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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0139

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124

Krönungsordines

die Vorgaben des Ordo in den konkreten Krönungen umgesetzt wurden, soll dabei ge-
sondert untersucht werden.'^ Zum Konnex zwischen Norm und Praxis sei im Zusam-
menhang mit der handschriftlichen Überlieferung des Ordo aber bereits hier auf die
Krönung Friedrichs III. im Jahre 1442 verwiesen. Von ihr ist eine Handschrift erhalten,
die auf den kurkölnischen Rat Tilmann Joel von Linz zurückgeht, der dem Kölner Erz-
bischof bei der Krönung assistierte.^ Hierfür nahm er gewisse Ergänzungen und Kor-
rekturen vor, die verschiedene Mängel der Textfassung der Pontifikalien beseitigten,
und fügte darüber hinaus dem vom König zu leistenden Eid und den Fragen an die
Fürsten neben der lateinischen Formulierung eine volkssprachliche Variante hinzu.
Auf einen noch weiter zurückreichenden direkten Beleg für die Verwendung des
Ordo verweisen ferner die Handschriften Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 219 und
Padua, Biblioteca Antoniana XXIII, Nr. 694, in denen dem Ordo wie in einer Abschrift
der Handschrift Tilmans (Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz,
I. HA Rep I. A 2, f. lr-34v) ein Bericht über den Einzug Sigismunds in Aachen 1414 vor-
angestellt ist.'^ Da in diesem für die Durchführung der Krönung explizit auf den ange-
fügten Text verwiesen wird,'^' kann kein Zweifel bestehen, dass es sich bei den ins 16.
und 17. Jahrhundert zu datierenden Handschriften^ um Abschriften des bei der Krö-
nung Sigismunds zugrunde gelegten Ordo handelt.
In manchen Fällen lässt sich durch nachträgliche Anmerkungen außerdem eine
Verwendung bei einer späteren Krönung nachweisen. So findet sich in einer der Hand-
schriften, die wohl zur Krönung Ferdinands 1.1531 angefertigt wurden, bei den an den
König zu richtenden Fragen ein kurzer Vermerk, dass Ferdinand des Lateinischen kun-
dig sei.^s In einem anderen Zeremonienbuch wurden im Umfeld des Eides sogar um-
fangreiche Randbemerkungen vorgenommen. Aufgrund späterer Rasuren sind diese
zwar kaum noch lesbar, doch lässt sich neben dem Bezug auf die Frankfurter Bartholo-
mäuskirche erahnen, dass sie die Eidesleistung in deutscher Sprache betrafen A'
Eine weitere in diesem Zusammenhang zu erwähnende Handschrift ist die bisher
unbekannte Überlieferung eines Teils des Ordo im Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf
(Kurköln VIII, Nr. 515). Die im Vorfeld der Kaiserkrönung Karls VII. angefertigte Ab-
schrift^ stellt einen auf die Weihe der Königin beschränkten Auszug dar, und zwar
nach eigener Angabe aus einem alten Buch, das im Archiv der Aachener Marienkirche

163 Siehe zusammenfassend unten, Kapitel 6.7.2.
164 Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep 941A 2, f. 36r-48v = RTA16,
Nr. 102.
165 Im Anschluss finden sich außerdem Bestimmungen über die Rechte der Marienkirche, die an
einen älteren Modus angelehnt sind, der wohl auf die nachträgliche Thronbesteigung Karls IV.
zu beziehen ist (vgl. dazu unten, Kapitel 5.9.5). Über diesen hinausgehend werden der Wortlaut
des Eides, den der König dem Kapitel leisten muss, und eine Urkunde von 1222, die die Wein-
spenden des Königs betrifft, ausgeführt.
166 RTA 7 Nr. 168, S. 246, Z. 33f.: R procossz'f zu corozzzozzz'z's cozzsocrafz'ozzz's rogz's R rogz'zzo z'dozz: dozzzz'zzzzs ar-
Rzz'opz'scopzzsJzzxYa procossuz?: z'zzfra scrz'püzz?:.
167 Vgl. GoLDiNGER, Zeremoniell der deutschen Königskrönungen, S. 96.
168 Siehe unten, Anm. 311.
169 Darmstadt, Hessische Landes- und Hochschulbibliothek, Nr. 887 f- 16v-17r.
170 Düsseldorf, Hauptstaatsarchiv, Kurköln VIII, Nr. 515, f. 4r: Ra oxfraxz ox supra/afo azzfz'^zzz'ssz'zzzo Rz-
üzaiz R pro iz'Roraiz cozzcordazRz'a szzlzscrz'psz Trazzco/'zzrfz' ad Moozzuz?: /zac 3"° TRzrzzarz'z 1742, mit der Un-
terschrift: Bo/zzzozz CaosaroaoBaszlz'cao A^uz'sgrazzozzsz's SocrRarz'us.
 
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