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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0124

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Mainzer Ordo und Krönungseid (11. Jahrhundert)

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Die genauen Beziehungen zwischen den einzelnen, den Eid enthaltenen Hand-
schriften untereinander sowie ihr Verhältnis zu den verschiedenen älteren Fassungen
des Mainzer Ordo werden in Zug der Edition der Krönungsordines näher zu bestim-
men sein/'' Ob sich die überlieferten Handschriften auf eine gemeinsame Vorlage zu-
rückführen lassen, darf allerdings bereits hier bezweifel werden: Die beiden Hand-
schriften London, British Library, Ms. Add. 17004 und Köln, Dombibliothek, Cod. 139
zeigen beispielsweise einerseits unter anderem bei der Salbung enge Übereinstimmun-
gen mit den Handschriften R und T der Edition von Elze/Vogel, die selbst wiederum
eine Erweiterung des ursprünglichen Textes darstellen. Andererseits stimmt hinsicht-
lich der Zusätze zur Litanei oder der Fragen an den König nur die Kölner Handschrift
mit der erweiterten Fassung des Mainzer Ordo (R/T) überein, während sie gleichzeitig
an anderen Stellen eine veränderte Anordnung aufweist, die eher an den »Frühdeut-
schen Ordo« angelehnt ist.
Da die Londoner Handschrift, die das älteste Zeugnis für den Eid darstellt, Eich-
mann noch unbekannt war, vermutete dieser, der Krönungseid habe zum ersten Mal
bei Lothar III. (1125) oder »spätestens« bei Konrad III. (1138) Eingang in das Krönungs-
ritual gefunden.^' Die Datierung auf wahrscheinlich 1036-1056 oder auch 1065-1075 be-
ziehungsweise 1089-1099^ verschiebt den Zeitraum des erstmaligen Auftretens um
dreißig bis mehr als einhundert Jahre nach vorne, womit selbstverständlich noch nichts
über die tatsächliche Vornahme des Eides bei einer Krönung gesagt ist. Musste bisher
Friedrich I. (1152) als erster nachweisbarer Fall gelten, so wird nun zu überlegen sein, ob
man nicht in dem Heinrich IV. vorgeworfenen Bruch des den ersten Beleg für
die Leistung des Eides vermuten muss, was die frühere Datierung der Londoner Hand-
schrift nach Köln noch wahrscheinlicher werden ließe.
Dass mit der Verwendung des Eides keineswegs eine Übernahme in alle seitdem
entstandenen Handschriften des Mainzer Ordo verbunden war/3 zeigt eine weitere
heute in London aufbewahrte Handschrift (British Library, Ms. Add. 6335). Sie entstand
um 1200 im Aachener Marienstift und enthält neben der Abschrift zweier Urkunden

ausübte: Drei Handschriften des 13. Jahrhunderts (Jackson [Hg.], Ordines coronationis Franciae,
Bd. 1, Nr. XIX sowie zu ergänzen Durham, University Library, MS Cosin V.iii.13), die ebenfalls
den Krönungseid enthalten, haben im Gebet »Prospz'ce cwmz'pofeMS dcHS« die Form »Sz'h?Me suis z'w-
z'wn'cz's saf fern'Mz's« statt »sah's«, die von den bekannten älteren Handschriften allein die Londo-
ner aufweist (f. 142v).
79 Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang besonders auf die Handschrift Bamberg, Staatsbi-
bliothek, Msc. Lit. 52, die durch eine überaus großzügige Nutzung des Pergaments auffällt (nur
13 Zeilen bei einer Größe von 310 x 200 mm; ANDRiEu, Les Ordines Romani du haut moyen äge,
Bd. 1, S. 39), so dass die Ordines für die Krönung des Königs, der Königin und der Feier der
Messe insgesamt 91 Seiten umfassen. Möglicherweise wurde diese Gestaltung gerade im Hin-
blick auf die Verwendbarkeit der Handschrift in der Praxis gewählt.
80 EicHMANN, Die »formula professionis« Friedrichs I., S. 140.
81 Die Zeiträume ergeben sich aus den Amtszeiten des in der Handschrift erwähnten Bischofs
bzw. Erzbischofs (siehe oben, Anm. 78).
82 Siehe WAiTz, Formeln der Deutschen Königs- und Römischen Kaiser-Krönung, S. 30, Anm. 2
mit mehreren Belegstellen. Heinrich V. musste hingegen bei seiner Wahl seinem Vater einen Si-
cherheitseid leisten, den er bei seiner Erhebung zum Mitkönig in Aachen erneut auf das Reichs-
kreuz und die Heilige Lanze schwor (vgl. KoLMER, Promissorische Eide, S. 155).
83 Vgl. allgemein auch SCHRAMM, Krönungen in Deutschland, S. 231 über die von ihm angenom-
mene Stammfassung, deren Überarbeitung und die spätere Ergänzung um den Eid: »Von nun
an läuft diese Fassung als dritte neben der Überlieferung der beiden anderen nebenher.«
 
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