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Volkszeitung: Tageszeitung für die werktätige Bevölkerung des ganzen badischen Unterlandes (Bezirke Heidelberg bis Wertheim) (4) — 1922 (Mai bis August)

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Nr. 171 - Nr. 180 (26. Juli - 5. August)
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Tageszeitung für die werktätige Bevölkerung der Amtsbezirke Heidelberg, Wiesloch, Sinsheim, Eppingen, Eberbach, Mosbach, Buchen,


Adelsheim, Bo«berg, Tsuberbifchofsheim und Wertheim.

Bezugspreis: Monatlich einschl. Trägerlohn 32.— Mk., Anzeigenpreise:
Tie einspaltige Petitzeile (36 mm breit) 3.— Mk., Reklame-Anzeigen
(68 mm breit) 8.— Mk. Bei Wiederholungen Nachlaß nach Tarif.
(Seheimmrttelanzeigen werden nicht ausgenommen.
Vsschäftsstnnden: 8—V,6 Uhr. Sprechstunden derRsdaktion: 11—12 Uhr.
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Heidelberg, Mittwoch, 26. Juli 1922
Nr. 171 * 4. Jahrgang

Nerantwortl.: Für innere u. äußere Politik, Volkswirtschaft u. Feuilleton
Dr.E. Kraus; für Kommunales, soziale Rundschau und Lokales;
O.Gsibel; für die Anzeigen: A. Friedmann, sämtl. in Heidelberg
Druck u. Verlag derNnterbaoischsn Verlagsanstalt G. m. b. H., Heidslbs rg
Geschäftsstelle: Schröösrstrcche 39.
Fernsprecher: Anzeige!,-Annahme 2373, Redaktion 2313.

Bayerns Hochverrat am Reich.
Ministerpräsident Lerchenfeld „begründet" Bayerns Verfassungrbruch. — Die reaktionäre
Mehrheit der Landtags billigt seine reichsfeinvliche Politik. — Ernste Beratungen in Berlin.

