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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0430

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Wenzel (1376)

415

Wesenheit des Kaisers zur Erlangung neuer oder der Bestätigung bestehender Rech-
te.^i7
Gleichzeitig empfing der König die Huldigung der Städte Frankfurt und Fried-
berg, während er, der Kaiser und die Kurfürsten sich gegenseitig die Treue gelobten.'^
Aus den Frankfurter Stadtrechnungen wiederum erfährt man nicht nur etwas über die
von der Stadt getroffenen Sicherheitsvorkehrungen/^ sondern auch, dass für die
abendliche Ankunft des Kaisers mit seinem Sohn eine größere Menge Kerzen bereitge-
stellt wurde.'^" Bei ihrem Einzug wurden außerdem die Sturmglocken geläutet, ebenso
a/se Muser /tcnv /con/g Wcn/z/a M/'dcn elfer ^c/tabcn zeard, '^^' was für die Frankfurter offenbar
das Ende der Wahlhandlung markierte. Schließlich geben die Stadtrechnungen Aus-
kunft über die Anwesenheit zweier Damen, die in all den anderen Quellen an keiner
Stelle erwähnt werden, nämlich Königin Johanna und Kaiserin Elisabeth: Beide erhiel-
ten zusammen mit ihren Ehemännern verschiedene Geschenke, wofür als nähere zeit-
liche Bestimmung statt der Wahl wiederum auf die Altarerhebung verwiesen wurde
(a/se man Musern /zerren Kon/g Wen/z/a /?/ zz/dezz a/fer sas/e).^

5.10.3 Verhandlungen mit dem Papst:
Die Bedeutung der Approbation für Wahl und Krönung
Bevor näher auf die Krönung Wenzels eingegangen wird, sind zunächst die Verhand-
lungen mit der Kurie näher zu betrachten. Auch hier hat Wilhelm Klare umfassende,
auch Archivstudien einschließende Arbeit geleistet,'^ so dass im Folgenden das
Hauptaugenmerk auf das Verhältnis von Wahl, Krönung und Approbation gelegt wer-
den kann. Es ist dabei zu fragen, wann die päpstliche Bestätigung der Königswahl
Wenzels erfolgen sollte beziehungsweise erfolgte: Vor der Wahl, zwischen Wahl und
Krönung oder nach der Krönung. Hieran lässt sich auch erkennen, welche Rolle Wahl
und Krönung in diesem Sonderfall der Königswahl zu Lebzeiten des Kaisers für den
Beginn der Königsherrschaft beigemessen wurde.'^'
Als Karl in Verhandlungen über die Wahl seines Sohnes eintrat, scheint dies mit
dem Versprechen geschehen zu sein, vor ihrer Durchführung zusammen mit Wenzel

1317 Vgl. KLARE, Wahl Wenzels, S. 262f. Dem Frankfurter Bürger Siegfried zum Paradies, dem für die
Beziehung zwischen König und Stadt eine wichtige Rolle zukam, wurde für sich und seine Er-
ben das Anrecht auf das Pferd zugesprochen, das der König bei seiner Wahl in Frankfurt ritt
(RTA 1, Nr. 56; vgl. dazu KLARE, Wahl Wenzels, S. 253). Im älteren Modus über die Ankunft und
Altarerhebung des neuen Königs wurde hierüber noch per Los entschieden (siehe oben, Kapi-
tel 5.9.4).
1318 Vgl. KLARE, Wahl Wenzels, S. 254f. und RTA 1, Nr. 49-51.
1319 RTA 1, Nr. 49, S. 86f. Vgl. dazu auch KLARE, Wahl Wenzels, S. 253f.
1320 RTA 1, Nr. 49, S. 86, Z. 12-14; S. 87 Z. 24-27.
1321 Ebd., S. 86, Z. 15-18.
1322 Ebd., S. 86, Z. 37-44; S. 86, Z. 47 bis S. 87 Z. 8; S. 87 Z. 36-38; S. 88, Z. 17-20; S. 89, Z. 1-3. Auch die
Fürsten erhielten Weingeschenke (S. 87 Z. 4-6).
1323 KLARE, Wahl Wenzels, S. 93-225. Vgl. zuvor FEINE, Approbation, S. 84-87 sowie JOHANNES, Gol-
dene Bulle, S. 190-193.
1324 Vgl. hierzu auch unten, Kapitel 7.2.4.
 
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