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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0218

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Rudolf von Habsburg (1273)

203

auch deren Abwesenheit - in keiner Quelle erwähnt.''^ Bei Richard kann hingegen auf-
grund der urkundlichen Anwesenheit Philipps von Falkenstein in Aachen fünf Tage
nach der Krönung davon ausgegangen werden, dass Richard unter Verwendung der
Reichsinsignien gekrönt wurde. Die Tatsache, dass weder er in seinen Briefen noch
sonstige Quellen darauf Bezug nehmen, zeigt jedoch deutlich, welche geringe Bedeu-
tung ihrer Verwendung bei der Königskrönung beigemessen wurde.
Doch auch die in Aachen erlangte Krönung selbst war lediglich der Ausgangs-
punkt für Richards Herrschaft. Keineswegs bedeutete sie eine sofortige und wider-
standlose Anerkennung derselben im ganzen Reich, sondern sie bildete eher den Auf-
takt für eine in den folgenden Wochen und Monaten erst noch durch militärische Stärke
und Gunsterweise zu erreichende Durchsetzung dieser Ansprüche: In Aachen hatte
Richard das »Zepter des römischen Reichs« empfangen, feierlich und ordnungsgemäß,
aber nun galt es - in seinen eigenen Worten - seine Feinde zu demütigen und besonders
dem Trierer Erzbischof »die Hörner zu brechen«.''^ Zwar war Richard jetzt gewählter
und gekrönter römischer König, aber sein Königtum musste er im Kampf gegen die
Anhänger Alfons' von Kastilien erst noch durchsetzen. Dass dieser nie die Königskrone
in Aachen empfangen hatte, war für Richards Anerkennung sicherlich förderlich, ent-
band ihn jedoch in keinster Weise von der mühevollen Arbeit um die allgemeine Aner-
kennung seiner Herrschaft.

5.3 Die Herrschererhebung Rudolfs von Habsburg (1273)

5.3.1 Die (fast) einmütige Wahl
Nachdem Richard von Cornwall im April des Jahres 1272 in England verstorben war,
sollte es fast eineinhalb Jahre dauern, bis die Fürsten zur Wahl eines neuen Königs
schritten. Richards Parallelkönig Alfons von Kastilien hatte zunächst noch versucht,
sich als alter-neuer König ins Spiel zu bringen, doch sah er 1275 schließlich die geringen
Chancen seines Vorhabens ein und verzichtete auf sein römisch-deutsches König-
tum.^ Im Reich selbst hatte man sich ohnehin um den Kastilier nicht weiter geküm-
mert, sondern war vor allem darauf bedacht gewesen, eine erneute zwiespältige Wahl
zu vermeiden. So kam es unter den potentiellen Königswählern''' erst zur Beilegung

174 Siehe oben, Kapitel 5.1.2; vgl. auch HuYSKENS, Aachener Krone, S. 428f.
175 Richard sammelte nach der Krönung seine Kräfte ad dHmdz'acz'oMcm woshorum rcMhum ... cf pre-
cz'pMe ad cop/nngenda dah ardn'epz'scop;' corMMa Treperensz's (Ex annalibus Burtonensibus, S. 480;
ähnlich Ex Mathei Parisiensis Cronicis Maioribus, S. 373; Ex Arnaldi Cronica Londoniensi,
S. 533).
176 Vgl. hierzu unten, Kapitel 7.2.2 sowie ScHOEN, Alfons X. von Kastilien, S. 88-94 und RoBERG, Die
Abdankung Alfons' X.
177 Die Frage, ob bereits 1273 allein den späteren sieben Kurfürsten (Mainz, Köln, Trier, Böhmen,
Pfalz, Sachsen, Brandenburg) das Wahlrecht zukam, braucht hier nicht diskutiert werden. Die
mehr als umfassende Literatur zu diesem Thema ist bei KAUFHOLD, Deutsches Interregnum und
 
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