* Heidelberg, 26. Juli.
Nichts vergiftet einen politischen Streit gefährlicher als die
Unehrlichkeit. Das Verhalten »der Bayrischen Volks-
Partei und der von ihr gänzlich abhängigen bayeri-
schen Rnmpsregierung ist aber durch und durch unehrlich.
Wenn Bayern mit der Reichsgefetzgevung zum Schlitze der Re-
publik unzufrieden ist, so kann es zweierlei tun.
Entweder es kann erklären, daß es zwar Vie Gesetze für schlecht
halte, auf ihre baldige Abschaffung dringen werde, aber trotzdem
selbstverständlich für ihre loyale Durchführung auch in Bayern, so-
lange sie bestünden, sorgen werde.
Oder Bayern konnte erklären, diese Gesetze seien ihm so uner-
träglich, das? ihm der Austritt aus dem Reich lieber sei als ihre
Anwendung auch in Bayern.
Das erste wäre ein rechtmäßiges, das zweite ein
rechtswidriges Verfahren, alber das eine wie das andere
wäre doch ehrlich gewesen. Bayern versucht aber, sich mit
Schwindölmanövern zwischen Rechtsmätzigkeit und Rechtswidrig-
keit, zwischen tatsächlichem Abfall vom Reichsrecht und deklama-
torisch betonter Reichstreue hindurchzufchwindeln. Das ist es, was
die ganze Situation zwischen ihm und dem Reich vergiftet.
Da das bayerische Verhalten eine Spekulation auf die Rechts-
nnlrnntnis ist, ist es notwendig, bis zu den sÄbswsrständiichsten
Grundsätzen der Reichsverfassung zurückzugehen. Die Reichsver-
sassung der Republik beruht ebenso wie jene des Kaisertums auf
dem Grundsatz, daß Reichsrecht Landesrecht vricht. Etwas arideres
ist auch ga r nicht mö glich, wen» zwischen den einzelnen Bun-
desstaaten eine staatliche Gemeinschaft höherer Ordnung, die man
Deutsches Reich nennt, bestehen soll. Könnte jedes Land Gesetze,
die vom Reich gegeben sind, anfheben, so gäbe cs eben kein Reich
mehr. Wenn die bayerische Regierung den Gesetzen zum Schutze
der Republik die Anerkennung verweigert, so ist das tatsächlich eine
schroffe Berneinung des Reichsgedankens, die durch pathetische Vcr
sicherungen der Reichstreue «sicht beschönigt werden kann.
Das Verhallen der bayerischen Regierung ist unehrlich «sicht
nur dein Reich, sondern auch Bayern gegenüber. Die Regierung
will bei jenen, die aus die Wahrung der bayerischen Selbstäudigk-
keit besonders ängstlich besorgt sind, den Anschein erwecken, als
trete sie für eine solche Selbständigkeit Bayerns ein. Dabei Weitz
sie selber ganz genau, daß der von ihr eingenommene Standpunkt
ganz unhaltbar ist. Ihre Pflicht wäre es, dem bayerischen
Volk den Star zu stechen und ihm zu sagen, daß cs sich zwischen
der Anerkennung der Reichsgesetze und dem Abfall vom Reich zu
emscheiden hat. In Wirklichkeit trägt die bayerische Regierung
durch ihr zweideutiges Verhalten wahrscheinlich ganz gegen ihre
eigene Absicht, die dem Föderalismus zuneigenden Teile der baye-
rische» Bevölkerung geradezu rnit verbundenen Augen in die Ab-
fattbcwegung hinein.
Es gibt in Bayern zweifellos Leute, die die Dinge viel klarer
sehen als die bayerische Regierung es tut. Es gibt in Bayern
Leute, die den Abfall vom Reich wollen, die aber sehr zufrieden,
sind, wenn das bayerische Volk dm Abgrund noch nicht merkt, dem
es entgögengesührt wird. Diese Leute wollen den „Ordnungs-
staat" Bayern, wie er unter Kahr und Poehner bestand
und unter Lerchenfeld noch wicht verschwunden ist, jenen Ovd-
Nimgsstaat. nämlich, in dem sich die mörderischen Verschwörungen
gegen die Republik in aller Ordnung und Sicherheit weiter ent-
wiüeln können. Sie wollen den Abfall, den bayerischen Sezessions-
krieg, weil sie darin eine Gelegenheit sehen, das ganze deutsche
Reich in Brand zu stecken. Statt gegen diese Leute den offenen
Karnpf aufzunehmen, unterliegt die bayerische Regierung bewußt
oder unbewußt ihren Einflüssen.
In Berlin besteht keineswegs die Absicht, die Krise mit
Bayern mutwillig aus die Spitze zu treiben. Das Reich ist Bayern
gegenüber in der Lage des geduldigen Ehemanns, dem
seine Frau unter Beteuerungen ihrer ehelichen Treue und Liebe
die Ehe zur Hölle macht. An Geduld hat es nie gefehlt und fehlt
es auch jetzt nicht. Go wenig dies an sich getadelt werden mag, so
ist doch selbstverständlich, datz vom Reich unter den gegenwärtigen
schwierigen Umständen die vollkommenste Klarheit und
Festigkeit unbedingt zu fordern ist. Die Gesetze zum Schutze
der Republik sind vom Reichstag mit gewaltigen Mehrheiten an-
genommen worden. Alle Länder habe,« sich mit ihnen einverstan-
den erklärt, nur Bayern nicht. Der Gedanke, datz Bayern durch
Münchener Regierungsverordnungen Reichsgesetze ausschalte«
könnte, ist verfassungsrechtlich Nonsens. Die Reichsregierung
hat die Pflicht, die Reichsversassung zu schützen. Würde sie diese
Pflicht vernachlässigen, so würde sie das schlechteste Beispiel gebe»
l uv die Schuld an der Auflösung des Reichstages auf sich laden.
Daher kann cS nur über den Zeitpunkt des Handelns und die Wahl
der Mittel Meinungsverschiedenheiten geben; über das Ziel, von
ntten Gliedern des Reichs die Achtung der Reichsgesetze zu verlan-
ge«« u»d nötigenfalls zu erzwingen, gibt es gar keine Diskussion.

