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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Langenberger, S.: Neubau Reiner in München: Architekt: Karl Bauer, Ulm-München
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0153

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DER BAUMEISTER <> 1908, FEBRUAR.

55

Häusergruppe in Gelsenkirchen.


Nicht jeder Bauherr
vermag aber in ähn-
lichen Fällen leichter-
dings ein Gleiches zu
tun, obgleich dies im
Interesse reizvoller
Strassenbilder nur
freudigst begrüsstwer-
den könnte und die
bauliche Ausnützung
von Grundstücken der
sogen. Villenquartiere
im Sinne der vor-
würfigen Bauanlage
gegenüber derzumeist
üblichen ebenso wie
für das Strassenbild
auch für den Eigen-
tümer oder Nutznies-
ser in mancher Rich-
tung nicht ohne Vor-
teil sein würde. DieVor-
züge einer derartigen
Bebauung mögen nach
der hier in Betracht
gezogenen unschwer
ermessen werden.
Das Besitztum liegt
in einem der bevor-
zugtesten Villenviertel
im Westen Münchens.
Schon die Einfrie-
dung des Anwesens
mit hübschen figür-
lichen Darstellungen
an den Mauerpfeilern
ist geeignet, die Auf-

Die fortschreitende Entwicklung unserer Städte, das wach-
sende Bedürfnis nach Wohnungen, das allenthalben mehr
und mehr zum Ausdruck kommende spekulative Bestreben,
die Grundstücke in der rationellsten, bezw. rentierlichsten
Weise auszunützen, die unangemessene Steigerung der Boden-
werte durch gewerbsmässige Grundspekulation oder Grund-
schacher und manches andere können als die hauptsächlichsten
Gründe dafür angesehen werden, dass schon Bauanlagen von
der Art der hier abgebildeten recht selten im grossstädtischen

merksamkeit der Vorübergehenden auf sich zu lenken.
Hinter der Baulinie etwas zurückgerückt erhebt sich ein
reizendes Pförtnerhaus, dessen schlichter Dachgiebel von einem
behäbigen Turme mit Satteldach nur wenig überragt wird
Der Giebel des Letzeren ist durch ein grosses, den heiligen
Christopherus darstellendes Bild geschmückt.
Ein mit rotem Farbanstrich und breiten eisernen Bändern
von weisser Farbe versehenes Tor verwehrt den Unberufenen
den Zutritt ins Innere der seltenen Anlage.

Strassenbilde zu beobachten sind.
Die Errichtung solcher Anlagen
setzt nicht nur voraus, dass ein
kunstsinniger Bauherr über reich-
liche Geldmittel verfügt und einen
künstlerisch befähigten Meister mit
der zu lösenden Bauaufgabe be-
traut , sondern dass ausserdem
auch die bezüglich der Einhaltung
einer festgesetzten Baulinie besteh-
enden baupolizeilichen Vorschriften
etc. die Errichtung derartiger An-
lagen nicht erschweren oderschliess-
lich unmöglich machen.
In letzterer Richtung sei nur darauf
hingewiesen, dass auch die hier in
Frage kommende Bauausführung
auf Grund der gefertigten Plan-
zeichnungen seitens der Baupolizei-
behörde erst dann genehmigt werden
konnte, nachdem der Bauherr zu
einer notariellen Beurkundung sich
bereitfinden liess, zu folge deren
auf die Geltungsdauer der bezüg-
lichen Vorschriften die Errichtung
eines Vordergebäudes ausgeschlos-
sen ist.

Arch. Wilh. Wagner, Glogau und C. Dinkler, Gelsenkirchen. Häusergruppe in Gelsenkirchen.
 
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