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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0452

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Zwischenfazit (14. Jahrhundert)

437

Da Wenzel bereits einige Tage zuvor in Begleitung eines päpstlichen Legaten und
vielleicht auch der Erzbischöfe von Trier und Mainz in Aachen anlangte, kann kein
Zweifel bestehen, dass für die Thronbesteigung bewusst der kommende Sonntag abge-
wartet wurde, wohl um diese mit einer feierlichen Messe zu verbinden. Zu dem appant-
fMS des römischen Königs gehörte auch die Krone, die Wenzel zu diesem Zeitpunkt trug
und vielleicht auch gesondert aufgesetzt bekam, wenn auch nicht klar ist, durch wen
dies geschehen wäre. Diese erneute Einnahme des Karlsthrons fand bei den zeitgenös-
sischen Geschichtsschreibern nur geringen Widerhall und konnte von den beiden
Chronisten, die sie erwähnen, nur unzureichend eingeordnet werden: Während für
Gobelinus Person die Thronbesteigung 1380 mit der Krönung 1376 zusammenfiel, fand
der Autor einer Lütticher Chronik nur die Lösungsmöglichkeit, dass Wenzel nach be-
reits geschehener »Königskrönung« und »Kaiserwahl« nun eben auch »zum Kaiser ge-
krönt« worden sei.
Die Wiederholung der früheren Krönung durch eine Thronsetzung macht deut-
lich, dass Wenzel, hier ganz der Vater, um die ordnungsgemäße Durchführung dieses
zu Beginn jeder königlichen Herrschaft stehenden rituellen Aktes bemüht war, und sei
es um den Preis einer Verdoppelung: Auf seine Krönung zu Lebzeiten des Vaters musste
offenbar die physische Inbesitznahme des Reichs durch die erneute Besteigung des
Karlsthrons folgen, um seinem eigenen Herrschaftsbeginn die richtige Form zu geben.
Wenzel folgte dabei jedoch nicht sklavisch seinem väterlichen Vorbild, denn anders als
Karl IV. nutzte er seinen erneuten Besuch in Aachen nicht dazu, seine Frau Johanna krö-
nen zu lassen: Ein solcher Akt wurde mittlerweile offenbar als unnötig oder nicht mehr
zeitgemäß erachtet.' ^ '

5.11 Zwischenfazit:
Die Herrschererhebungen des 14. Jahrhunderts

Verglichen mit den Königserhebungen der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden
im darauffolgenden Jahrhundert die Regierungszeiten der einzelnen Herrscher länger
und das Reich gefestigter: Im doppelten Zeitraum fanden genau so viele Krönungen
statt wie in den vergangenen fünfzig Jahren zuvor. Die vergleichsweise geringe Zahl
der Herrscher geht vor allem auf die lange Lebensdauer Ludwigs IV. und Karls IV. zu-
rück, doch auch das 14. Jahrhundert kannte eine Doppelwahl sowie eine Gegenkönigs-
erhebung. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass sich im Laufe des Jahrhunderts ein
wesentlicher Wandel im Bezug auf die einzelnen rituellen Akte der Herrschererhebung
ereignete. Diesem gilt es nach einer kurzen Charakterisierung der jeweiligen Herr-
schaftsantritte anhand von Wahl und Krönung nachzugehen.

1439 Vgl. auch das Vorgehen Maximilians I. rund einhundert Jahre später (siehe unten, Kapitel 5.16).
 
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