Vertrauensvotum des bayrischen Landtags
für die Politik Lerchenfeld.
Gegen Demokraten und Sozialdemokraten.
München, den 25. Juli.
In der heutigen Nachmittagssitzung des bayerischen
Landtags gab
Ministerpräsident Graf Lerchrnfeld
außerhalb der Tagesordnung eine Erklärung der bayerischen
Staatsregierung über ihre Notverordnung betreffend den Schutz
der Republik ab, wobei er u. a. ausfiihrter
Die bayerische Regierung habe alle verfassungsmäßigen Mittel
erschöpft, um die von der Reichsregierung vorgelegten Gesetzent-
würfe ihres Charakters zu entkleiden und sie zu brauchbare««
Werkzeugen im Kampfe für die verfassungsmäßige Staatsform des
Reiches zu machen. Die bayerische Staatsregierung sehe in denk
Gesetzentwurf zum Staatsgerichtshof nach wie vor ein durch nichts
begründetes Mißtrauen gegen die bayerischen ordentlichen Gerichte
und einen Eingriff in die Justizhoheit der Länder, ja die Gefahr
einer Aushöhlung der Unabhängigkeit der Richter und eine Politi-
sierung der Rechtsprechung. Bezüglich des R e i ch s k r i m«n a l -
Polizeigesetzes erklärte der Ministerpräsident, datz wegen der
Bedenken, dis damals die Länderregierungen geltend «nachten, der
Gesetzentwurf liegen blieb. Die bayerische Regierung sei der Aus-
fassung, datz mir diesem Gesetz
die Axt an die Polizeihoheit der Länder gelegt
werde. Hinsichtlich des Leoprechtingprozesses erklärte der Minister-
präsident: Wenn Leute, die das besondere Vertraue» matzgebender
Persönlichkeiten genießen und monatelang ihre Informationen über
Bayern von einem Manne beziehen, der in französischem Solde
steht, es sich zur Aufgabe gemacht Haven, zwischen Bayern und dem
Reiche Mißtrauen zu säen, so kann es «richt ausbleiben, datz auch
an den entscheidenden Stellen schließlich eine Stimmung entsteht,
Wie wir sie leider zu beklagen haben. Die bayerische Regierung
beklagtim Interesse des Reiches «licht weniger als im eige rr e n
Landesinteresse die Gestaltung der Gesetze, wie sie schließ-
lich geworden ist. Sie erblickt in dem gegen ihren Einspruch erfolg-
ten Eingriff in die Justiz- und Polizeihoheit der Länder
eine Vergewaltigung Bayerns,
die rnit dem Sinne und der Stmktur der Reichsversassung im
Widerspruch steht.
Gegen diese Vergewaltigung protestiert die bayerische Regie-
rung auf das Entschiedenste.
Sie betrachtet den Kamps gegen die Gesetze mit deren
Annahme durch den Reichstag nicht für erledigt,
sie hält dieser« Karnpf vielmehr sür einen solchen um die Lebens-
interessen des eigenen Staates, der durch Majoritätsbeschlüsse des
Reichstags nicht entschieden werden kann. Diese Auffassung ist im
bayerischen Volke fest begründet.
Mit dem Augenblick der Annahme der Gesetze durch die gesetz-
gebender« Körperschaften des Reichstags war die bayerische Regie-
rung als Hüterin verfassungsmäßiger Zustände vor die Ausgabe
gestellt, der« Vollzug so zu leiten, datz irgendwelche Rückschläge
gegen Ruhe und Ordnung im Lande vermieden würden.
In der Frage der Justizhoheit könne sich die bayerische Regie-
rung aus Rücksichten der Staatsnotwendigkeit der» Mehrheitswillen
nicht beugen. Hier befinde sie sich in einem Notstand und habe
deshalb die vorliegende Verordnung erlassen, ohne von dem Boden
der Verfassung abzugehen. Die bayerische Regierung werde dafür
sorgen, datz der verfassungsmässige Schutz energisch und loyal aus-
geführt werde.
Der Milüsterpräsident schloß: Die bayerische Regierung hat
einen Weg beschritten, den zu gehen sie nur in der Lage ist, wenn
sie die Mehrheit der bayerischen Volksvertretung
hinter sich hat. Ich darf das hohe Hans um eine Entscheidung
bitten, ob es gewillt ist, die Regierung zu unterstützen.
Nach dem Ministerpräsidenten ließen die Fraktionen durch ihre
Vorsitzenden kurze Erklärungen abgeben, wobei der Vertreter der
Unabhängigen, Abg. Niekisch, der Regierung zweimal unver-
hüllten Versafsungsvruch und Reichshochverrat vorwarf, wofür er
vom Präsidenten zur Ordnung gerufen wurde. Der Vor-
wurf des Reichshochverrats verursachte auf den Bänken der Rechten
starken Lärm. Abg. Held (B.V.) billigte das Vorgehen der
bayerischen Regierung zur Erhaltung des letzten Rechtes seiner
Eigenstaatlichkeit und seiner Hoheitsrechte und stellte die Treue
Bayerns zum Reich außer Frage. Die Bayerische Volkspartei habe
mit einer Aenderung der verfassungsmäßigen Zustände nichts zu
tun und unterstütze auch keine monarchistischen Bestrebungen. Abg.
Hilpert (B. Mittelp.) sagte der bayerischen Regierung die Unter-
stützung seiner Partei zur Wahrung der bayerischen Polizei- und
Justizhoheit zu, desgleichen Abg. Städele für den Bayerischen
Bauernbund.
Das Vertrauensvotum wurde mit den Stimmen der
Bayerischen Volkspartei, der Bayerischen Mittelpartet und des
Bayerischen Bauernbundes und der Deutschen Volkspartei gegen
die Sozialdemokraten und die Demokraten bei
zwei Stiin ment Haltungen angenommen. Die Sei

