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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0391

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376

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

öffentlich sanktionier]!]«^^ und »alle rechtlichen Einwände gegen sein Königtum auf-
gehoben«.^^ Im Licht der oben behandelten Quellen gilt es stattdessen zu konstatieren,
dass Karl IV. seine zweite Krönung in Aachen keineswegs aktiv propagierte oder auch
nur irgendwie darauf Bezug nahm. Genauso wie eine förmliche zweite Wahl seine Er-
hebung zu Rhens entwertet hätte - und daher unterblieb konnte ihm nicht daran ge-
legen sein, durch eine erneute Königsweihe, zumal ja gerade durch den nicht üblichen
Koronator, seine Bonner Krönung in Frage zu stellen. In einer Urkunde vom 11. Juli
1349, dem Jahrestag seiner Königswahl in Rhens, hatte er zuvor in der Arenga vielmehr
auf seine Berufung auf den Königsthron durch das Wunder der göttlichen Milde hinge-
wiesen, was zweifellos als programmatischer Ausspruch zu werten ist.'"^ Diese Wahl
sollte stets die Grundlage der Zählung seiner Regierungsjahre bleiben, auch wenn diese
selbst erst nach der Bonner Krönung einsetzte.""' Bereits ein Zeitgenosse bemerkte da-
her zur Krönung von 1349, wenn auch nicht ganz korrekt: Rex atdem non ah hac corona-
czone, sei a prnna annos regnz scnhzf, nf
Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass Karl nach der Durchsetzung und allgemeinen
Anerkennung seiner Herrschaft bestrebt war, die beiden Traditionsorte Frankfurt und
Aachen aufzusuchen. Hierin wird eine wenn auch diffuse Vorstellung sichtbar, die
Mängel seiner Königserhebung zu beheben, ohne damit die ursprünglichen Akte in
Frage zu stellen. So lieh sich Karl in Frankfurt auf den Altar erheben, nahm in Aachen
den Karlsthron in Besitz und bekam dort von seinem Großonkel Balduin auch die
Königskrone aufgesetzt, die er zuvor bereits zu anderen feierlichen Anlässen wie in
Straßburg getragen hatte. In Aachen erfolgte zwar keine vollständige Wiederholung der
Königsweihe, doch wurde durch die mit einer Krönung verbundene Thronsetzung die
symbolische Inbesitznahme des Reichs und die Befolgung der Tradition erreicht.
Gleichzeitig wurde der Forderung der Stadt, traditioneller Krönungsort zu sein. Ge-
nüge getan. Die von Karl mit den Verhandlungen beauftragten Gesandten hatten offen-
bar einen Kompromiss erzielen können, der beiden Seiten, Herrscher und Stadt, Vor-
teile brachte und als Anerkennung und Gewährleistung ihrer Ansprüche und
Vorstellungen interpretiert werden konnte. Dem Herkommen gemäß geschah daher die
Bestätigung der städtischen Privilegien »am Tage der Feierlichkeit unserer Krönung«,
doch kam es darüber hinaus zu keinen weiteren Bekanntmachungen der Geschehnisse

1113 VoLK, Von Grenzen ungestört, S. 264.
1114 SEiBT, Karl IV., S. 164. Vgl. auch SpEvÄCEK, Karl IV., S. 92: »Sinn der zweiten Krönung war keines-
wegs die Annulierung der Gültigkeit der ersten Krönung in Bonn, sondern ihre Ergänzung und
die Betonung der vollen Eintracht und der Zustimmung aller entscheidenden Faktoren im
Reich mit der unbestrittenen Legitimität der Stellung Karls als römischen König. Die Krönung
in Aachen manifestierte auch das Bekenntnis zur staatsbildenden und sakralen Tradition des
Reiches Karls des Großen.« Trotz der etwas differenzierteren Bewertung bleibt die Frage nach
Reichweite und Bekanntmachung der Krönung hier ebenfalls außen vor. Vgl. so auch KRAus,
Aachen und Kaiser Friedrich III., S. 212: »... und es war ein großer Prestigegewinn, daß sich Karl
in Aachen, am rechten Ort, noch einmal krönen ließ.«
1115 Siehe das Urkundenbuch bei PELZEL, Kaiser Karl der Vierte, Bd. 1, Nr. 58, S. 68: Rex pacificHS, t?Mz'
& immense sne pz'efah's mauere dz'rigd an/üersa Mer cetera sae dz'm'Mah's miracHia nos tyMamm's z'n-
SMjyz'cz'eMhhMS men'h's de consHefo iargdah's mauere ad Regal soh'am mz'serz'cordder erwcaM.
1116 Siehe unten, Kapitel 7.1.1.
1117 Heinrich Taube von Selbach, Chronik, S. 98.
 
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