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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0076

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Ausbildung des >Krönungsrechts<

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Da Heinrich II. ebenfalls kinderlos starb und mehrere Kandidaten als Nachfolger
auftraten, kam es 1024 zu einer vergleichbaren Situation." ' Die Weihe Konrads II. fand
wiederum nicht in Aachen, sondern erneut in Mainz und durch den dortigen Erzbi-
schof Aribo statt,'"' während Pilgrim von Köln unmittelbar nach der Wahl abgereist
war."" Bereits zum zweiten Mal in Folge hatte so der Erzbischof von Mainz allein die
Krönung eines römisch-deutschen Königs vollziehen können,"^ sein Anspruch schien
sich zu verfestigen. Mehr als das päpstliche Privileg von 975 für Erzbischof Willigis, das
für seine beiden Nachfolger Erkanbald und Aribo nicht erneuert worden zu sein
scheint,"^ waren hierfür jedoch die besonderen Umstände der Weihe entscheidend: In
beiden Fällen erfolgten die Wahlen in oder bei Mainz und im Kontext eines unsicheren
Thronwechsels, der jeweils durch den kinderlosen Tod des Vorgängers verursacht wor-
den war und eine schnelle Vornahme der Weihe geboten erscheinen lassen musste.'^'
Diese spezifischen Umstände und nicht eine bereits vorhandene allgemeine Anerken-
nung des Mainzer Krönungsrechts gaben 1002 und 1024 den Ausschlag für die Vorrang-
stellung des Mainzers. Der Anspruch auf die Vornahme der Königsweihe schien damit
weiter gefestigt, doch sollten die folgenden Jahre zeigen, dass jenes Vorrecht unter an-
deren Bedingungen ebenso schnell wieder verloren gehen konnte.

3.3.3 Umschwung: Der Siegeszug des Kölner Erzbischofs in der Zeit Konrads II.
Ein erster Gegenangriff der Kölner Erzbischöfe gegen den zunehmenden Bedeutungs-
gewinn ihrer Mainzer Amtsbrüder ist in der Einrichtung eines Kardinalskollegs in Aa-
chen zur Zeit Ottos III. gesehen worden: Nach den diesbezüglichen Bestimmungen
durften allein die Kardinäle des Marienstifts sowie der Kölner Erzbischof und der Bi-
schof von Lüttich am Hauptaltar der Krönungskirche die Messe feiern. Ernst-Dieter
Hehl hat dies als entscheidende Zurückweisung des Mainzer Anspruchs gewertet. Als
Reaktion hierauf habe Willigis von Mainz den Neubau des Domes begonnen, als »>Krö-

115 Siehe hierzu die oben, Anm. 26 angeführte Literatur.
116 Wipo, Gesta Chuonradi II. imperatoris, c. 3, S. 20-24. Das Kapitel enthält vor allem eine längere
Rede, die Aribo angeblich bei der Krönung hielt (skeptisch dazu RI 111,1 Nr. n und WOLFRAM,
Konrad II., S. 66; als faktisch geschehen hingegen ERKENS, Konrad II., S. 46). Über den Ablauf der
Weihe werden keine detaillierten Angaben gemacht. Der Gesamtakt wird in der Überschrift als
cowsecraü'o regz's, im Text als sacraü'ss/WM Mwcü'o und sacra q/jfz'cM regz'ae Mwcü'owz's bezeichnet.
ScHRAMM, Königskrönungen der deutschen Herrscher, S. 124 urteilte über Wipos Bericht: »Sein
Wortreichtum verhüllt, daß der kaiserliche Kaplan eigentlich gar nichts mehr wußte«, und hielt
nur den Kern der Erzählung, eine vom Mainzer Erzbischof gehaltene Ansprache mit der Bitte
um Gnade für Konrads Feinde und die Tränen des Königs, für »historisch«. Nach DiNZELBACHER,
Warum weint der König?, S. 44f. wären diese Tränen nicht nur »historisch«, sondern auch spon-
tan und authentisch.
117 Wipo, Gesta Chuonradi II. imperatoris, c. 2, S. 19.
118 Und dies obwohl Aribo im vorangehenden Jahr vom Papst das Pallium entzogen worden war
(vgl. STUTZ, Der Erzbischof von Mainz, S. 29/30, Anm. 1, mit daran anknüpfenden weitergehen-
den Überlegungen).
119 MAY, Der Erzbischof von Mainz als Primas, S. 50.
120 So auch Wipo, Gesta Chuonradi II. imperatoris, c. 2, S. 19: Iw z'Ho persz'sMwwf, z'psww: cwwcü's down-
wawüLws w;7n7 daeszYawdo praeposMcrMwf CHwdcwzqwc regah poUwü'a dzgwz'sswwMw: /Hdz'caNwf wf wwda
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