den Abgeordneten, die sich der Stimme enthielten, waren die Abg.
Burger und Gsllwitzer von der Deutschen Volkspartei (von
der Pfälzer Gruppe),
Sozialistische Arbeitsgemeinschaft in Bayern,
Eine gemeinsame Sitzung.
Die Fraktion der Unabhängigen Sozialdemokratie im baye-
rischen Landtag hat die Bildung der sozialistischen Arbeitsgemein-
schaft im Reich als einen Akt politischer Notwendigkeit gebilligt,
gleiche Schritte in den Ländern gefordert und an die mehrheits-
sozialistische Fraktion folgendes Schreiben gerichtet: „Die Entwick-
lung der politischen Verhältnisse in Deutschland hat zwangs-
läufig zu einer Annäherung der beiden sozialistischen
Parteien im Reichstag geführt. Die sozialistischen Fraktionen des
Reichstags haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zu-
sammengeschlossen. Sie taten es in der richttgen Erkennt-
n i s, datz «mr durch die Ueberwindung der Kräfte verschwendenden
Zersplitterung innerhalb der Arbeiterklasse ihr das politische Ge-
wicht gegeben wird, das sie aus Grund ihrer Zahl und Bedeutung
beanspruchen kann und um der Erhaltung der deutsche,« Republik
willen beanspruchen muß. Nun stehen wir in Bayer«» aus einem
Posten, der in ganz besonderem Matze gefährdet ist. Es fragt sich,
ob nicht sachliche Notwendigkeiten vorltegen, entspre-
chende Maßnahmen zu treffen. Wir fragen deshalb bei euch an,
ob ihr zu einer gerneinsame!« Aussprache bereit seid, in der die
Möglichkeiten eines engeren Zusammenarbeitens der
beiden sozialistischen Landtagsfraktionen erörtert werden soll."
Der Zentralvorstand der mehrheitssozialisti-
schen Partei in Bayern trat gestern zu Besprechungen in
München zusammen, um zu der Haltung der bayerische!! Regierung
Stellung zu nehmen. Die Fraktionen der beiden sozialistischen
Parteien versammelten sich dann zu einer gemeinsamen Sitzung.
Beschlüsse liegen noch nicht vor. Aus den gemeinsame,« Besprechun-
gen dürfte jedoch ein einheitliches Vorgehen der beiden Parteien
zu erwarten sein.
Man kam zu den« Entschluß, in Ruhe den weiteren Verlauf de«
Dinge avznwarten. An den Beratungen der Parteien nahmen
auch dieReichstagsabgeordnetenHermannMüller
«Md Adolf Braun teil.

