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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0254

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Albrecht von Habsburg (1298)

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und Burgen verpfänden, wofür er auch gleich den entsprechenden Text der zu erstellen-
den Urkunde ausformulierte.^ Wenzel von Böhmen übertrug im Gegenzug wenige
Tage später dem Mainzer Erzbischof Gerhard sein Stimmrecht, um Albrecht zu er-
wählen.^
Albrecht zog daraufhin selbst mit Heeresmacht nach Schwaben, wurde aber von
König Adolf und seinen Truppen gezwungen, seinen Vormarsch in die habsburgischen
Stammlande umzulenken Von Mainz aus richtete Erzbischof Gerhard nun am 1. Mai
ein Schreiben an den König, in dem er ihn darüber in Kenntnis setzte, dass er, wie es
ihm als Erzkanzler für Deutschland ah anlhjMO zustehe, die Kurfürsten zu einer gemein-
samen Beratung über die Wiederherstellung des Friedens und zum Segen des ganzen
Reichs nach Mainz berufen habe, und den König dringend bat, ebenfalls daran teilzu-
nehmen A'' Adolf blieb jedoch bei seinem Heer im Eisass beziehungsweise im Rheinge-
biet, wo er Albrechts Verbündete belagerte und dessen Vormarsch nach Mainz begeg-
nen und aufhalten wollte
Nachdem die Versammlung der Kurfürsten in Mainz »wegen der Halsstarrigkeit
des Königs« (coüfMPMeza regzs) und dem Fehlen der Fürsten um eine Woche verschoben
worden war, erfolgte schließlich am 23. Juni, der Vigil Johannes' des Täufers, die Abset-
zung Adolfs, genau einen Tag vor dem sechsten Jahrestag seiner Krönung. Die Verkün-
digung durch den Mainzer Erzbischof führt mehrere Anklagepunkte an, welche von
den anwesenden oder durch Stimmenübertragung vertretenen Kurfürsten nach einge-
hender Untersuchung als bewiesen angesehen wurden.^ Dass es jedoch nicht bei der

364 MGH Const. 4, Nr. 1, vom 12. Februar. Die vorformulierte Urkunde betont gleich zu Beginn die
Notwendigkeit der Rückgewinnung verlorenen Reichsgutes, nachdem sich Albrecht einleitend
als »kürzlich durch göttliche Vorsehung zum Gipfel der königlichen Würde berufen« bezeich-
net (Ad apz'cem regah's dignzYahs proU&MCM naper dUzha pocaü'...; ebd., S. 2). Zum Verhältnis von
Urkunde und Insert siehe HAIDER, Schriftliche Wahlversprechen, S. 156-158.
365 MGH Const. 4, Nr. 2. Zu diesen Verhandlungen in Wien, wo neben dem König von Böhmen
auch die Markgrafen von Brandenburg und Herzog Albrecht von Sachsen zugegen waren, siehe
HESSEL, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Albrecht I., S. 50.
366 RI VI,2 Nr. 956 und 961. Vgl. die folgenden Nr. 963-967 zu den weiteren Bewegungen der beiden
Heere.
367 MGH Const. 3, Nr. 588. Als Termin setzte er den 15. Juni fest, oder, falls dies ein Feiertag sein
sollte, den nächsten darauf folgenden Nichtfeiertag. Ein früheres Schreiben des Mainzer Erz-
bischofs, das den König, die Kurfürsten und Albrecht von Habsburg auf den 1. Mai nach Frank-
furt geladen hatte, war ohne Folgen geblieben (vgl. HESSEL, Jahrbücher des Deutschen Reichs
unter König Albrecht I., S. 49f. und 55). SCHUBERT, Absetzung König Adolfs von Nassau, S. 285
deutet dieses Vorgehen des Erzbischofs als Versuch, den König ohne Kampf zum Einlenken auf
kurfürstliche Interessen zu bewegen.
368 Vgl. RI VI,2 Nr. 972f., 975-983 und 985-986 sowie HESSEL, Jahrbücher des Deutschen Reichs
unter König Albrecht I., S. 54f. für die Bewegungen Adolfs und Albrechts. Dass der König vor
allem den Herzog von Österreich und nicht die Kurfürsten als seinen Hauptgegner betrachtete,
betont SCHUBERT, Absetzung König Adolfs von Nassau, S. 290; anders dagegen MoEGLiN, Chute
et mort d'Adolf de Nassau, S. 154, Nachtrag.
369 MGH Const. 3, Nr. 589. Die versammelten Kurfürsten waren Albrecht von Sachsen (auch im
Namen Ludwigs, Herzog von (Ober-)Bayern, als Pfalzgraf bei Rhein, da sein Bruder Rudolf zu
Adolf hielt), Otto mit dem Pfeil, Heinrich und Hermann als Markgrafen von Brandenburg und
der Mainzer Erzbischof, der auch für den Kölner Erzbischof und den böhmischen König han-
delte. Ferner werden auch die Anwesenheit von ah;' pUres regn;' AiewMMz'e pn'ncz'pes, com/'h's U
haroacs (ebd., S. 551) erwähnt. Bereits DoMEiER, Zur Absetzung Adolfs von Nassau, S. 20-22
bemerkte, dass das päpstliche Verfahren gegen Friedrich II. das Vorbild für manche Formulie-
rungen der Absetzungsurkunde Adolfs darstellte. MoEGLiN, Chute et mort dAdolf de Nassau,
 
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