Heinrich VII. (1308/09)
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sollte. Nachdem über geeignete Kandidaten beraten worden war, erfolgte durch den
Erzbischof von Köln die Abfrage der Stimmen, die in der Reihenfolge Trier, Köln,
Mainz, Pfalz, Sachsen und Brandenburg abgegeben wurden. Auf die so geschehene
nomznaho Heinrichs von Luxemburg zum »zu erwählenden römischen König« erfolgte
dessen decho durch den Kürspruch des Pfalzgrafen, der, wie der Erzbischof von Köln
auch, dieses Amt nach dem Willen aller Kurfürsten ausübte. Anschließend gaben alle
Wähler ihre Zustimmung zur erfolgten Wahl und ließen dass Te Deum singen, worauf
der Elekt zur Dominikanerkirche geführt wurde und dort, wohl in Form einer Altar-
setzung, dem Klerus und Volk öffentlich präsentiert wurde. Dabei war es offenbar der
Wille der Kurfürsten, jedem Widerspruch gegen die Wahl vorzubeugen, weshalb sie die
Wahlhandlung notariell festhalten und beglaubigen ließen und an mehreren Stellen für
jegliche Eventualitäten, besonders hinsichtlich der unsicheren sächsischen Kurstimme,
Vorkehrungen trafen.
Nach erfolgter Wahl in Frankfurt verschwanden der neue König und seine Wähler
für mehr als einen Monat von der Bildfläche, um erst mit der Krönung in Aachen
wieder aufzutauchen: Von vergleichsweise wenigen Urkunden im unmittelbaren An-
schluss an die Wahl abgesehen sind keine weiteren Aktivitäten des Herrschers nach-
weisbar, was vor allem auf die im Vergleich zu seinen Vorgängern gesteigerte
Bedeutung, die Heinrich seiner Weihe in Aachen beimaß, zurückzuführen sein dürf-
te 63o Auch die historiographischen Quellen liefern hinsichtlich der Reise zum Krö-
nungsort kein einheitliches Bild, sondern bieten vielmehr verschiedene, nur schwer in
Einklang zu bringende Berichte.
Die Krönung selbst fand ihren Niederschlag hingegen in zahlreichen Quellen, ob-
gleich sie, wie bei früheren Fällen auch, zumeist nur mit wenigen Worten bedacht
wurde. Herrschte hinsichtlich des genauen Wahltermins in den Chroniken vielfach Un-
sicherheit und Unwissen vor, so war für die Weihe mit Epiphanias ein Festtag gewählt
worden, der nur in den seltensten Fällen falsch erinnert wurde. Die Verbindung der
Weihe mit dem Dreikönigstag führte möglicherweise auch zu der in den Quellen auf-
fällig häufig berichteten besonderen Feierlichkeit. Hierzu dürfte außerdem die Beteili-
gung von sechs Kurfürsten und zahlreicher weiterer Fürsten beigetragen haben, ob-
gleich genauere Nachrichten über deren Gefolge fehlen und Heinrich wohl nur wenige
Tage in Aachen verblieb.
Hinsichtlich der Anwendung des spätmittelalterlichen Krönungsordo bieten die
Quellen nur wenige Anhaltspunkte, zumal von den hochrangingen Ritualteilnehmern,
das heißt dem König und den Kurfürsten, keine Zeugnisse überliefert sind. Allerdings
spricht weder die zumindest wahrscheinliche Feier der Messe durch den Bischof von
Lüttich noch die in mehreren Quellen berichtete Vornahme der Krönung und Salbung
auf dem Karlsthron für die Benutzung des Ordo. Zur Frage des Koronators finden sich
neben den zahlreichen Quellen, die allein vom Erzbischof von Köln sprechen, auch
zwei Nennungen des Mainzer Erzbischofs. Man könnte daher vermuten, dass dessen
Beteiligung an der Weihe beziehungsweise am Aufsetzen der Krone diese Nennung als
alleiniger Koronator bedingte, zumal zwei weitere Zeugnisse ein Mitwirken der beiden
geistlichen Kurfürsten von Mainz und Trier nahe legen. Letztlich überzeugen können
