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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0309

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Herrschererhebungen des Spätmittelalters

diese Belege jedoch nicht, denn neben den mehrfachen Nennungen des Kölners stehen
ihnen auch zwei Trierer Quellen entgegen, die beide im unmittelbaren Umfeld Erz-
bischof Balduins entstanden: Dass dieser in der herausragenden Rolle als Mitkoronator
weder geschildert noch dargestellt wurde, lässt trotz der anderslautenden Nachrichten
keinen Zweifel daran, dass allein der Erzbischof von Köln die Weihe insgesamt sowie
das Aufsetzen der Krone im Besonderen vollzog: Den spätmittelalterlichen Krönungs-
ordo aufgrund der Koinzidenz von tatsächlichem Krönungstag und Epiphaniasliturgie
im Ordo als erstmals 1309 zur Anwendung gekommen zu bezeichnen, findet in den
schriftlichen und bildlichen Quellen der Krönung keine eindeutigen Anhaltspunkte, ja
muss vielmehr gerade als widerlegt betrachtet werden.

5.8 Die Doppelwahl und -krönung von 1314:
Ludwig von Bayern und Friedrich von Österreich

5.8.1 Viele Verhandlungen und keine Einigkeit: Der Weg in die Doppelwahl
Als erster römisch-deutscher König seit Friedrich II. war Heinrich VII. über die Alpen
nach Italien gezogen und hatte in Rom die Kaiserkrone empfangen. Doch bereits wenig
mehr als ein Jahr später verstarb der Kaiser am 24. August 1313 in Buonconvento, so
dass Erzbischof Peter von Mainz und Heinrichs Sohn Johann, König von Böhmen, ihre
Heerfahrt nach Italien abbrechen und sich stattdessen der Frage der Neuwahl widmen
mussten. Bevor beide im Oktober in Würzburg zusammen trafen/'^' kam es Ende Sep-
tember zu einer Zusammenkunft der drei rheinischen Erzbischöfe. Der Chronist Peter
von Zittau, der als Kaplan des Königsaaler Abts persönlich zugegen war, berichtet, die
Kurfürsten von Köln, Mainz und Trier hätten circa Con/Ncncia/?; drei Tage lang über die
Neuwahl verhandelt, ohne jedoch zu einer Einigung gelangen zu können. Es wurde
daher einstimmig eine neue Zusammenkunft für den 2. Januar 1314 angesetzt, zu dem
die »Stimmen und Vorschläge« der anderen Kurfürsten eingeholt beziehungsweise de-
ren persönliche Anwesenheit ermöglicht werden sollte/'^

636 Regesten der Erzbischöfe von Mainz, Bd. 1,1, Nr. 1617 mit 1604, nach dem Bericht Peters von Zit-
tau.
637 Peter von Zittau, Chronicon Aulae regiae, c. 110, S. 182 und c. 125, S. 225. Der 2. Januar 1314 als
neuer Termin sowie die beabsichtigte persönliche Anwesenheit der übrigen Kurfürsten gehen
aus dem im Anschluss an das Treffen verfassten Schreiben des Erzbischofs von Köln hervor: ...
diwdgafa alias n;orfe ciare n;en;orie donn'ni Henne;' RomanorMn; imperaforis eiecfores/MfMr; regis, t?ui ea
Hce circa partes Reni conpenire poferanf, considerafo propfer pacafionen; imperii furiwfo stab; pafrie,
super crasfinun; circumcisionis Domini preferfiun; infer Magunfian; et Coionian; in loco ai; oiin; ad /;oc
consuefo de/ufuri regis eieefione dien; ad fraefandun; sfafuerunf, significanfes a&senfi&MS, uf ad dien;
eanden; cun; ceferis conpenirenf (MGH Const. 5, Nr. 16, S. 14). In der Forschung wird als Ort des
Treffens der drei rheinischen Erzbischöfe des Öfteren Rhens genannt (z. B. PRÖssLER, Rhens,
S. 231; THOMAS, Ludwig der Bayer, S. 43), doch spricht hiergegen die unterschiedliche Bezeich-
 
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