Noch keine Entscheidung in Berlin.
Zunächst verfassungsrechtliche Mittel gegen Bayern.
Bert i n, 26. Juli. Die Weigerung der bayerischen Regierung,
das Reichsgesetz zum Schutze der Republik durchzusühren, sowie
die Verordnung der bayerischen Regierung haben eine ernste
politische Lage geschaffen, mit welcher sich die Reichs-
regierung in mehreren Sitzungen befaßt hat. Es ist verständ-
lich, datz auf die Anwesenheit sämtlicher Reichsminister beson-
derer Wert gelegt wird, ehe endgültige Entscheidungen getroffen
werden. Die Mitglieder der Reichsregierung werde,« voraussicht-
lich im Laufe des morgigen Tages alle in Berlin eintresfen. Reichs-
ernährungsminister Fehr hat bereits an der heutige«, Sitzung
des Kabinetts teilgenommen, während Reichswehrminister Getz-
ler noch erwartet wird. Die Reichsregierung wird in ruhiger
Entschlossenheit die Interessen und Rechte des Rei-
ches zu wahren wissen.
Berlin, 26. Juli. Die Aussprache im Reichskabinett ergab
nach dem „Vorwärts" die übereinstimmende Auffassung sämt-
licher anwesenden Regierungsmitglieder, datz das Vorgehen
Bayerns verfassungswidrig ist. An überstürzte Maßnahmen wie
Inanspruchnahme der Reichsexekutive denkt die Reichsregierung
nicht. Sie wird die verfassungswidrige Haltung
Worten. Von den drei Wegen, die das Reichskabinett in ver-
fassungsrechtlicher Hinsicht beschreiten kann, kommen in Frage:
1. Aufhebung der Verordnung durch den Reichspräsidenten; 2. Ein-
berufung des Reichstags und Beschlußfassung über die Notverord-
nung der bayerischen Regierung, die zweifellos eine Mehrheit gegen
Bayern ergibt; 3. Einberufung des Reichsgerichts lt.
Artikel 13 der Verfassung. Das Kabinett wird sich wahrscheinlich
zunächst für die letzte Möglichkeit entscheiden. — Von einem Rück-
tritt des Reichsministers Fehr, der bekanntlich für das Schutz-
gesetz gestimmt hat und gegen dessen Willen der bayerische Bauern-
bund die bekannte Resolution faßte, kann keine Rede sein. Die
Entscheidung des Kabinetts ist, wie der sozialdemokratische Par-
lamentsdienst erfährt, für Mittwoch zu erwarten. Bis dahin
werden die von Berlin abwesenden Minister tn Berlin sein.

Die Berliner Presse zur bayrischen
Notverordnung.
Berlin, 25. Juli. Von der deutschnationalen Presse, die
vorläufig die bayerische Verordnung totschweigt, nimmt nur die
„Kreuz zeitung" Stellung, und zwar für Bayern. Die ge«
sanfte KoaMionspresse verurteilt die bayerische Politik auf das
allerschärfste. Die „Vossische Zeitung" steht in der bayerft
scher« Verordnung den Anfang der inneren Auflösung des Reiches«
sie schreibt:
 
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