635 Vgl. hierzu unten, Kapitel 7.1.
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sollte. Nachdem über geeignete Kandidaten beraten worden war, erfolgte durch den
Erzbischof von Köln die Abfrage der Stimmen, die in der Reihenfolge Trier, Köln,
Mainz, Pfalz, Sachsen und Brandenburg abgegeben wurden. Auf die so geschehene
nomznaho Heinrichs von Luxemburg zum »zu erwählenden römischen König« erfolgte
dessen decho durch den Kürspruch des Pfalzgrafen, der, wie der Erzbischof von Köln
auch, dieses Amt nach dem Willen aller Kurfürsten ausübte. Anschließend gaben alle
Wähler ihre Zustimmung zur erfolgten Wahl und ließen dass Te Deum singen, worauf
der Elekt zur Dominikanerkirche geführt wurde und dort, wohl in Form einer Altar-
setzung, dem Klerus und Volk öffentlich präsentiert wurde. Dabei war es offenbar der
Wille der Kurfürsten, jedem Widerspruch gegen die Wahl vorzubeugen, weshalb sie die
Wahlhandlung notariell festhalten und beglaubigen ließen und an mehreren Stellen für
jegliche Eventualitäten, besonders hinsichtlich der unsicheren sächsischen Kurstimme,
Vorkehrungen trafen.
Nach erfolgter Wahl in Frankfurt verschwanden der neue König und seine Wähler
für mehr als einen Monat von der Bildfläche, um erst mit der Krönung in Aachen
wieder aufzutauchen: Von vergleichsweise wenigen Urkunden im unmittelbaren An-
schluss an die Wahl abgesehen sind keine weiteren Aktivitäten des Herrschers nach-
weisbar, was vor allem auf die im Vergleich zu seinen Vorgängern gesteigerte
Bedeutung, die Heinrich seiner Weihe in Aachen beimaß, zurückzuführen sein dürf-
te 63o Auch die historiographischen Quellen liefern hinsichtlich der Reise zum Krö-
nungsort kein einheitliches Bild, sondern bieten vielmehr verschiedene, nur schwer in
Einklang zu bringende Berichte.
Die Krönung selbst fand ihren Niederschlag hingegen in zahlreichen Quellen, ob-
gleich sie, wie bei früheren Fällen auch, zumeist nur mit wenigen Worten bedacht
wurde. Herrschte hinsichtlich des genauen Wahltermins in den Chroniken vielfach Un-
sicherheit und Unwissen vor, so war für die Weihe mit Epiphanias ein Festtag gewählt
worden, der nur in den seltensten Fällen falsch erinnert wurde. Die Verbindung der
Weihe mit dem Dreikönigstag führte möglicherweise auch zu der in den Quellen auf-
fällig häufig berichteten besonderen Feierlichkeit. Hierzu dürfte außerdem die Beteili-
gung von sechs Kurfürsten und zahlreicher weiterer Fürsten beigetragen haben, ob-
gleich genauere Nachrichten über deren Gefolge fehlen und Heinrich wohl nur wenige
Tage in Aachen verblieb.
Hinsichtlich der Anwendung des spätmittelalterlichen Krönungsordo bieten die
Quellen nur wenige Anhaltspunkte, zumal von den hochrangingen Ritualteilnehmern,
das heißt dem König und den Kurfürsten, keine Zeugnisse überliefert sind. Allerdings
spricht weder die zumindest wahrscheinliche Feier der Messe durch den Bischof von
Lüttich noch die in mehreren Quellen berichtete Vornahme der Krönung und Salbung
auf dem Karlsthron für die Benutzung des Ordo. Zur Frage des Koronators finden sich
neben den zahlreichen Quellen, die allein vom Erzbischof von Köln sprechen, auch
zwei Nennungen des Mainzer Erzbischofs. Man könnte daher vermuten, dass dessen
Beteiligung an der Weihe beziehungsweise am Aufsetzen der Krone diese Nennung als
alleiniger Koronator bedingte, zumal zwei weitere Zeugnisse ein Mitwirken der beiden
geistlichen Kurfürsten von Mainz und Trier nahe legen. Letztlich überzeugen können
635 Vgl. hierzu unten, Kapitel 7.1.