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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0071

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56

Früh- und Hochmittelalter

3.3.1 Auftakt der Auseinandersetzungen: Die Kontrahenten
Krönung beziehungsweise Salbung hatten zwar im Frankenreich eine lange Tradition/"
im Ostfrankenreich selbst sind sie jedoch erstmals für Ludwig das Kind im Jahr 90(W
und Konrad I. 911^ sicher belegt/^ Da genauere Angaben fehlen, ist es die darauffol-
gende Herrschererhebung Heinrichs I. 919, die aufgrund ihrer besonderen Umstände
erste Hinweise auf den Koronator bietet: Nach Widukind von Corvey sei dem König in
Fritzlar die Salbung und Krönung (Mncüo CMW dzademafe) angeboten worden, die dieser
jedoch aus Demut zurückgewiesen habe/4 Viel Tinte ist über diesen Verzicht vergossen
worden/" Hier kann jedoch festgehalten werden, dass die abgelehnte Salbung und Krö-
nung vom Erzbischof von Mainz (a SMwmo ponü/'Ac, co tempore HznyerMS erat) vorge-
nommen werden sollte/"
Als beide Akte im Jahr 936 tatsächlich stattfanden, warf dies nun offenbar zum
ersten Mal die Frage auf, wer diese vorzunehmen habe/' Es ist wiederum Widukind,
der in seiner Sachsengeschichte über die hierbei aufgetretene Auseinandersetzung zwi-
schen den Erzbischöfen von Trier und Köln berichtet (El CMW zy/acsh'o esset yonh/z'cMa; zu
cozisecrazido rege): Ruotbert von Trier beanspruchte »die Ehre der Weihe« (Izozzor rozzscrzr?-
fzozrzs) aufgrund des höheren Alters seiner Kirche, während Wigfried von Köln die Zu-
gehörigkeit des Krönungsorts zu seiner Diözese anführte (zyzz'a cz'zzs ad dzoceszzw perfzzreref
locrzs). Schließlich seien sie jedoch beide vor dem hohen Ansehen Hildeberts von Mainz
zurückgetreten, der daraufhin mit der Übergabe der Insignien begann/^ Die Führung
zum Thron in der Oberkirche sowie die vorausgehenden Akte der Salbung und Krö-
nung wurden jedoch von den Erzbischöfen von Mainz und Köln gemeinsam vor-

80 Vgl. BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch; BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch.
81 RI I Nr. 1983d. Vgl. hierzu BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch, S. 296, mit Ausführungen zu
der Frage, ob dieser nicht nur gekrönt, sondern auch gesalbt wurde in Anm. 5.
82 RI I Nr. 2070e. Vgl. hierzu BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 17 mit Anm. 82 sowie BRÜHL,
Deutschland - Frankreich, S. 403f., hier mit Skepsis gegenüber der Salbung.
83 Zur möglicherweise länger zurückreichenden Tradition vgl. die Überlegungen von BRÜHL,
Fränkischer Krönungsbrauch, S. 296-303.
84 Widukind, Sachsengeschichte, 1.1, c. 26, S. 39. Für die übrigen Quellen siehe RI 11,1 Nr. p.
85 Schon BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 18 verwies 1982 darauf, dass dieser Verzicht der
Forschung »viel zu schaffen gemacht« habe. Für die verschiedenen Positionen siehe BosHor, Kö-
nigtum und Königsherrschaft, S. 70-72.
86 BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 18 scheint Widukind nur im Bezug auf die Salbung
Glauben schenken zu wollen, doch formulierte diesem zufolge Heinrich I. in seiner Ablehnung
explizit: penes meh'ores pero zzoMs MMch'o cf dzadezzM szü hzzdo /zozzorc zzos z'zzdzgMos arMfrazzzHr (Widu-
kind, Sachsengeschichte, 1.1, c. 26, S. 39).
87 Vgl. hierzu auch SCHRAMM, Königskrönungen der deutschen Herrscher, S. 109f.
88 Widukind, Sachsengeschichte, 1. II, c. 1, S. 65f. Aus diesem Hergang zu folgern, dass »Hildibert
von Mainz gleich seinem Vorgänger Heriger die Vornahme der Salbung und Krönung als ein
aus seinem Primat fließendes, mit seiner Stellung in Kirche und Reich gegebenes Recht in An-
spruch nahm« und dabei auf »den Widerstand der beiden anderen rheinischen Erzbischöfe«
gestoßen sei (STUTZ, Der Erzbischof von Mainz, S. 14) verfehlt den Inhalt der Darstellung: Die
Auseinandersetzung entstand zwischen Köln und Trier, während die Durchführung durch
den Erzbischof von Mainz eher als eine Kompromisslösung erscheint.
 
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