Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0227

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
212

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

5.3.3 Krönung und Krönungsmahl
Das genaue Datum der Krönung Rudolfs von Habsburg ist in den historiographischen
Quellen nicht eindeutig überliefert/^ mehrere glaubwürdige Quellen nennen jedoch
übereinstimmend Dienstag, den 24. Oktober/^ Diese Angabe wird durch zwei Urkun-
den Rudolfs bestätigt, die am 29. und 30. Oktober ausgestellt sind und den Zusatz die
coronahonis nosüe sexfo beziehungsweise sepümo aufweisen/^
War für die Krönung von Rudolfs Vorgängern Wilhelm und Richard jeweils ein
hoher Festtag - Allerheiligen und Christi Himmelfahrt - gewählt worden, so fand Ru-
dolfs Krönung hingegen an einem gewöhnlichen Dienstag statt. Dies ist insofern unge-
wöhnlich, als ein Tag zuvor der Tag des Heiligen Severin, am folgenden Tag der Tag der
Heiligen Crispinus und Crispinianus und nur vier Tage später der Tag der Apostel Si-
mon und Judas gefeiert wurde. Die Weihe an einem einfachen Wochentag anstatt eines
Sonn-, Heiligen- oder sonstigen Feiertags stellt einen für das spätere, ja sogar für das
gesamte deutsche Mittelalter völlig singulären Vorgang darA' Diese ungewöhnliche
Tageswahl wird wohl auf den unmittelbaren Vollzug der Krönung nach dem Eintreffen
des Königs in Aachen zurückzuführen sein
Es wäre jedoch ebenso denkbar, dass man für die Krönungsmesse erneut auf die
Epiphaniasliturgie zurückgriff, wie es bereits bei der Messe nach dem Einzug des Kö-
nigs in Frankfurt geschehen warA'' Diese Annahme ist für die Entstehung des spätmit-
telalterlichen Krönungsordo von nicht unerheblicher Bedeutung. Im Folgenden wird
daher besonders darauf zu achten sein, ob sich in den Quellen diesbezügliche Anhalts-
punkte finden. Jedoch berichtet keines der überlieferten Zeugnisse in umfassender und
detaillierter Form von Rudolfs Krönung, so dass deren Bild eher aus mehreren einzel-
nen Mosaiksteinchen zusammengesetzt werden mussA"

224 Vgl. die Zusammenstellung bei RI VI,1 Nr. Id, wozu noch Gilberti chronicon pontificum et im-
peratorum Romanorum. Continuatio V, S. 138 zu ergänzen ist (wo der 18. Oktober, der Tag des
Evangelisten Lukas als Krönungstag genannt wird), außerdem die spätere Fassung des Chroni-
con Colmariense (KLEiNSCHMiDT, Die Colmarer Dominikaner-Geschichtsschreibung im 13. und
14. Jahrhundert, S. 454: 31. Oktober) und Thomas Wykes, Annales historiae Anglicanae, S. 236
(13. Oktober).
225 Ellenhardi Chronicon, S. 124; Sächsische Weltchronik. Sächsische Fortsetzung, S. 286; Cronica
S. Petri Erfordensis Moderna, S. 263 sowie Konrad von Mure, wo der 24. Oktober in allen er-
denklichen Datierungsformen genannt wird: Susccp/'ssc SM& /mc dz'a&WMU ngz'da Ucc, / Tcrcz'a cum
/crz'a szf post soicmpuM Tucc, / QMando NorvwdWs /;a&cs Mono ü'üdarc Kaicudas / TMt?MC MoUs UMmcrum,
ne rcprc/zcudas. / fsfa Scpcn'MMw: sctpdfMr hu PMhtpzc prcz'rc / Cn'spz'MMw:, CM/Ms/raUr mctrum
spcrMzf adz'rcx (KLEiNSCHMiDT, Herrscherdarstellung, S. 312, Vers 210-215; vgl. auch S. 305, Vers
77f.).
226 Lacomblet (Hg.), Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Bd. 2, Nr. 373 und 374.
Siehe außerdem die am 24. Oktober ausgestellte Urkunde über den Streit zwischen den Erz-
bischöfen von Mainz und Trier (unten, Anm. 248).
227 Siehe unten, Kapitel 6.7.2, S. 687.
228 Vgl. oben, Anm. 219
229 Siehe oben, Anm. 197.
230 Die Angabe von HiRN, Rudolf von Habsburg, S. 18f., Rudolf sei »während der Messe« gekrönt
worden, beruht auf der nach dem spätmittelalterlichen Krönungsordo gestalteten Schilderung
der Weihe bei Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde, Bd. 1, S. 24-26. Kopp bringt jedoch
keinen Beleg dafür, dass dieser Ordo wirklich 1273 zur Anwendung kam. RössLER, Ein König
für Deutschland, S. 14f. rekurriert für seine Darstellung der Krönung ebenfalls auf einen Krö-
nungsordo, wenn auch in sehr eigenwilliger Weise (Hochamt, Eid, Salbung, Insignienübergabe,
 
Annotationen