilte er
noch in seiner Residenz Heidelberg und benannte lediglich einen Bevollmächtigten, da
er »aus berechtigten und notwendigen Gründen« nicht teilnehmen könne."" Wahr-
scheinlich war es die Stimmübertragung des Kölners, die ihn wenig später bewog, seine
wichtigen Angelegenheiten zurückzustellen und sich doch persönlich zum Wahlort zu
begeben.

690 MGH Const. 5, Nr. 67^ S. 67^ § 11.
691 Ebd., Nr. 65, S. 63, § 1.
692 Ebd., Nr. 69, S. 69:... z'zz regem Rozzzazzorzzzz: elzgef dolo cf/razzdc prcfcrzzzz'ssz's ac z'psz z'zz eZecfz'ozze /zzzz'zzs-
zzzodz et corozza regz'a cozzset?Mezzda assz'sfef czzzzz effeedz.
693 Ebd., Nr. 91, S. 86, vom 15. Oktober:... propfer z'zzz'zzzz'cz'cz'as ... non possz'zzzMS a&st?Me perz'cMto corporz's et
rerzzzzz ad z'psMzrz locMzrz Erazztcezzzwf pezzz're. Zu den gegen Heinrich von Köln eröffneten Feindselig-
keiten vgl. HoMANN, Kurkolleg und Königtum im Thronstreit, S. 115f.
694 Ebd., Nr. 92, S. 86: Qzzz'a z'zzsfazzfz eteccz'ozzz de Rozzzazzorzzzzz rege/acz'ezzde cazzsz's Rgz'ffz'zzzz's et zzecesarz'z's
prepedz'fz zzozz possMZZZMS persozzalz'fer z'zzteresse .... Die offene Frage, welchem der weltlichen Kur-
fürsten ein Wahlrecht zustünde, wurde in der Inscriptio geschickt umgangen, indem sich die
Urkunde neben den drei rheinischen Erzbischöfen an »alle Mitfürsten und Mitwähler« richtete
(ozzzzzzhzzs cozzprz'zzcz'pzTzzs cf codccforzhzzs szzz's).
 
Annotationen